Freitag, 23. März 2018

Verleugnete Armut!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich vor Amtsantritt zum Arbeitslosengeld II geäußert – und dafür die gewünschte Aufmerksamkeit bekommen: „Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut.“ Diese Sozialleistung sei „aktive Armutsbekämpfung“.

Nach international anerkannten Maßstäben gilt als armutsgefährdet, wer im Haushalt über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt (2016: 1.064 Euro monatlich bei Alleinlebenden). Das sind immerhin fast 16 Prozent der Bevölkerung in Deutschland; besonders betroffen sind Alleinerziehende, Migrantinnen, Rentner. Und die Zahl der Armutsgefährdeten steigt seit Jahren an – und zwar auch, weil der Hartz-IV-Regelsatz zu niedrig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Gewerkschaften und Sozialverbände weisen schon lange darauf hin. So stehen zum Beispiel einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger für Nahrungsmittel nur 4,58 Euro täglich zur Verfügung. Ein dreizehnjähriges Kind bekommt täglich nur 0,88 Euro für seine Teilnahme an Mobilität und Verkehr.

Der Fehler liegt dabei im System: Die Regelsatzberechnung erfolgt nach unsauberen und fragwürdigen Methoden. Und das seit Jahren. Das zu korrigieren wäre hilfreicher und gerechter, als populistisch wie Spahn auf die Schwächsten einzudreschen: Der Regelsatz für Hartz IV muss deutlich angehoben werden.
 

 


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