Es klingt manchmal recht harmlos, eine Abmahnung. Doch es ist eine ernste
Angelegenheit. In der Regel bereitet der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine spätere
verhaltensbedingte Kündigung vor. So war das Thema Abmahnung auch wieder ein
(Dauer) Thema auf der Betriebsversammlung am 20. Februar 2018.
Funktion und Inhalt der AbmahnungWirksam kann eine Abmahnung nur werden, wenn eine klare Beanstandung eines Fehlverhaltens erfolgt. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügen keine pauschalen Formulierungen.
Abmahnungsgegenstände
Kurz formuliert, kann alles zum
Gegenstand einer Abmahnung werden, worauf eine verhaltensbedingte Kündigung
gestützt werden kann.
Beispiele für Abmahnungsgründe:-
Unentschuldigtes Fehlen
- Unpünktlichkeit bei Arbeitsbeginn/-ende
- Verspätete Anzeige einer Erkrankung
- Schlecht- oder Minderleistung
Eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Aus Gründen der späteren Beweisbarkeit ist für den Arbeitgeber die Schriftform vorteilhafter, denn er trägt die Beweislast.
Dauer der Wirkung und des Verbleibs in der
Personalakte
Es gibt keine festen Zeiten für die
Wirkungsdauer einer Abmahnung. Als Richtschnur kann ein Verwertungsverbot und
Entfernungsanspruch aus der Personalakte nach Ablauf von zwei Jahren angesehen
werden; maßgeblich sind jedoch stets die Einzelumstände des Einzelfalls.
Reaktionsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung
Für von einer Abmahnung betroffene
Arbeitnehmer bestehen mehrere Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Gegendarstellung
Mit einer Gegendarstellung können
Arbeitnehmer/innen der Abmahnung in der Personalakte eine eigene Stellungnahme
beifügen. Der Arbeitgeber muss die Gegendarstellung in die Personalakte
aufnehmen, unabhängig davon, ob der mit deren Inhalt einverstanden ist.
Klage
Wenn die außergerichtlichen
Bemühungen nicht zum Ziel führen, bleibt ggf. nur noch die Klage beim Arbeitsgericht.
Vor einer Klage sollten aber die Gesamtumstände bedacht werden, ob es wirklich
ratsam ist, gegen die Abmahnung gerichtlich vorzugehen.
Alle VER.DI-MITGLIEDER sollten sich in jedem Fall vor
Einreichung einer Klage rechtlich beraten lassen. Jede Rechtsberatung bei
Erhalt einer Abmahnung und ggf. auch die Einreichung einer Klage vor dem Arbeitsgericht
ist für alle ver.di-Mitglieder kostenlos.
VERDI.-MITGLIEDER sind gut geschützt
in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!
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