Freitag, 22. September 2017

Bundesarbeitsgericht hat die Revision der Kläger wegen Jubiläumszahlung zurückgewiesen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit seiner Entscheidung vom 20.09.2017 die Revision der Kläger in Sachen Jubiläumszahlung, anlässlich des 250-jährigen Jubiläums zurückgewiesen.

Bis eine schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werden wohl einige Monate vergehen.
Wir werden Euch dann über die Urteilsbegründung informieren.

 
 
 

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