Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!
Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.
Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat oder wir haben den Eindruck, dass es Ihnen aufgrund der vielen Krankheitstage nicht gut geht ) zurück.
Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.
Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.
Nie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.
Die Tipps sind wertvoll!!!
AntwortenLöschenDie Zeiten in der Beck'sche werden für uns härter. Kündigungen im Satz und Druckerei. Betriebszugehörigkeiten von über 40 Jahre spielt für unsere GL keine Rolle mehr. Die sind mittlerweile glatt wie ein Aal!
AntwortenLöschenAuch wenn sie uns anlächeln, sich freundlich und kollegial geben, das wahre Gesicht zeigt sich spätestens wenn man uns zum Gespräch holt. Auch die Bereichsleiter sind hier keineswegs besser wie die GL;
AntwortenLöschenDie Freundlichkeit hab ich auch schon persönlich erlebt und dann wurde tachales gesprochen...
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