Zum 1. Januar 2016 führt
auch das Bundesland Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz ein, das
Beschäftigten ermöglicht, bis zu fünf Tage im Jahr für Bildung freigestellt zu
werden. Auszubildende können sich drei Tage befreien lassen. Damit bleiben als „weiße
Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern und Sachsen.
„ver.di begrüßt diese
Entwicklung - und wir werden nicht aufhören, die Bildungszeit-Diaspora Bayern
zu missionieren“, erklärte Linda Schneider, stellvertretende
Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.
Schneider forderte die Bayerische
Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in Bayern zu
gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einzuführen. „Seit 40 Jahren
warten die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun darauf“, so
Linda Schneider: „Es ist nicht nachvollziehbar,
dass gerade Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen
Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente für mehr Bildung am Arbeitsplatz
gibt es schließlich genug.“
Hintergrund:
Das Recht auf Bildungsurlaub
geht zurück auf ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der
Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten
die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland
hat dieses Übereinkommen 1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.
Stattdessen gibt es in
beinahe allen Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht
einräumen.ver.di Bayern fordert seit Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von
ver.di unterstützen.
Weitere Infos unter: https://bayern.verdi.de/service/bildung
Abstimmen und
Mitmachen!
In www.bayerische-staatszeitung.de wird
diese Woche die Frage gestellt, ob es ein Recht auf Bildungsurlaub geben soll.
Beteiligt
Euch an der Umfrage und unterstützt bitte die Position von ver.di Bayern!
Emilia
Müller, bayerische Arbeitsministerin, sagt erwartungsgemäß nein und ver.di
Bayern selbstverständlich ja.Es ist sicherlich noch ein langer Weg, bis wir auch in Bayern ein Gesetz zur Bildungsfreistellung (umgangssprachlich Bildungsurlaub genannt) haben werden, aber wir müssen jeden Strohhalm nutzen.
Deswegen
bereiten wir jetzt auch eine Beschwerde bei der ILO vor (zur Prüfung, warum
eine internationale Vereinbarung - ILO Konvention 140 - zur Einrichtung von
Bildungsurlaub aus dem Jahr 1976 von der Bundesrepublik noch nicht umgesetzt
wurde, obwohl sie diese Vereinbarung unterschrieben hat; übrigens steht die BRD
seit 2013 wegen der Nichtumsetzung eh „unter Beobachtung“ ).
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