Freitag, 10. Januar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell

Kein staatliches Lohndumping!

Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber vergeben jedes Jahr Aufträge an private Unternehmen in Höhe von über 300 Milliarden Euro. Dies entspricht etwa zehn Prozent des Sozialproduktes.

Der Staat kann diese Marktmacht nutzen und sie für seine wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele einsetzen. Hierzu gehören die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Förderung kleinerer und mittelständischer Firmen, die Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise oder die Einhaltung von Tarifverträgen und anderen sozialen Mindeststandards. Dies befördert zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und verhindert Schmutzkonkurrenz.
Aktuell haben 14 von 16 Bundesländern Vergabegesetze mit sozialen Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe. Sachsen plant das, nur Bayern und der Bund haben sich bisher verweigert. Sechs Bundesländer haben einen eigenen Vergabemindestlohn. Thüringen bindet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifverträge. Das Saarland, Berlin, Bremen und Brandenburg planen eine vergleichbare Regelung. Das ist gut so!

Öffentliche Aufträge dürfen zukünftig nur noch Unternehmen erhalten, die nach Tarif zahlen. Tarifflucht und Ausbeutung dürfen nicht mit Steuergeld unterstützt werden. Deswegen brauchen der Bund und alle Bundesländer ein fortschrittliches Vergabegesetz: öffentliche Aufträge nur mit Tarifverträgen!


Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
http://wipo.verdi.de


 19_19_Vergabemindestlohn.pdf



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