„Diaspora
Bayern missionieren“
Ab heute haben auch die Beschäftigten in
Baden-Württemberg einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Weiterbildung im
Jahr. Damit bleiben als „weiße Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern,
Sachsen und Thüringen. „ver.di begrüßt diese Entwicklung - und wir werden nicht
aufhören, die in dieser Hinsicht Diaspora
Bayern zu missionieren“, erklärte Linda
Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.
„Nun haben bald alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte
Freistellung für Weiterbildung“, stellte Schneider fest. Sie forderte die
Bayerische Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in
Bayern zu gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einführen.
„40 Jahre Warten sind wahrlich genug“, so Linda
Schneider:
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade
Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen
Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente dafür gibt es schließlich
genug.“
Hintergrund:
Das Recht auf Bildungsurlaub geht zurück auf
ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit
eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland hat dieses Übereinkommen
1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.
Stattdessen gibt es in beinahe allen
Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht einräumen.
Ausnahmen bilden inzwischen nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen. In
letzterem ist ein Gesetz jedoch schon auf dem Weg.
ver.di Bayern fordert seit Jahren ein
Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung
bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern,
wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von ver.di
unterstützen.
Weitere Infos unter: https://bayern.verdi.de/service/Bildung
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