Wie man drohende
Altersarmut verhindern kann. Österreich zeigt wie es gehen kann.
Die Kollegin Dinah Djalinous-Glatz, Referatsleiterin
Sozialversicherungspolitik beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) Wien,
informierte auf zwei ver.di-Informationsveranstaltungen klar und verständlich
die wesentlichen Eckpunkte des österreichischen Rentenrechts und damit auch die
wesentlichen Unterschiede zum deutschen Rentenrecht.
Beitragssätze:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente
beträgt in Österreich 22,8 Prozent. Die Arbeitnehmer bezahlen aber nur 10,25%,
die Arbeitgeber 12,55 %.
Höhere
Anrechnung:
Im Vergleich zu Deutschland gibt es in
Österreich für jedes Versicherungsjahr eine höhere Rentengutschrift. Nach 45 Versicherungsjahren
bekommt ein Rentner in Österreich, der zum Regelrentenalter in Rente geht, nach
dem neuen Pensionskontorecht um die 80 Prozent seines durchschnittlichen
Bruttoeinkommens. In Deutschland sind es ca. nur 44 Prozent, Tendenz fallend.
In Österreich gilt immer noch der Grundsatz: Die gesetzliche Rente muss im
Alter den Lebensstandard sichern.
Bruttoinlandsprodukt:
Der Aufwand für die Renten (ehemalige
ArbeitnehmerInnen, Selbständige, Bauern und Beamte) beträgt in Österreich 14
Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In Deutschland sind es gerade mal 10
Prozent.
Erwerbstätigenversicherung:
Anders als in Deutschland zahlen in
Österreich alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein. Auch Selbstständige und
Geringverdiener, sofern diese mehr als die Geringfügigkeitsgrenze (2017 Wert:
425,70 Euro monatlich) verdienen.
Ausgleichszulage:
Das österreichische Rentenrecht kennt
keine Mindestrente. Liegt das Gesamteinkommen (Bruttorente, Nettoeinkommen) allerdings
unter einer bestimmten Höhe, gebührt eine Ausgleichszulage. Diese wird über
Steuermittel finanziert. Die Ausgleichszulagenrichtsätze sind für
Alleinstehende und Ehepaare unterschiedlich hoch.
Schwerarbeiter:
In Österreich gibt es eine Schwerarbeiterregelung,
die einen früheren Renteneintritt ermöglicht. Als Schwerarbeit gilt z. B.
Nachtarbeit oder die Leistung von schwerer körperlicher Arbeit. Um die
Rentenversicherung die Vollziehung der Schwerarbeiterregelung zu erleichtern,
gibt es eine Berufsliste, die Aufschluss darüber gibt, bei welchen Berufen im
Durchschnittsfall von schwerer körperlicher Arbeit auszugehen ist.
Rentenanpassungen:
Rentenanpassungen erfolgen in Österreich
laut Gesetz entsprechend der Inflationsrate. Faktisch erfolgen die
Rentenanpassungen aber in Verhandlungen zwischen der Regierung und den
Pensionistenvereinigungen.
Rentenreformen:
Auch in Österreich gab es Veränderungen
im Rentenrecht. Das Regelrentenalter beträgt für Männer 65 Jahre. Für Frauen,
die bis zum 01.12.1963 geboren sind, gilt noch ein Regelrentenalter von 60
Jahren. Ab dem Geburtsdatum 02.12.1963 wird das Rentenalter der Frauen
schrittweise angehoben. Frauen, die ab dem 02.06.1968 geboren sind, haben ein
Regelrentenalter von 65 Jahren.
Die Versorgung der Bundesbeamten wird in
Österreich schrittweise an die Pensionen der Arbeiter und Angestellten
angeglichen.
14
Rentenzahlungen pro Jahr:
Nachdem auch im Berufsleben Arbeiter und
Angestellte Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen, erhalten auch
Rentnerinnen und Rentner 14 Auszahlungen pro Jahr.
In
Österreich gilt bis heute der Grundsatz, dass sich alle politischen Parteien
einig sind, dass an den Beitragssätzen zur Rentenversicherung nicht gerüttelt
wird. Rentnerinnen und Rentner sind in Österreich ein nicht zu unterschätzender
Machtfaktor, gerade auch bei Wahlen, so die Kollegin Djalinous-Glatz.
Auch davon könnte Deutschland lernen. Am
gleichen Tag fand am Abend auch in der Stadtbücherei Augsburg eine
themengleiche Veranstaltung statt.
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