Rechtsanwalt contra ver.di
Blog!
Unser verdi-Blog: eine
Erfolgsgeschichte!
Seit dem Start unseres C.H. Beck-ver.di Blog am 25. Juni 2012, haben wir mehr als 324280 Zugriffe bzw. Leser der Blog-Beiträge. Die Tarifflucht der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie und die daraus resultierenden, abgepressten, massiven Einkommensverluste waren ein Grund für die Einrichtung dieses Blogs.
Die Anzahl und die Inhalte der Kommentare zeigen, dass die Leserinnen und Leser dieses Blogs sich mit diesen Themen identifizieren und, dort wo es angebracht ist, die aktuellen Zustände bei C. H. Beck kritisieren.
Führungskraft
contra Beck-Blog!
So wurde am 10. Februar
2016 ein Kommentar von einem User Anonym unter der Rubrik „Personalabbau a la Beck“ veröffentlicht.
Eine Führungskraft
der mittleren Führungsebene schaltete daraufhin einen Rechtsanwalt ein.
Die Formulierung in diesem Kommentar wäre eine herabsetzende Meinungsäußerung
mit beleidigender Wertung. Die Führungskraft fühlte sich in ihrer persönlichen
Ehre verletzt.
Wir haben uns deshalb
entschlossen, den Kommentar zu entfernen.
Als Blogredaktion sind wir der Auffassung, dass
jeder, entsprechend dem Grundgesetz das Recht hat, seine Meinung in
Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
Das Gesetz sagt aber auch, dass
ehrverletzende oder beleidigende Äußerungen nicht Inhalt eines Posts
und/oder Kommentars sein dürfen.
Der Redaktion dieses Blogs geht es nicht darum, jahrelange Rechtsstreitigkeiten darüber zu führen, ob einzelne Worte, Halbsätze oder Passagen nun exakt einer höchstrichterlichen Rechtsprechung standhalten oder auch nicht.
Wir wollen für die Kolleginnen und Kollegen, für die Leserinnen und Lesern, aktuelle Themen schnell, lesbar und interessant aufbereiten und zur Verfügung stellen. Viele unserer Leserinnen und Leser nehmen das dankbar an und beteiligen sich selbst mit Kommentaren. Presserechtlich ist für diese Kommentare aber die Redaktion verantwortlich.
Sollte dies ein Versuch sein, diesen Blog "mundtot“ zu machen, so ist dieser Versuch gescheitert!
Dieser Blog lebt solange,
solange Ungerechtigkeit und Tarifflucht in diesem Konzern
existieren, und solange es engagierte Kolleginnen und Kollegen gibt, die ihr
Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen.
Wir machen weiter!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.