Die Druckerei steht bestens da – wo bleiben die Entgelterhöhungen?
Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Mittwoch, 9. August 2017
Entgeltrunde 2017 für die Beck’sche nach Gutsherrenart…
Die Druckerei steht bestens da – wo bleiben die Entgelterhöhungen?
Nach dem Ausstieg aus den Tarifverträgen aus der
Druckindustrie im April 2011 ist das so eine Sache mit den Entgelterhöhungen in
der Beck’sche. Als Tarifverträge in dem Traditionsunternehmen noch kein
Fremdwort waren (für die GL ein Unwort), gab es die zwischen den Tarifpartnern
ausgehandelten Erhöhungen in der Regel jährlich. Insbesondere für
Gewerkschaftsmitglieder bestand ein Rechtsanspruch. Diese Zeiten gehören aber
aktuell der Vergangenheit an. Leidtragende dieses tariflosen Zustandes sind die
Beschäftigten, aber auch der Betriebsrat.
Die letzte Erhöhung gab es für die Druckerei am
01.11.2015. Auf der Betriebsversammlung im Dezember 2016 kündigte der damalige
Interims-Druckereileiter Herr Zoller noch an, dass es Entgelterhöhungen für
2017 geben soll. Man wolle allerdings dem neuen Druckereileiter nicht
vorgreifen, so Herr Zoller. Herr Matthiesen als neuer Chef ist mittlerweile nun
schon seit Januar 2017 Druckereileiter.
Statt Tarifanspruch ist nun kollektives Betteln
angesagt!
Die Geschäftsleitung entscheidet nun allein, ob
es überhaupt eine Entgelterhöhung gibt, wann und in welcher Höhe! Man könnte
auch sagen, Beck’sche Entgelterhöhungen gibt es nach Gutsherrenart.
Mitbestimmung und Betriebsrat?
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte hat der
Betriebsrat bei Entgeltfragen, also Lohnerhöhungen mitzubestimmen. Das bedeutet,
Arbeitgeber und Betriebsrat haben in
Gesprächen einen tragfähigen Kompromiss für die Beschäftigten zu finden.
Das ist die gesetzliche Vorgabe! Bei Nichteinigung
entscheidet die Einigungsstelle, so der gesetzliche vorgesehene Weg.
Und wie läuft es in der Beck’sche?
Dem Betriebsrat wird eine ausformulierte und unterschriebene
Betriebsvereinbarung von der GL vorgelegt. Diskussionen sind möglich, aber
überflüssig - Änderungswünsche kann sich
der Betriesrat in der Regel sparen.
Nach dem Motto: Wenn der Betriebsrat die vorgelegte
Betriebsvereinbarung so nicht akzeptiert, dann gibt es eben keine
Entgelterhöhungen für die Beschäftigten! Schuld ist natürlich: der ewige
Störenfried Betriebsrat! So wird ein erheblicher Druck auf den Betriebsrat
ausgeübt, das Mitbestimmungsverfahren mehr oder weniger ignoriert und der Arbeitgeber
macht unter der Belegschaft massive Stimmung gegen die gesetzliche
Interessenvertretung.
Das versteht man im Haus C.H. Beck unter
vertauensvoller Zusammenarbeit der Betriebsparteien, so sieht gelebte
Mitbestimmung im Hause C.H. Beck aus, dem Unternehmen mit über 250jähriger
Tradition und Geschichte.
Behinderung der Betriebsratsarbeit – Beck’sche
ein Wiederholungstäter…
Man kann durchaus die Auffassung vertreten, dass
diese gelebte Praxis der „Mitbestimmung“ eine Behinderung der
Betriebsratsarbeit darstellt. In der Beck’sche ist diese Art der Behinderung des
Betriebsrats kein Einzelfall, sondern trauriger Alltag.
Bereits das Arbeitsgericht Augsburg und das
Landesarbeitsgericht München (Beck Blog / Post vom 10.02.2017 und 07.12.2013)
haben rechtskräftig in durchaus vergleichbaren Verfahren entschieden, dass das
Verhalten der Geschäftsleitung gegen das Gebot der vertrauensvollen
Zusammenarbeit verstößt und geeignet ist, die Belegschaft in die
Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat einzubeziehen.
Wie viele Gerichtsurteile braucht die Nördlinger
Geschäftsleitung eigentlich noch, um einzusehen, dass man so mit dem
gesetzlichen Betriebsverfassungsorgan Betriebsrat nicht umgehen kann.
Oder kommt die Einsicht erst dann, wenn ein
Ordnungsgeld vollstreckt wird?
Gute Löhne und Gehälter!
Tarifverträge schützen –
Tarifverträge nützen!
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Klasse dass es mal wieder ein betriebliches Thema hier gibt und das Gebaren unserer GL hier klar und deutlich offenlegt.
AntwortenLöschenWas ich so gehört habe, soll es anscheinend wieder so laufen wie beim letzten mal. Unser Betriebsrat wird vor vollendete Tatsachen gestellt. Nach dem Motto: Vogel friß oder stirb.
AntwortenLöschenDas ist modernes Management in der Beck'sche.
Na ja, Management hin oder her! Ich muss schon feststellen, wenn ein Betriebsrat nicht weiß, welche Handlungsmöglichkeiten er in diesem Fall hat und dann sie nicht anwendet, dann braucht man sich nicht wundern, wenn der Betriebsrat von dieser Geschäftsleitung so vorgeführt wird. Gratulation Betriebsrat für dein Unvermögen!
AntwortenLöschenLasst euch das doch von Zoller & Co nicht gefallen und so vorführen.
AntwortenLöschenWie heißt ein Sprichwort bei uns oder so ähnlich.
Die treiben mal wieder eine Sau durchs Dorf (in dem Fall den Betrieb) und wir schauen zu!
Was mich mal interessieren würde, ob die GL in München genauso mit ihrem Betriebsrat umgeht wie hier in Nördlingen.
AntwortenLöschenWird der Betriebsrat in München hier auch vor vollendete Tatsachen gestellt und gegenüber den Beschäftigten ausgespielt?
Oder wird diese hinterfotzige Art nur in Nördlingen praktiziert.
Würde vorschlagen dass wir hier an der Nächsten Betriebsversammlung das Mitglied des Gesamt- Betriebsrat mal fragen, wie das in München so läuft.
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