Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich vor
Amtsantritt zum Arbeitslosengeld II geäußert – und dafür die gewünschte
Aufmerksamkeit bekommen: „Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die
Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut.“ Diese Sozialleistung sei
„aktive Armutsbekämpfung“.
Nach international anerkannten Maßstäben gilt als armutsgefährdet, wer im Haushalt über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt (2016: 1.064 Euro monatlich bei Alleinlebenden). Das sind immerhin fast 16 Prozent der Bevölkerung in Deutschland; besonders betroffen sind Alleinerziehende, Migrantinnen, Rentner. Und die Zahl der Armutsgefährdeten steigt seit Jahren an – und zwar auch, weil der Hartz-IV-Regelsatz zu niedrig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Gewerkschaften und Sozialverbände weisen schon lange darauf hin. So stehen zum Beispiel einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger für Nahrungsmittel nur 4,58 Euro täglich zur Verfügung. Ein dreizehnjähriges Kind bekommt täglich nur 0,88 Euro für seine Teilnahme an Mobilität und Verkehr.
Der Fehler liegt dabei im System: Die Regelsatzberechnung
erfolgt nach unsauberen und fragwürdigen Methoden. Und das seit Jahren. Das zu
korrigieren wäre hilfreicher und gerechter, als populistisch wie Spahn auf die
Schwächsten einzudreschen: Der Regelsatz für Hartz IV muss deutlich angehoben
werden.
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