Richtig ist, dass ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen meistens nur in tarifgebundenen Dienststellen und Betrieben besteht. Da sich tendenziell immer mehr Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen oder nie tarifgebunden waren, müssen viele Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zufriedengeben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich 4 Wochen Urlaub im Jahr (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) vor.
2. „Sechs Wochen tariflichen Urlaub gibt es schon seit 100 Jahren.“
Richtig ist, dass die erste
tarifliche Urlaubsregelung in Höhe von 3 (!) Tagen von Brauereiarbeitern 1903
in Stuttgart erstritten wurde. Verbunden mit vielen Zwischenschritten hatte
erst 1975 ca. die Hälfte der Beschäftigten Anspruch auf vier Wochen
Tarifurlaub. Erst 1978/79 schafft die westdeutsche Eisen- und Stahlindustrie
den Durchbruch in Sachen ‚6 Wochen Tarifurlaub‘.
3. „Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub“
Richtig ist, dass auch geringfügige
Beschäftigungen reguläre Arbeitsverhältnisse sind. Damit steht den Beschäftigten
also bezahlter Urlaub zu!
4. „Bildungsurlaub steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.“
Richtig ist, dass es in Bayern kein Bildungsfreistellungsgesetz (umgangssprachlich ‚Bildungsurlaub‘) gibt (das muss geändert werden!). Richtig ist aber auch, dass ver.di-Mitglieder trotzdem sehr günstig Bildungsurlaub machen können: Bei ver.di-Seminaren übernimmt die Gewerkschaft die Fahrt-, Seminar- und Unterkunftskosten.
5. „Wenn ich lange krank war, steht mir kein Urlaub mehr zu.“
Richtig ist, dass auch bei
Langzeiterkrankungen der Urlaub nicht automatisch verfällt. Je nach Fall können
dann noch tarifliche oder gesetzliche Urlaubsansprüche bestehen. Dies ist im
Einzelfall zu ermitteln.
Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern
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