Streikrecht
ist Grundrecht!
Die EU-Kommission versucht immer wieder, das
Streikrecht zu beschneiden – genau wie der Europäische Gerichtshof. Und das,
obwohl das Streikrecht gar nicht in EU-Zuständigkeit fällt. Ihre Begründung:
Streiks mit grenzüberschreitenden Forderungen könnten den Binnenmarkt und die
grenzüberschreitenden Freiheiten der Unternehmen einschränken.
Bisher haben Proteste des Europäischen Parlaments das
Streikrecht weitgehend schützen können. Doch die EU-Kommission versucht weiter,
es zu untergraben. Dabei verkennt sie völlig den Sinn und Zweck von
Arbeitskämpfen:
Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind das
Ergebnis guter Tarifverhandlungen. Damit Beschäftigte und ihre Gewerkschaften
sie durchsetzen können, ist der Streik als Druckmittel unverzichtbar. Das Recht
zu streiken wurde deshalb in langen Auseinandersetzungen errungen.
Und es muss weiter verteidigt werden. Ein Beispiel: Im
Sommer 2018 versuchten vier Airlines, das Streikrecht der Fluglotsen mittels
einer Beschwerde bei der EU-Kommission drastisch einzuschränken. Das
Europäische Parlament hat diesen Vorstoß abgewendet. Doch es wird nicht der
letzte Angriff auf das Streikrecht gewesen sein. Auch deswegen ist es wichtig,
welche Parteien im Europaparlament künftig das Sagen haben!
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