Mittwoch, 9. August 2017

Entgeltrunde 2017 für die Beck’sche nach Gutsherrenart…


Die Druckerei steht bestens da – wo bleiben die Entgelterhöhungen?

Nach dem Ausstieg aus den Tarifverträgen aus der Druckindustrie im April 2011 ist das so eine Sache mit den Entgelterhöhungen in der Beck’sche. Als Tarifverträge in dem Traditionsunternehmen noch kein Fremdwort waren (für die GL ein Unwort), gab es die zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Erhöhungen in der Regel jährlich. Insbesondere für Gewerkschaftsmitglieder bestand ein Rechtsanspruch. Diese Zeiten gehören aber aktuell der Vergangenheit an. Leidtragende dieses tariflosen Zustandes sind die Beschäftigten, aber auch der Betriebsrat.
Die letzte Erhöhung gab es für die Druckerei am 01.11.2015. Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2016 kündigte der damalige Interims-Druckereileiter Herr Zoller noch an, dass es Entgelterhöhungen für 2017 geben soll. Man wolle allerdings dem neuen Druckereileiter nicht vorgreifen, so Herr Zoller. Herr Matthiesen als neuer Chef ist mittlerweile nun schon seit Januar 2017 Druckereileiter.

Statt Tarifanspruch ist nun kollektives Betteln angesagt!
Die Geschäftsleitung entscheidet nun allein, ob es überhaupt eine Entgelterhöhung gibt, wann und in welcher Höhe! Man könnte auch sagen, Beck’sche Entgelterhöhungen gibt es nach Gutsherrenart.

Mitbestimmung und Betriebsrat?
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Entgeltfragen, also Lohnerhöhungen mitzubestimmen. Das bedeutet,  Arbeitgeber und Betriebsrat haben in Gesprächen einen tragfähigen Kompromiss für die Beschäftigten zu finden.
Das ist die gesetzliche Vorgabe! Bei Nichteinigung entscheidet die Einigungsstelle, so der gesetzliche vorgesehene Weg.

Und wie läuft es in der Beck’sche?
Dem Betriebsrat wird eine ausformulierte und unterschriebene Betriebsvereinbarung von der GL vorgelegt. Diskussionen sind möglich, aber überflüssig -  Änderungswünsche kann sich der Betriesrat in der Regel sparen.
Nach dem Motto: Wenn der Betriebsrat die vorgelegte Betriebsvereinbarung so nicht akzeptiert, dann gibt es eben keine Entgelterhöhungen für die Beschäftigten! Schuld ist natürlich: der ewige Störenfried Betriebsrat! So wird ein erheblicher Druck auf den Betriebsrat ausgeübt, das Mitbestimmungsverfahren mehr oder weniger ignoriert und der Arbeitgeber macht unter der Belegschaft massive Stimmung gegen die gesetzliche Interessenvertretung.
Das versteht man im Haus C.H. Beck unter vertauensvoller Zusammenarbeit der Betriebsparteien, so sieht gelebte Mitbestimmung im Hause C.H. Beck aus, dem Unternehmen mit über 250jähriger Tradition und Geschichte.

Behinderung der Betriebsratsarbeit – Beck’sche ein Wiederholungstäter…
Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass diese gelebte Praxis der „Mitbestimmung“ eine Behinderung der Betriebsratsarbeit darstellt. In der Beck’sche ist diese Art der Behinderung des Betriebsrats kein Einzelfall, sondern trauriger Alltag.
Bereits das Arbeitsgericht Augsburg und das Landesarbeitsgericht München (Beck Blog / Post vom 10.02.2017 und 07.12.2013) haben rechtskräftig in durchaus vergleichbaren Verfahren entschieden, dass das Verhalten der Geschäftsleitung gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstößt und geeignet ist, die Belegschaft in die Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat einzubeziehen.

Wie viele Gerichtsurteile braucht die Nördlinger Geschäftsleitung eigentlich noch, um einzusehen, dass man so mit dem gesetzlichen Betriebsverfassungsorgan Betriebsrat nicht umgehen kann.
Oder kommt die Einsicht erst dann, wenn ein Ordnungsgeld vollstreckt wird?

Gute Löhne und Gehälter!
Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!




6 Kommentare:

  1. Klasse dass es mal wieder ein betriebliches Thema hier gibt und das Gebaren unserer GL hier klar und deutlich offenlegt.

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  2. Was ich so gehört habe, soll es anscheinend wieder so laufen wie beim letzten mal. Unser Betriebsrat wird vor vollendete Tatsachen gestellt. Nach dem Motto: Vogel friß oder stirb.
    Das ist modernes Management in der Beck'sche.

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  3. Na ja, Management hin oder her! Ich muss schon feststellen, wenn ein Betriebsrat nicht weiß, welche Handlungsmöglichkeiten er in diesem Fall hat und dann sie nicht anwendet, dann braucht man sich nicht wundern, wenn der Betriebsrat von dieser Geschäftsleitung so vorgeführt wird. Gratulation Betriebsrat für dein Unvermögen!

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  4. Lasst euch das doch von Zoller & Co nicht gefallen und so vorführen.
    Wie heißt ein Sprichwort bei uns oder so ähnlich.
    Die treiben mal wieder eine Sau durchs Dorf (in dem Fall den Betrieb) und wir schauen zu!

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  5. Was mich mal interessieren würde, ob die GL in München genauso mit ihrem Betriebsrat umgeht wie hier in Nördlingen.
    Wird der Betriebsrat in München hier auch vor vollendete Tatsachen gestellt und gegenüber den Beschäftigten ausgespielt?
    Oder wird diese hinterfotzige Art nur in Nördlingen praktiziert.

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  6. Würde vorschlagen dass wir hier an der Nächsten Betriebsversammlung das Mitglied des Gesamt- Betriebsrat mal fragen, wie das in München so läuft.

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