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Arbeitgeber greifen das Arbeitszeitgesetz an, die tägliche Höchstarbeitszeit
wollen sie flexibilisieren. Der Achtstundentag sei „passé“. Doch das
Arbeitszeitgesetz ist ein wichtiges Schutzgesetz für uns alle. Die tägliche
Höchstarbeitszeit muss begrenzt bleiben – auch aus arbeitsmedizinischen
Gründen.
Die Zahl der Überstunden in
Deutschland ist nach wie vor hoch. 2016 waren es über 1,8 Milliarden, mehr als
die Hälfte unbezahlt. Dennoch bekommen die Arbeitgeber den Hals nicht voll.
Einige wollen sogar Heiligabend die Läden öffnen. Jetzt holen sie zum
Generalangriff auf das Arbeitszeitgesetz aus. Ihr Präsident Ingo Kramer hält
den Achtstundentag für „passé“. Eine radikale Flexibilisierung soll her.
Solche Forderungen gehen zu Lasten
der Beschäftigten: Schon heute fehlen vielen von ihnen nach Feierabend die
Energie und die Zeit, um Arbeit und Privates miteinander in Einklang zu
bringen. Wer nachts arbeitet, ausufernde Arbeitszeiten hat oder ständig
erreichbar sein muss, leidet oft auch gesundheitlich.
Die Vorstellungen der Arbeitgeber sind aber noch aus einem weiteren Grund absurd und gefährlich: Nach acht Arbeitsstunden sinkt die Konzentration, das Unfallrisiko steigt. Gefährdet sind dann nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern etwa – in der Pflege – auch Patienten oder – im öffentlichen Verkehr – andere Verkehrsteilnehmerinnen.
ver.di sagt: Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz für uns alle. Die tägliche Höchstarbeitszeit muss begrenzt bleiben – auch aus guten arbeitsmedizinischen Gründen. Statt noch mehr Flexibilisierung zu Gunsten der Arbeitgeber, brauchen die Beschäftigten mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Arbeitszeit muss zum Leben passen, nicht andersrum.
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