Montag, 10. November 2014

Verfassung des Freistaates Bayern!


Landesrecht Bayern!

 
„Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht,

ist als Körperverletzung

strafbar.“

Artikel 167 Abs. 2 der Bayerischen Landesverfassung

 
Recht so, denn die Bürger- und Menschenrechte müssen auch im Arbeitsleben geltend gemacht werden! Wie aber kann es dann geschehen, dass 45 Prozent der Beschäftigten in Deutschland der Meinung sind, dass sie unter ihren derzeitigen Arbeitsanforderungen nicht bis zur Rente durchhalten werden? *


* Ergebnis der bundesweiten Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit 2013. Den Report dazu gibt es unter:
 
 
Gemeinsam für Gute Arbeit!
 
 

1 Kommentar:

  1. Also wenn dieser Artikel der Bayerischen Verfassung ernst genommen würde, dann müssten mindestens die Hälfte aller Arbeitgeber und Manager hierzulande im Knast sitzen!

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