Wer
hat, dem wird gegeben! Besonders gilt dies bei Erbschaften und Schenkungen. Nur
in 1,5 Prozent der Fälle betragen sie über 500.000 Euro. Doch diese machen ein
Drittel der Gesamtsumme aus. 98 Prozent der Bevölkerung werden nie in ihrem
Leben Erbschaftsteuer zahlen. Das ist auch gut so.
Ein
Skandal ist jedoch, dass auch superreiche Unternehmerfamilien in aller Regel so
gut wie keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.
Im
Jahr 2016 wurden etwa 110 Milliarden Euro zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
veranlagt. Davon waren 60 Milliarden Euro, also über die Hälfte,
Betriebsvermögen und große Aktienpakete. 97 Prozent davon wurden aufgrund einer
Begünstigung für diese Vermögensarten völlig steuerfrei gestellt. Begründung:
„Arbeitsplätze schützen“. Belege der Notwendigkeit: Null.
Wären
diese Vermögen nur mit 20 Prozent besteuert worden, wären 2016 knapp 12
Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen geflossen. Davon könnten
etwa 250.000 Vollzeit-Erzieher/innen bezahlt werden.
Das
Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuerbefreiungen für Riesenvermögen für
grundgesetzwidrig und erzwang so eine Reform. Doch diese ist weitgehend
Kosmetik. Die Bundesregierung hat willfährig die Lobby der Superreichen
bedient. Sie geht selbst davon aus, dass diese mit Abstand größte
Steuersubvention auch künftig hohe Milliardenbeträge kosten wird.
Ver.di
fordert deshalb: Erbschaften und Vermögen in Millionenhöhe müssen endlich
besteuert werden!
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