Montag, 20. Mai 2019

Beck aktuell

Warnstreiks zeigen Wirkung  

 Verleger und Geschäftsleitung von Warnstreiks beeindruckt!

Die erfolgreichen Warnstreiks zwangen Verleger und Geschäftsleitung zum Nachdenken und Handeln. Geschlossenheit, Mut und Ausdauer der Kolleginnen und Kollegen haben ganz offensichtlich den Arbeitgeber richtig beeindruckt.
Nur so ist es zu erklären, dass das tariflose Unternehmen C.H. Beck jetzt dieses Angebot für den Standort Nördlingen vorlegt haben und sich hier weitgehend den Tarifabschluss der Druckindustrie zum Vorbild nimmt bzw. den Druckabschluss kopieren will.
 

       Das ist euer Erfolg!
 

Ø  Durch die erfolgreichen 4 Warnstreiks gibt es eine freiwillige Erhöhung von 2 Prozent (Durchschnitt für 12 Monate).  

 
Und das war‘ s dann…

 Wo will der Arbeitgeber keine verbindlichen Lösungen:

Ø  Haustarifvertrag

Ø  Abschaffung Dreiklassengesellschaft

 Faktencheck

Ø  Der Durchschnitt der tariflichen Erhöhungen in den Branchen liegt bei 2,6% (12 Monate).

Ø  Deutlich bessere Leistungen aus den Manteltarifverträgen als bei C.H. Beck                                                                                         

Wie geht’s weiter?

Wir fordern vom Arbeitgeber seinen blumigen

Worten und Versprechungen auch Taten folgen zu lassen:

Zusagen der Geschäftsleitung nicht umgesetzt!
Nach wie vor nicht umgesetzt und somit offen, sind die Zusagen der Geschäftsleitung aus der Mitteilung vom 10. Juli 2013. In der Information der Geschäftsleitung heißt es u. a.:

Für wen gilt das Zukunftssicherungspaket II?
„… Es gilt unmittelbar – also ohne weiteres Zutun von Ihnen – für diejenigen Mitarbeiter, die seit Mai 2011 eingestellt wurden, und für diejenigen Mitarbeiter, die Einzelarbeitsverträge unterschrieben haben“.

Ecklohn/Entgeltentwicklung
„Die künftigen Einkommenserhöhungen sollen jeweils zum 1. Januar erfolgen und prozentual den Flächentariferhöhungen der Lohn- und Gehaltstarifverträge für die Druckindustrie, die im jeweils abgelaufenen Kalenderjahr vereinbart wurden, entsprechen“.

Regelungen für ältere Arbeitnehmer
„Mitarbeiter können ab dem Kalenderjahr, in dem das 55. Lebensjahr vollenden, nur noch zu 5 Samstagsschichten verpflichtend herangezogen werden; ab dem 60. Lebensjahr sind dies nur noch 3.
Die Zuschläge für die Samstags-Flexi-Schichten werden auf 50 % angehoben.
Der Zuschlag kann auf Wunsch des Mitarbeiters in eine Zeitgutschrift auf dem Flexikonto umgewandelt werden. Hierfür streben wir eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat an“.

Freischichten
„Grundsätzlich sollen sämtliche Mitarbeiter, die im 3-Schichtsystem arbeiten, Frei-schichten analog den Regelungen im Manteltarifvertrag erhalten“.

Dr. Oliver Kranert          Ernst Zoller

Mitarbeiter sind das größte Kapital von C.H. Beck,
so der Tenor der Geschäftsleitung auf den Informationsversammlungen am 7. Mai 2019.
                                                                                              

Wir sind es wert! 
 

2 Kommentare:

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