Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat mit seiner Entscheidung vom
20.09.2017 die Revision der Kläger in Sachen Jubiläumszahlung, anlässlich des
250-jährigen Jubiläums zurückgewiesen.
Bis eine schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werden wohl einige Monate vergehen.
Wir werden Euch dann über die Urteilsbegründung informieren.
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