40 Jahre Bildungsurlaub – aber nicht in Bayern
Seit 40 Jahren gilt in Deutschland das Übereinkommen Nr. 140
der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, nach der allen Beschäftigten die
Möglichkeit einer bezahlten Bildungsfreistellung einzuräumen ist. Fast alle
deutschen Bundesländer haben es mittlerweile umgesetzt – Bayern allerdings
nicht. „An der Bayerischen Staatsregierung ist dieses Abkommen bislang vorüber
gegangen. Bayern erweist sich damit weiterhin als Diaspora der
Arbeitnehmerbildung“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern,
Luise Klemens.
„Gut ausgebildete Beschäftigte sind das
Wertvollste, was Unternehmen haben“, sagte Klemens. Weiterbildung fördere
gesellschaftliche Innovationen und unterstütze den wirtschaftlichen und
technischen Strukturwandel – „auch und gerade durch die Anforderungen der
zunehmenden Digitalisierung wird das immer bedeutsamer“, so Luise Klemens. Für
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei Bildung so auch eine wichtige
Voraussetzung für die Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit.
Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di sei es deshalb dringend erforderlich, dass auch in Bayern die Weiterbildungsaktivitäten der Beschäftigten politisch unterstützt werden und ein Bildungsfreistellungsgesetz eingeführt wird.
„Unsere Vorstöße dazu wurden bislang
allesamt von der CSU abgelehnt. Aber wer in der Wirtschaft Weltspitze sein
will, darf in der Arbeitnehmerbildung nicht auf Provinzniveau agieren“, stellte
Luise Klemens klar.
Weitere
Infos unter: https://bayern.verdi.de/service/Bildung
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