STOP UNION BUSTING
„Gewerkschaften
sprengen, bekämpfen, kaputtmachen“ – so lautet die wörtlich Übersetzung von
„Union busting“. Das Thema hat sich in den vergangenen Jahren auch in Deutschland
verankert. Die Impulse für dieses mittlerweile professionelle Geschäftsfeld für
Anwälte und Berater kamen aus den USA. Dort sind solche Schritte, um die Arbeit
von Betriebsräten und Gewerkschaften zu verhindern, seit Jahrzehnten gängige
Praxis.
Das
systematische und professionell geplante Vorgehen gegen gewerkschaftliche
Interessensvertretungen ist in Deutschland noch recht neu. Die Be- oder
Verhinderung von Betriebsratsarbeit dürfte es hierzulande eigentlich gar nicht
geben: Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen
klar geregelt und gesetzlich geschützt. Wer die Wahl oder die Arbeit eines
Betriebsrats behindert oder stört, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe
von bis zu einem Jahr rechnen. Dennoch etablieren sich zunehmend Anwälte und
Berater, die dieses „busting“ als Dienstleistung vorantreiben.
Als
öffentlichkeitswirksame Kampagne stellen sich der DGB und die DGB Rechtsschutz
GmbH nun mit STOP UNION BUSTING dagegen. Auf der Internetplattform und unter dem
Hashtag #stopunionbustuing informieren sie über das Thema und geben konkrete
Hilfestellungen für Betroffene. www.stopunionbusting.de
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