Samstag, 22. Oktober 2016

ERSTE HILFE - für den Notfall in der Beck‘ sche!



 
Wenn es überraschend mal heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“

  1. Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!
  2. Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!
  3. Nichts unterschreiben!
  4. Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.
  5. Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat) zurück.
  6.  Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.
  7. Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.
  8. Sie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.
Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg!

 
 



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