Montag, 26. September 2016

„Diaspora der Arbeitnehmerbildung“



40 Jahre Bildungsurlaub – aber nicht in Bayern

Seit 40 Jahren gilt in Deutschland das Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit einer bezahlten Bildungsfreistellung einzuräumen ist. Fast alle deutschen Bundesländer haben es mittlerweile umgesetzt – Bayern allerdings nicht. „An der Bayerischen Staatsregierung ist dieses Abkommen bislang vorüber gegangen. Bayern erweist sich damit weiterhin als Diaspora der Arbeitnehmerbildung“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens.

„Gut ausgebildete Beschäftigte sind das Wertvollste, was Unternehmen haben“, sagte Klemens. Weiterbildung fördere gesellschaftliche Innovationen und unterstütze den wirtschaftlichen und technischen Strukturwandel – „auch und gerade durch die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung wird das immer bedeutsamer“, so Luise Klemens. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei Bildung so auch eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung ihrer Beschäftigungsfähigkeit.

Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di sei es deshalb dringend erforderlich, dass auch in Bayern die Weiterbildungsaktivitäten der Beschäftigten politisch unterstützt werden und ein Bildungsfreistellungsgesetz eingeführt wird.

„Unsere Vorstöße dazu wurden bislang allesamt von der CSU abgelehnt. Aber wer in der Wirtschaft Weltspitze sein will, darf in der Arbeitnehmerbildung nicht auf Provinzniveau agieren“, stellte Luise Klemens klar.

 
 

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