Das neue Jahr beschert den
Bürgern einige Änderungen. Nachfolgend ein kleiner Überblick:
Mindestlohn
steigt
Am
1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro die Stunde. Auch wer
in einem Minijob arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Weil
Minijobber höchstens 450 € Euro pro Monat verdienen dürfen, sinkt für sie wegen
des höheren Mindestlohns die monatliche Arbeitszeit. Das
heißt: Wer einen Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde erhält, muss höchstens
50,9 Stunden im Monat arbeiten.
Hartz IV wird
erhöht
Die
Hartz IV-Leistungen erhöhen sich ebenfalls zum Jahresbeginn. Der Regelsatz für
Alleinstehende steigt auf 409 Euro. Die Grundsicherung für Kinder im Alter
zwischen 6 und 13 Jahren klettert auf 291 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis zu
6 Jahre beträgt weiterhin 237 Euro im Monat. Jugendliche bis 18 Jahre erhalten von
Januar an 311 Euro.
Mehr Kindergeld
Das
Kindergeld beträgt 2017 für das 1. und 2. Kind je 192 Euro im Monat. Für das 3.
Kind gibt es ab Anfang diesen Jahres 198 Euro. Das Kindergeld für das 4. und
jedes weitere Kind liegt bei 223 Euro.
Flexi-Rente
bringt Hinzuverdienstrecht
Die
Flexi-Rente bringt Arbeitnehmern ab Juli 2017 ein neues Hinzuverdienstrecht.
Die Grenze liegt bei 6300 Euro p.a.. Ältere können durch eine Kombination von
Teilzeitarbeit und Teilrente ihre Rentenansprüche erhöhen, wenn sie weiterhin
in die Rentenversicherung einzahlen. Ab einem Alter von 50 Jahren können
Arbeitnehmer freiwillig Beiträge in die Rentenkasse überweisen, um später ohne
Abschläge in Vorruhestand gehen zu können. Anhebung der regulären Altersgrenze
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente steigt auf 65 Jahre und 6 Monate. Das gilt für Versicherte, die 1952 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter weiter. 2031 ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.
Pflegereform
soll Ungerechtigkeiten abschaffen
Das
zweite Pflegestärkungsgesetz definiert den
Pflegebedürftigkeitsbegriff neu. Ziel ist, bisherige Ungerechtigkeiten
abzuschaffen. Die 3 existierenden Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade
ersetzt.
Mehr Rente für
Pflege
Ab
1. Januar 2017 gibt es in der Pflegeversicherung künftig 5 Pflegegrade, die die
bisherigen drei Pflegestufen ablösen. Für den Rentenanspruch von Pflegenden
bedeutet das: Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen erwerben zukünftig in
vielen Fällen höhere Rentenanwartschaften.
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