Brief von ver.di und des Betriebsrats an Bayerische Bischöfe hat ein
gerichtliches Nachspiel!
Geschäftsleitung leitet ein Beschlussverfahren gegen den Betriebsrat beim
Arbeitsgericht Augsburg ein!
Nach Einleitung eines gerichtlichen Beschlussverfahrens im Mai 2013 gegen
den Betriebsrat bzw. den Betriebsratsvorsitzenden wegen der Weiterleitung des
Streikaufrufs vom E-Mail-Account des Betriebsrats – die Klage wurde später
zurückgezogen, wird jetzt gegen den Betriebsrat erneut ein gerichtliches Beschlussverfahren
eingeleitet.
Hintergrund ist ein gemeinsamer Brief von ver.di und des Betriebsrats an
Bischof Dr. Friedhelm Hofmann von Würzburg, Bischof Dr. Konrad Zdarsa von
Augsburg sowie an den Vorsitzenden der Bay. Bischofskonferenz Herrn Erzbischof
Kardinal Reinhard Marx.
Auszüge aus dem Brief an:
Herrn Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, der das Projekt „Gottes Lob“ federführend betreut.
Herrn Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Bayerischen Bischofskonferenz.
Herrn Bischof Dr. Konrad Zdarsa, Bischof der Diözese Augsburg.
Mitte November 2012 erteilten die deutschen Bischöfe die Druckfreigabe zum
„Gotteslob“, dem offiziellen katholischen Gebet- und Gesangbuch.
Die deutschen Bischöfe haben sich dabei für den Produktionsstandort
Nördlingen der Druckerei C.H. Beck entschieden.
Als Betriebsrat und als zuständige Gewerkschaft ver.di begrüßen wir
natürlich diese Entscheidung. Als Arbeitnehmervertretung stehen für uns
natürlich insbesondere auch die Arbeitsplätze, also die Menschen, im
Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns.
Versöhnen statt Spalten!
Wir möchten Sie aber auch darüber informieren, dass die Druckerei C.H. Beck
im Mai 2011 aus den bisher gültigen Tarifverträgen der Druckindustrie
geflüchtet ist und den Beschäftigten gleichzeitig massive Einkommensverluste –
unter Androhung des Arbeitsplatzverlustes – abgepresst hat.
Seit 2 Jahren bemühen wir uns um Gespräche mit der Arbeitgeberseite; seit
21. März 2013 sind wir in Gesprächen mit der Geschäftsleitung der Druckerei. Am
11. Juli wurden nun die Beschäftigten darüber informiert, dass die
Geschäftsleitung die Verhandlungen für gescheitert erklärt und keinen
Tarifvertrag für die Beschäftigten will.
Gleichzeitig wird von den Beschäftigten und dem Betriebsrat abverlangt,
dass an Sonntagen bzw. am Wochenende im Dreischichtbetrieb durchgearbeitet
wird.
Dies alles geschieht vor dem Hintergrund der Produktion des Gotteslobes in
Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Wochenendarbeit.
Wir wenden uns als Arbeitnehmervertretung nun an Sie und bitten Sie als
Bischof, der das Projekt Gotteslob federführend betreut, um Unterstützung. Es
geht uns darum, dass die betroffenen Beschäftigten mit Würde, Anstand und
Fairness behandelt werden. Dies schließt auch einen Tarifvertrag mit ein.
„Richtig kann eine Arbeitsordnung nur
sein, wenn sie den Gegensatz von Arbeit und Kapital überwindet“ (Johannes Paul
II. in seiner Sozialbotschaft Laborem Exercens, 1981).
Antwort des Erzbischöflichen Sekretariats, München (Auszüge):
… im Auftrag von Herrn Erzbischof Kardinal
Marx danke ich für das Schreiben. Herr Kardinal Marx hat mich gebeten, Ihnen
mitzuteilen, dass er Ihre Ausführungen persönlich zur Kenntnis genommen hat und
Ihr Anliegen ernst nimmt. So wird die von Ihnen angesprochene Problematik an
geeigneter Stelle besprochen werden.
Gerne gebe ich Ihnen die freundlichen Grüße von Herrn Kardinal
Marx weiter.
Der Vorwurf der Geschäftsleitung lautet nun, dass der Betriebsrat Dinge zum
Thema Sonntagsarbeit und Dreischichtbetrieb behauptet, die so nicht richtig
seien und der Betriebsrat dadurch den Betriebsfrieden störe, so die Juristin
des Verbandes Druck und Medien Bayern.
Insbesondere wird dem Betriebsrat vorgeworfen, zu Unrecht behauptet zu
haben, dass von den Beschäftigten und dem Betriebsrat abverlangt wird, dass am
Wochenende im Dreischichtbetrieb durchgearbeitet wird.
Richtig ist:
Mit Datum vom 25. Juni 2013 erhielt der Betriebsrat von der Geschäftsleitung
bzw. der Personalreferentin einen Entwurf für eine Vereinbarung über Wochenendschichten,
der wie folgend aussieht:
Schicht 1: Samstag 05:00 – 15.00 Uhr
Schicht 2: Samstag 15.00 – 01.00 Uhr (Sonntag)
Schicht 3: Sonntag 09.00 – 19.00 Uhr
Schicht 4: Sonntag 19.00 – 05.00 Uhr (Montag)
Geht es der
Geschäftsleitung hier nur um Wortklauberei, d. h. nur um die Begriffe „Dreischichtarbeit“
und „durcharbeiten“ oder geht es um mehr?
Können solche Vorkommnisse nicht vor dem
Gang zum Gericht in einem Gespräch zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat geklärt werden? Warum eigentlich
nicht?
Der Verdacht liegt nahe, dass die neue Geschäftsleitung alle Register zieht, um
einen kritischen Betriebsrat „ruhig zu stellen“.
Wie anders ist so ein Verhalten einer
Geschäftsleitung zu erklären!
Oder mit anderen Worten:
So macht man einen Betriebsrat mürbe…