Donnerstag, 23. April 2015

Betriebsversammlung der Druckerei C.H. Beck!


 
Prekäre Beschäftigung weiter auf dem Vormarsch!

In seiner Eröffnung begrüßte der Betriebsratsvorsitzende Uwe Kneifel die KBR-Vorsitzende, sowie den Kollegen Rudi Kleiber, ver.di Augsburg, und die Herren der Geschäftsleitung. Für die Verlagsleitung in München war Herr Piepelow anwesend.
Die Schwerpunktthemen im Bericht des Betriebsrats:
  • Arbeitszeitregelungen, Beschäftigungssicherung und die Zukunft des Satzes (Media Solutions)
  • OT-Mitgliedschaft im Verband Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (für die Buchbinderei)
  • Ausweitung von Leiharbeit und Werkverträgen (Scheinwerkverträge?)
  • Wegfall der Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei
  • Investition in eine Bogendruckmaschine
  • Wegfall der Zeitschriftenproduktion im Druck
  • Deutliche Überschreitungen bei den Überstunden, Gleitzeitkonten und der tgl. Arbeitszeit
  • Überbelastungen und Burnout
  • Ungleichbehandlung durch unterschiedliche Entgelterhöhungen
  • Unternehmensberatungen im Hause C.H. Beck

Im Bericht der GL erläuterte Dr. Kranert aktuelle Zahlen zu Produktivität, Krankenstände, Wegfall der Zeitschriftenproduktion im Druck und Bubi, sowie Zukunftsaufgaben in den einzelnen Bereichen. Verteidigt wurden seitens der GL die exzessive Beauftragung von  Unternehmensberatungen. Die Differenzierungen bei den beabsichtigten Entgelterhöhungen findet die GL vollkommen in Ordnung.

Für ver.di ging Rudi Kleiber kurz auf die angesprochenen Themen des Betriebsrats ein und kritisierte dabei insbesondere die Ausweitung der prekären Beschäftigung durch Leiharbeit und Werkverträge, die aus seiner Sicht unzureichende Beachtung der Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, sowie die möglichen Folgen der OT-Mitgliedschaft im Falle der Buchbinderei und des Versands. Hier will die GL in den nächsten 4 Wochen klären, „wohin die Reise hinsichtlich Arbeitszeit und Flexibilität gehen soll“.

Einstellungen und die richtige Eingruppierung
Ein wichtiges Instrument der Betriebsverfassung ist die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen, Ein- und Umgruppierungen. Der Betriebsrat hat das Recht, z. B. einer Einstellung sein ok zu geben, die Zustimmung zur Eingruppierung zu verweigern, sofern Gründe dafür gegeben sind. Werden z. B. Einstellungen mit falschen Eingruppierungen akzeptiert, haben die betroffenen Arbeitnehmer ein massives Problem, diese unzutreffende Eingruppierung wieder wegzubekommen. Außerdem wird durch systematisch zu niedrige Eingruppierungen auch das bisherige Entgeltniveau insgesamt untergraben bzw. gefährdet.

Rechtskräftiges Urteil und die betriebliche Praxis
Deutliche Kritik übte Rudi Kleiber auch an den Aussagen von GL und Führungskräften, dass im Satz keine neuen Azubis mehr eingestellt bzw. übernommen würden, solange der Betriebsrat auf Eingruppierungen nach dem RTS-Vertrag besteht.

Nur zur Erinnerung: Die GL stellte beim Arbeitsgericht Augsburg den Antrag, die verweigerte Zustimmung des Betriebsrat zu einer entsprechenden Eingruppierung ersetzen zu lassen. In der Folge stellte das Arbeitsgericht fest, dass der RTS-Tarifvertrag Anwendung findet. Die Beschwerde beim Landesarbeitsgericht München hat die GL dann in der Folge zurückgezogen, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde.
Nun wird anscheinend seitens des Arbeitgebers versucht, rechtskräftige Urteile eines Gerichts dadurch auszuhebeln, dass Druck gegenüber der Arbeitnehmervertretung in der Frage der Ausbildung und Übernahme aufgebaut werden soll.

Entgelterhöhungen der GL in 2015 - Wieder einmal zeigt sich: nur Tarifverträge garantieren sichere und planbare Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten!
Die vorgesehenen Entgelterhöhungen zwischen 2 % und 2,5% für Teile der Beschäftigten – wer keinen Zusatzvertrag unterschrieben hat, soll zum wiederholten Mal leer ausgehen - bezeichnete Rudi Kleiber als nicht ausgewogen. Ganz offenbar will die GL den Betriebsrat hier durch den Abschluss einer (nicht erforderlichen!) Betriebsvereinbarung ins Boot zwingen, um sich aus der eigenen Verantwortung für diese Politik zu stehlen. Ursächlich für diese differenzierten Entgelterhöhungen sind immer noch die abgepressten Zusatzverträge und die Tarifflucht der Druckerei im Jahr 2011. Im Verlag hat die Arbeitgeberseite ab 01.10.2014 Entgelterhöhungen in Höhe von 2,5 Prozent - ohne Betriebsvereinbarung - an alle Beschäftigten weitergegeben.  

Rudi Kleiber bezeichnete Gewerkschaften als alternativlos. Auch im Betriebsverfassungsgesetz steht u. a. zum Thema Gewerkschaften: „Das Recht der Gewerkschaft dient der Unterstützung von Betriebsrat und Arbeitnehmern durch Beratung. Es ist Ausdruck der Verbundenheit bei gemeinsamer Interessensvertretung“.  (Fitting BetrVG, Verlag Franz Vahlen).
Auch Arbeitgeber sind Mitglied in Gewerkschaften, nur nennen die sich Arbeitgeberverband, so Rudi Kleiber.

Gewerkschaften sind alternativlos!

4 Kommentare:

  1. Ich hätte auch gerne die 2 oder 2,5% Erhöhung, aber eines ist mir auf der Versammlung mittlerweile klar geworden. Hier versucht unser Boss uns gegen den Betriebsrat aufzuhetzen. Machen wir es doch so wie der Verlag in München. Alle 2,5 %!

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  2. Nach den Aussagen von unserem Boss können wir uns in der Buchbinderei wohl warm anziehen. Da steht für uns in den nächsten Wochen einiges auf dem Spiel.

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  3. Hallo Bosse der Druckerei, was ist denn das für eine Ungerechtigkeit. Unsere 2,4% Erhöhung in der Bubi wurde mit dem Übertarif verrechnet. Dankeschön H. Dr. Kranert.
    In der Druckerei soll es dann anscheinend 2% für einen Großteil geben, 2,5% für die schon Besserverdienenden. Dankeschön Dr. Kranert, auch für diese Gerechtigkeit (Ungerechtigkeit)! Oder im Ries sagt man auch Sauerei dazu.

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    1. Dr. Kranert und Konsorten sind vermutlich froh, dass es diesen Blog gibt: da können sich die Leute abreagieren - ohne dass was passiert. Und das seit mittlerweile Jahren.

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