Samstag, 11. März 2017

DGB Rechtsschutz erstreitet 33,8 Millionen Euro für bayerische Gewerkschaftsmitglieder


„Auch 2016 wieder tausenden Beschäftigten zu ihrem Recht verholfen“ 

Die DGB Rechtsschutz GmbH erstritt im Jahr 2016 insgesamt 33,8 Millionen Euro (2015: 34,8 Millionen Euro) für Gewerkschaftsmitglieder in Bayern. Den größten Anteil daran hatten erfolgreich abgeschlossene Verfahren im Arbeitsrecht (26,9 Millionen Euro).
An zweiter Stelle folgten Streitigkeiten im Sozialrecht (6,4 Millionen Euro). Verwaltungsrechtliche Verfahren spielten hingegen eine geringere Rolle (0,5 Millionen Euro).

Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, zieht eine positive Bilanz:
„Der DGB Rechtsschutz verhalf auch im vergangenen Jahr wieder tausenden Beschäftigten zu ihrem Recht. Gewerkschaftsmitglieder werden in schwierigen Situationen im Arbeitsleben, z.B. bei Kündigung oder der Nichtzahlung von Arbeitsentgelten, nicht allein gelassen, sondern erfahren Unterstützung, im Betrieb und vor Gericht. Der Rechtsschutz ist Teil dieser gelebten Solidarität der Gewerkschaften.“

Die DGB Rechtsschutz GmbH übernahm im Jahr 2016 allein in Bayern 14.699 Fälle (2015: 13.560). Davon wurden 9.024 Fälle (61 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 5.191 (35 Prozent) vor Sozialgerichten und 484 vor Verwaltungsgerichten. Bei den arbeitsrechtlichen Verfahren in der ersten Instanz entfiel der Großteil der Streitfälle auf die Themen Arbeitsentgelt (29 Prozent) sowie Kündigungen und Befristungen (22 Prozent). Im Sozialrecht dominierten Fragen der Arbeitslosenversicherung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, des Schwerbehindertenrechts und der Rentenversicherung.

Angesichts der hohen Zahl an arbeitsrechtlichen Verfahren stellt Matthias Jena fest:
„Trotz der guten Lage der bayerischen Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt mussten auch im letzten Jahr tausende Beschäftigte vor Gericht ziehen, um grundlegende Rechte durchzusetzen.

In fast 2.600 Verfahren ging es beispielsweise um etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Die Zahlung von im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbarten Entgelten. Die Summe von fast 27 Millionen Euro, die der DGB Rechtsschutz allein vor bayerischen Arbeitsgerichten erstritten hat, lässt erahnen, in welchem Ausmaß sich manche Arbeitgeber rechtswidrig gegenüber ihren Beschäftigten verhalten.“

Die DGB Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben, im Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht. Im Auftrag der Gewerkschaften vertritt die DGB Rechtsschutz GmbH die Rechte der Mitglieder. In Bayern ist der DGB Rechtsschutz mit 13 Büros vor Ort vertreten.

Verantwortlich: Daniel Fritsch
DGB Bayern

 
 



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