Mittwoch, 28. Mai 2014

Burger King Betriebsrat bekommt Freispruch erster Klasse!


Das Augsburger Amtsgericht hat in seiner heutigen Verhandlung einen Augsburger Betriebsrat der Burger King GmbH freigesprochen.

 
Dem Mann war vorgeworfen worden, im Sommer 2013 in einem Augsburger Burger King Restaurant 1950 Euro gestohlen zu haben. Er hatte im November 2013 einen Strafbefehl mit Bußgeld erhalten und war mit Hilfe der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) dagegen vorgegangen.
 
Tim Lubecki von der Gewerkschaft NGG Region Schwaben zeigte sich hocherfreut: „Das ist ein Freispruch erster Klasse. In seinem Schlussplädoyer hat sogar der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert.“
 
Das Amtsgericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann das Geld tatsächlich aus einem sogenannten Safe-Bag genommen habe, in dem die Tageseinnahmen verpackt werden. Auf dem Überwachungsvideo sei das nicht zu sehen gewesen. Das Geld könne genauso gut in der vorherigen Schicht oder hinterher auf dem Weg zur Bank abhanden gekommen sein.
 
Im Januar 2014 diesen Jahres hatte bereits das Augsburger Arbeitsgericht die Kündigung des Mannes gestoppt. Er arbeitet derzeit wieder als Schichtleiter in einem Augsburger Burger King-Restaurant. Damit setzt sich die Serie von gerichtlichen Niederlagen für die Burger King GmbH fort.
 
Das heutige Verfahren war noch unter dem mittlerweile zurückgetretenen Geschäftsführer Ergün Yildiz durch seinen Anwalt Helmut Naujoks eingeleitet worden. Lubecki weiter: „Die Prozessflut von Yildiz und seinen Anwälten Helmut Naujoks und Susanne Eichinger erweist sich für die neue Geschäftsleitung immer mehr als Ballast für den Neustart. Jetzt hilft nur eines: Die sofortige Einstellung sämtlicher Gerichtsverfahren!
 
 

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