Prekäre
Beschäftigung weiter auf dem Vormarsch!
In
seiner Eröffnung begrüßte der Betriebsratsvorsitzende Uwe Kneifel die
KBR-Vorsitzende, sowie den Kollegen Rudi Kleiber, ver.di
Augsburg, und die Herren der Geschäftsleitung. Für die Verlagsleitung in
München war Herr Piepelow anwesend.
Die
Schwerpunktthemen im Bericht des Betriebsrats:
-
Arbeitszeitregelungen, Beschäftigungssicherung und die Zukunft des Satzes (Media Solutions)
- OT-Mitgliedschaft im Verband Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (für die Buchbinderei)
- Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen (Scheinwerkverträge?)
- Wegfall der Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei
- Investition in eine Bogendruckmaschine
- Wegfall der Zeitschriftenproduktion im Druck
- Deutliche Überschreitungen bei den Überstunden, Gleitzeitkonten und der tgl. Arbeitszeit
- Überbelastungen und Burnout
- Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Entgelterhöhungen
- Unternehmensberatungen im Hause C.H. Beck
Im Bericht
der GL erläuterte Dr. Kranert aktuelle Zahlen zu Produktivität,
Krankenstände, Wegfall der Zeitschriftenproduktion im Druck und Bubi, sowie
Zukunftsaufgaben in den einzelnen Bereichen. Verteidigt wurden seitens der GL
die exzessive Beauftragung von
Unternehmensberatungen. Die Differenzierungen bei den beabsichtigten
Entgelterhöhungen findet die GL vollkommen in Ordnung.
Für
ver.di ging Rudi
Kleiber kurz auf die angesprochenen Themen des Betriebsrats ein und kritisierte
dabei insbesondere die Ausweitung der prekären Beschäftigung durch Leiharbeit
und Werkverträge, die aus seiner Sicht unzureichende Beachtung der
Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, sowie die möglichen
Folgen der OT-Mitgliedschaft im Falle der Buchbinderei und des Versands. Hier
will die GL in den nächsten 4 Wochen klären, „wohin die Reise hinsichtlich
Arbeitszeit und Flexibilität gehen soll“.
Einstellungen
und die richtige Eingruppierung
Ein
wichtiges Instrument der Betriebsverfassung ist die Beteiligung des
Betriebsrats bei Einstellungen, Ein- und Umgruppierungen. Der Betriebsrat hat
das Recht, z. B. einer Einstellung sein ok zu geben, die Zustimmung zur
Eingruppierung zu verweigern, sofern Gründe dafür gegeben sind. Werden z. B.
Einstellungen mit falschen Eingruppierungen akzeptiert, haben die betroffenen
Arbeitnehmer ein massives Problem, diese unzutreffende Eingruppierung wieder
wegzubekommen. Außerdem wird durch systematisch zu niedrige Eingruppierungen
auch das bisherige Entgeltniveau insgesamt untergraben bzw. gefährdet.
Rechtskräftiges
Urteil und die betriebliche Praxis
Deutliche
Kritik übte Rudi Kleiber auch an den Aussagen von GL und Führungskräften, dass
im Satz keine neuen Azubis mehr eingestellt bzw. übernommen würden, solange der
Betriebsrat auf Eingruppierungen nach dem RTS-Vertrag besteht.
Nur zur
Erinnerung: Die GL stellte beim Arbeitsgericht Augsburg den
Antrag, die verweigerte Zustimmung des Betriebsrat zu einer entsprechenden
Eingruppierung ersetzen zu lassen. In der Folge stellte das Arbeitsgericht
fest, dass der RTS-Tarifvertrag Anwendung findet. Die Beschwerde beim
Landesarbeitsgericht München hat die GL dann in der Folge zurückgezogen,
wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.
Nun
wird anscheinend seitens des Arbeitgebers versucht, rechtskräftige Urteile
eines Gerichts dadurch auszuhebeln, dass Druck gegenüber der
Arbeitnehmervertretung in der Frage der Ausbildung und Übernahme aufgebaut
werden soll.
Entgelterhöhungen
der GL in 2015 - Wieder einmal zeigt sich: nur Tarifverträge garantieren
sichere und planbare Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten!
Die
vorgesehenen Entgelterhöhungen zwischen 2 % und 2,5% für Teile der
Beschäftigten – wer keinen Zusatzvertrag unterschrieben hat, soll zum
wiederholten Mal leer ausgehen - bezeichnete Rudi Kleiber als nicht ausgewogen.
Ganz offenbar will die GL den Betriebsrat hier durch den Abschluss einer (nicht
erforderlichen!) Betriebsvereinbarung ins Boot zwingen, um sich aus der eigenen
Verantwortung für diese Politik zu stehlen. Ursächlich für diese
differenzierten Entgelterhöhungen sind immer noch die abgepressten
Zusatzverträge und die Tarifflucht der Druckerei im Jahr 2011. Im Verlag hat die Arbeitgeberseite ab 01.10.2014
Entgelterhöhungen in Höhe von 2,5 Prozent - ohne Betriebsvereinbarung - an alle
Beschäftigten weitergegeben.
Rudi
Kleiber bezeichnete Gewerkschaften als alternativlos. Auch im
Betriebsverfassungsgesetz steht u. a. zum Thema Gewerkschaften: „Das Recht der
Gewerkschaft dient der Unterstützung von Betriebsrat und Arbeitnehmern durch
Beratung. Es ist Ausdruck der Verbundenheit bei gemeinsamer
Interessensvertretung“. (Fitting BetrVG,
Verlag Franz Vahlen).
Auch
Arbeitgeber sind Mitglied in Gewerkschaften, nur nennen die sich
Arbeitgeberverband, so Rudi Kleiber.
Gewerkschaften sind
alternativlos!
Ich hätte auch gerne die 2 oder 2,5% Erhöhung, aber eines ist mir auf der Versammlung mittlerweile klar geworden. Hier versucht unser Boss uns gegen den Betriebsrat aufzuhetzen. Machen wir es doch so wie der Verlag in München. Alle 2,5 %!
AntwortenLöschenNach den Aussagen von unserem Boss können wir uns in der Buchbinderei wohl warm anziehen. Da steht für uns in den nächsten Wochen einiges auf dem Spiel.
AntwortenLöschenHallo Bosse der Druckerei, was ist denn das für eine Ungerechtigkeit. Unsere 2,4% Erhöhung in der Bubi wurde mit dem Übertarif verrechnet. Dankeschön H. Dr. Kranert.
AntwortenLöschenIn der Druckerei soll es dann anscheinend 2% für einen Großteil geben, 2,5% für die schon Besserverdienenden. Dankeschön Dr. Kranert, auch für diese Gerechtigkeit (Ungerechtigkeit)! Oder im Ries sagt man auch Sauerei dazu.
Dr. Kranert und Konsorten sind vermutlich froh, dass es diesen Blog gibt: da können sich die Leute abreagieren - ohne dass was passiert. Und das seit mittlerweile Jahren.
Löschen