- Was wird genau überwacht?
- Welchen Radius erfassen die Kameras?
- Die Produktionskette plus Beschäftigte?
- Was ist mit den Kameras technisch möglich?
- Werden die Daten erfasst und gespeichert?
- Wer hat Zugriff auf die Daten?
- Werden gespeicherte Daten gegen Beschäftigte arbeitsrechtlich verwendet?
- Und was sagt dazu der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Druckerei C.H. Beck?
- Hat der Datenschutzbeauftragte den Kontakt zum Betriebsrat gesucht?
Informationen der Gewerkschaft ver.di zum C.H. Beck Konzern. Zu C.H. Beck gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland. In diesem Blog finden MitarbeiterInnen Informationen zu C.H. Beck und der Gewerkschaft ver.di sowie die Möglichkeit sich auszutauschen und zu aktuellen Problemen zu diskutieren. Aktuell brisant: Tarifflucht von C.H. Beck.
Samstag, 28. Februar 2015
Videoüberwachung von Beck’sche Beschäftigten…?
Wohl
auf Initiative des neuen Bereichsleiters der Buchbinderei wurden Kameras zur
Überwachung am Ratiobinder installiert.
In
diesem Zusammenhang stellen sich die Beschäftigten folgende Fragen:
Missachtung der Informations-
und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats…
Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz:
Der
Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung u. a. von technischen Anlagen
rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.
Die
Mitbestimmung des Betriebsrats hat drei Ziele: Es soll in erster Linie als präventiver
Schutz rechtlich unzulässige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der
Arbeitnehmer bereits im Vorfeld verhindern.
Außerdem
sichert es dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht bei der oft schwierigen
Ermittlung der Grenze zwischen zulässigen und unzulässigen Eingriffen.
Schließlich
gewährleistet es eine Mitgestaltung im Rahmen rechtlich zulässiger Eingriffe.
Wenn
der Betriebsrat nach dem Gesetz nicht beteiligt wurde, ist jede Installierung
von Kameras rechtswidrig!
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Wenn ich das so lese, habe ich den Eindruck, dass unser Betriebsrat mal wieder nicht von unserer GL informiert wurde. Oder läuft dies so, dass unsere GL den BR immer nur dann informiert wenn es der GL in den Kram passt?
AntwortenLöschensolange in der bubi der überleitungstarifvertrag noch gilt sollten sich beide seiten an den inhalt halten. an diese spielregeln muss sich auch der neue bereichsleiter in der bubi halten, obs ihm passt oder nicht wir sind die becksche und nicht der kösel !!!
AntwortenLöschenDa brauch jetzt wenigstens Doc Kranert nicht immer seine Kontrollgänge machen er kann uns jetzt von daheim beobachten ;-) Viel Spaß.
AntwortenLöschenWir brauchen jetzt plus t-shirts mit unserem personal nummern darauf das er mitbekommt wer ihn gerade den Stinkefinger gezeigt hat ;-) Der Fü..... Beobachtet dich...kommt mir bekannt vor
Ja Anspruch und Wirklichkeit liegen bei unseren Führungskräften weit auseinander. Nur lächeln bei den Bubi-Rundgängen alleine reicht nicht. Was wirklich abgeht lassen die Herren uns immer öfter spüren! Das ist die harte Realität.
AntwortenLöschennun stehen ja wieder neue werksverträge in der bubi in planung und so wie ich mitbekommen hab ist das auch schon entschieden..naja soviel zum thema scheiß-haus-parolen.....!!!
AntwortenLöschenMan kann denen nichts mehr glauben die lügen einem ins Gesicht und hintenrum lachen sie darüber... langsam echt zum KOTZEN
AntwortenLöschenIch hoffe, dass der Betriebsrat die Überstunden in der Bubi ablehnt zumahl wurde ja wieder das MITBESTIMMUNGSRECHT des BETRIEBRATS hintergangen im Fall der Kameras. Außerdem muss man sich schon fragen wieso es die letzten fünf Jahre ohne Kameras ging und nun welche installiert werden!!!! HALLLLLOOOOO????
AntwortenLöschenHAHA ich könnt soooo lachen wegen den Kameras vorallem wenn man mit den Kollegen redet die an der Maschine arbeiten ist es total unnötig dasTransprtband zu überwachen also völliger Schwachsinn aber vielleicht war des ja bei der Firma Kösel so gang und gebe
AntwortenLöschenEs ist der GL wohlbekannt, dass sie vor(!) dem Einsatz von Videokameras in dieser Form hierzu eine Vereinbarung mit dem BR treffen muss. Vor einigen Jahren gab es ja im Bereich Druck ein ähnliches Problem.
AntwortenLöschenDer BR hat hier volles Mitbestimmungsrecht; daher handelt es sich bei dieser Installation der Videokameras um einen vorsätzlichen Rechtsbruch (gegen den sich der BR z.B. mit dem Mittel des Antrags beim Arbeitsgericht auf sofortigen Abbau der Kameras (im Wege einer einstweiligen Anordnung) wirksam wehren könnte!
Anscheinend nimmt die GL den BR nicht mehr ernst – man muss sich fragen, woran das liegt.
Vielleicht sollte sich der BR bei der GL wieder, unter Einsatz der ihm zur Verfügung stehenden Mittel, den gebotenen Respekt verschaffen!?
Macht euch mal nicht in die Hose! Videoüberwachung von komplexen Produktionsanlagen, die mehr oder weniger im Dauereinsatz arbeiten, gibt es häufig und das ist im Sinne eines störungsfreien Arbeitsablaufes manchmal auch ganz vernünftig.
AntwortenLöschenSolange nicht die Angestellten beobachtet bzw. kontrolliert werden sollen, dürfte das kein Problem sein!
Alles hängt von der Kameraeinstellung ab!
Mag schon sein. Fakt ist aber, dass unsere Führungskräfte wohl mal wieder am BR vorbei gehandelt haben. Wie so immer halt. Und unsere BR schauen wieder mal zu und lassen sich das gefallen!
AntwortenLöschen