Samstag, 24. Februar 2018

Abmahnungen – ein Dauerthema auf Betriebsversammlungen!

Nicht auf die leichte Schulter nehmen! 
Es klingt manchmal recht harmlos, eine Abmahnung. Doch es ist eine ernste Angelegenheit. In der Regel bereitet der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vor. So war das Thema Abmahnung auch wieder ein (Dauer) Thema auf der Betriebsversammlung am 20. Februar 2018.
Funktion und Inhalt der Abmahnung
Wirksam kann eine Abmahnung nur werden, wenn eine klare Beanstandung eines Fehlverhaltens erfolgt. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügen keine pauschalen Formulierungen.

Abmahnungsgegenstände
Kurz formuliert, kann alles zum Gegenstand einer Abmahnung werden, worauf eine verhaltensbedingte Kündigung gestützt werden kann.
Beispiele für Abmahnungsgründe:
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Unpünktlichkeit bei Arbeitsbeginn/-ende
  • Verspätete Anzeige einer Erkrankung
  • Schlecht- oder Minderleistung
Form der Abmahnung
Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der späteren Beweisbarkeit ist für den Arbeitgeber die Schriftform vorteilhafter, denn er trägt die Beweislast.

Dauer der Wirkung und des Verbleibs in der Personalakte
Es gibt keine festen Zeiten für die Wirkungsdauer einer Abmahnung. Als Richtschnur kann ein Verwertungsverbot und Entfernungsanspruch aus der Personalakte nach Ablauf von zwei Jahren angesehen werden; maßgeblich sind jedoch stets die Einzelumstände des Einzelfalls.

Reaktionsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung
Für von einer Abmahnung betroffene Arbeitnehmer bestehen mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen.

Gegendarstellung
Mit einer Gegendarstellung können Arbeitnehmer/innen der Abmahnung in der Personalakte eine eigene Stellungnahme beifügen. Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen, unabhängig davon, ob der mit deren Inhalt einverstanden ist.

Klage
Wenn die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Ziel führen, bleibt ggf. nur noch die Klage beim Arbeitsgericht. Vor einer Klage sollten aber die Gesamtumstände bedacht werden, ob es wirklich ratsam ist, gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen.

Alle VER.DI-MITGLIEDER sollten sich in jedem Fall vor Einreichung einer Klage rechtlich beraten lassen. Jede Rechtsberatung bei Erhalt einer Abmahnung und ggf. auch die Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist für alle ver.di-Mitglieder kostenlos.
VERDI.-MITGLIEDER sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!
 
 
 
 

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