Donnerstag, 8. Mai 2014

Betriebsversammlung C.H. Beck - Licht und Schatten liegen nahe beieinander!


Sehr gut besucht war die Betriebsversammlung der Druckerei am 7. Mai 2014. Ging es doch um wichtige Zukunftsfragen, die die Beschäftigten berühren und hautnah betreffen.

So berichtete die Geschäftsleitung u. a. über die Zwischenstände hinsichtlich der beiden Unternehmensberatungen für die Bereiche Buchbinderei und Satz/e-Medien. 
Die Personalkosten sind vergleichsweise zu anderen Unternehmen zu hoch, man muss „wirtschaftlicher werden“ und es sind „Organisationseinheiten schaffen, die marktfähig sind“. Diese Aussagen sind – so Teilnehmer der Betriebsversammlung – nach allen Seiten interpretierbar.

In den nächsten Wochen werden wohl dann die Weichen für die Zukunft gestellt. Ob dies dann die Ausgliederung von Abteilungen bedeutet, ist aus Sicht von Teilnehmern der Betriebsversammlung völlig offen.

Licht und Schatten liegen nahe beieinander!

Positiv zu erwähnen ist, dass befristet Beschäftigte in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden.  Gleichzeitig wurde jedoch das Kontingent der Leiharbeit, deutlich nach oben erhöht.

Eine Zusammenlegung der Produktion in der Augsburger Straße ist nach Aussagen der GL derzeit kein Thema.

Berichte zu den aktuellen Themen gab es darüber hinaus durch den Betriebsrat der Druckerei, sowie aus dem Gesamt- und Konzernbetriebsrat von C.H. Beck.

Gerichtliche Verfahren um Zusatzverträge nähern sich dem Ende!

 Die arbeitsgerichtlichen Forderungsklagen um die im Mai  2011 abgeschlossenen  Zusatzverträge (anlässlich der Tarifflucht der Druckerei) enden nun mit einem gerichtlichen Vergleich.

Nachdem sowohl das Arbeitsgericht Augsburg als auch das Landesgericht München in letzter Instanz die damals geschlossenen Zusatzverträge für unwirksam erklärt hatte, ging es in den weiteren Verfahren um die entstandenen materiellen Ansprüche. Der Vergleich sieht folgende Regelung vor:
 
·        Die Ansprüche, die im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen geltend gemacht wurden, sind zu 100% zu bezahlen.

·        Die Ansprüche, die im Rahmen der „strittigen Ausschlussfristen“ geltend gemacht wurden, sind zu 50% zu bezahlen.
 
Ver.di-Sekretär Rudi Kleiber bezeichnet den ausgehandelten Vergleich als faire Lösung, der einen weiteren möglichen jahrelangen Rechtsstreit – mit Risiken für beide Seiten - beendet und der auch durch die Zustimmung der Konzernleitung in München zustande kam.

In solchen - sicherlich nicht einfachen - Situationen zeigt sich, dass man nicht gleich den Sand in den Kopf stecken soll. Mit Ausdauer, Kondition und guten Nerven sind solche Erfolge nach jahrelangem Rechtsstreit zu erzielen, so Rudi Kleiber.


3 Kommentare:

  1. Ja, ja unser neuer Chef ist wirklich ein Schlitzohr. Er formuliert wirklich alles so, dass er sich alles offen hält und wenn's nicht passt, dann entscheidet halt München..........!!!

    Gratulation den Kollegeinnen und Kollegen die geklagt haben und jetzt was kriegen.

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  2. Wie kann man sagen, dass bei uns in der Bubi die Löhne zu hoch sind. Wir haben den schlechteren Tarifvertrag und aus meiner Sicht das niedrigste Lohnniveau aller Abteilungen. Leiharbeit +Werkverträge!

    Also irgendwann muss hier schluss sein!

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  3. Genialer Versprecher, wirklich lustig!
    Das wird mein Motto für die kommende Woche: lieber Sand als nix im Kopf!

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