Kein staatliches Lohndumping!
Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber vergeben jedes Jahr Aufträge an private Unternehmen in Höhe von über 300 Milliarden Euro. Dies entspricht etwa zehn Prozent des Sozialproduktes.
Der Staat kann diese Marktmacht
nutzen und sie für seine wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele einsetzen.
Hierzu gehören die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die
Förderung kleinerer und mittelständischer Firmen, die Stärkung einer
nachhaltigen Wirtschaftsweise oder die Einhaltung von Tarifverträgen und
anderen sozialen Mindeststandards. Dies befördert zugleich einen fairen
Wettbewerb zwischen den Unternehmen und verhindert Schmutzkonkurrenz.
Aktuell haben 14
von 16 Bundesländern Vergabegesetze mit sozialen Kriterien für die öffentliche
Auftragsvergabe. Sachsen plant das, nur Bayern und der Bund haben sich bisher
verweigert. Sechs Bundesländer haben einen eigenen Vergabemindestlohn.
Thüringen bindet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifverträge. Das Saarland,
Berlin, Bremen und Brandenburg planen eine vergleichbare Regelung. Das ist gut
so!
Öffentliche
Aufträge dürfen zukünftig nur noch Unternehmen erhalten, die nach Tarif zahlen.
Tarifflucht und Ausbeutung dürfen nicht mit Steuergeld unterstützt werden. Deswegen
brauchen der Bund und alle Bundesländer ein fortschrittliches Vergabegesetz:
öffentliche Aufträge nur mit Tarifverträgen!
Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
http://wipo.verdi.de
19_19_Vergabemindestlohn.pdf
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