Donnerstag, 25. Juni 2015

Nur Tarifverträge schützen gegen Arbeitgeberwillkür!


WIR STREIKEN FÜR TARIFVERTRÄGE!

 

Streikende von Handel, Amazon und Post Hand in Hand gemeinsam für Tarifverträge!

 
Einen neuen Höhepunkt im Kampf um existenzsichernde Arbeitsbedingungen bei Amazon und im stationären Handel, sowie gegen die Zerschlagung der Deutschen Post und für sichere Arbeitsplätze, setzt eine gemeinsame Aktion der Streikenden in Augsburg. Dort treffen sich Streikende aus Unter- und Mittelfranken, Kempten, Augsburg und von Amazon Graben.  

 
Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di sind existenzsichernden Tarifverträge im Handel und ihre Allgemeinverbindlichkeit ein wichtiger Schritt gegen den ungehinderten Wettbewerb der Konzerne, der vielfach auf dem Rücken der Beschäftigten aber auch der Kunden ausgetragen wird.

Die Tarifflucht von real,- und Karstadt, die Verweigerung von Amazon, die Ausgliederung an sogenannte selbstständige, aber nicht tarifgebundene Kaufleute von Edeka, sind nur wenige Beispiele wie die Konzerne ihren Verdrängungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten austragen.

 
 
Im Ergebnis wollen sie dann bei den Tarifverhandlungen die Einzelhandelsbeschäftigten zu Arbeitnehmern 2.Klasse machen, auf die, nach einem hartem Arbeitsleben, vielfach Altersarmut wartet“, so Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern. 

 
 
 
 
 
 
 
 
„Dem setzen wir die Solidarität der Beschäftigten für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen stationären wie Internethandel gegenüber. Deshalb ist die heutige Aktion ein wichtiges und zukunftsweisendes Signal“, ergänzt Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Augsburg.










 
Gegen die Zerschlagung der Deutschen Post und für sichere Arbeitsplätze.

 


Um die Lohnkosten zu senken, wird Arbeit (Paketzustellung) aus der Deutschen Post AG in 49 Billigtöchter namens DHL Delivery verlagert.


 
Der weltgrößte Logistikkonzern und der größte Arbeitgeber Deutschlands mit 140.000 Tarifkräften und 38.000 Beamten betreibt mit uns erpresserisches Lohndumping. Wir haben einen Betriebsgewinn von fast 3 Milliarden Euro und eine Rendite von 8,3% erwirtschaftet – aber die Gier des Postvorstands kennt keine Grenzen.

 
 

Mit Ausgliederungen und Verlagerungen, Leiharbeit, Werkverträgen, Kettenbefristungen und sonstigen Tricksereien werden die Löhne für die Arbeitenden gesenkt, um noch mehr Profit aus ihnen herauszupressen.

 


Aber das bestärkt uns nur darin, klar und deutlich zu sagen: Damit muss Schluss sein! 
 
 
 
 
 

Dienstag, 23. Juni 2015

Wir streiken für einen Tarifvertrag!

 


 Streikende stürmen die Tarifmauer!

 Nach dem erfolgreichen Streikauftakt am Montag, 22. Juni  haben die Beschäftigten am Amazon-Standort in Graben bei Augsburg im Kampf um existenzsichernde Arbeitsbedingungen am Dienstag, den 23. Juni, in einer symbolischen Aktion die „Tarifmauer“ durchbrochen.


„Es ist für die Betroffenen einfach unfassbar, mit welcher Engstirnigkeit Amazon
existenzsichernde Mindestbedingungen durch Tarifverträge verweigert. Tarifverträge,
die in vielen tausend Unternehmen im Einzelhandel üblich sind, werden den Beschäftigten vorenthalten“, erklärt Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.

Die Tarifmauer gegen Tarifverträge ist dank der vielen Kolleginnen und Kollegen gefallen. 

„Die bisherigen Streiks haben den Mut und die Entschlossenheit der engagierten
Beschäftigten bei Amazon gezeigt. Deshalb kann sich Amazon auf einen langen
Konflikt einstellen, wenn sie an ihrer bornierten Haltung festhalten“, so Hubert
Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.


„Der Kampf um existenzsichernde Arbeitsbedingungen bei Amazon hat weitreichende
Bedeutung für die Zukunft der Beschäftigten bei Amazon und im gesamten Handel, 
denn ihnen droht massive Altersarmut, wenn sich Konzerne wie Amazon mit ihrer
Verweigerung zu Tarifverträgen durchsetzen. Die Ausdauer der Beschäftigten ist aber eine unserer stärksten Waffen“, erklärte Hubert Thiermeyer.


Amazon Streikende treffen sich in Bad Hersfeld - „Solidarität gegen Engstirnigkeit“

Am Mittwoch, den 24.06. machen sich die Streikenden von Amazon in Graben mit mehreren Bussen zum Amazon-Standort in Bad Hersfeld auf. Dort treffen sie sich mit Streikenden aus anderen Amazon-Standorten Deutschlands. 

Solidarität und Gemeinsamkeit setzen die Beschäftigten gegen die Entscheidung eines einzelnen Eigentümers. Deshalb treffen sich in Bad Hersfeld knapp 2.000 Streikende aus mehreren Amazon-Standorten in Deutschland, um ein deutliches Signal an den Eigentümer und die Entscheider in den USA zu senden.

 
Nur Tarifverträge geben Sicherheit!
Mit Einzelarbeitsverträgen sind die Beschäftigten
der Willkür der Arbeitgeber ausgesetzt!
 

Freitag, 19. Juni 2015

Unbezahlte Arbeit bei C.H. Beck, weitere Werkverträge und was kommt als Nächstes…




Beschäftigte in der Buchbinderei und im Versand sollen bis zu 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche leisten!

Nach dem Willen der Nördlinger Geschäftsleitung und wohl auch nach den Vorstellungen der Unternehmensleitung in München, sollen die rund 80 Beschäftigten der Buchbinderei und im Versand ab 1. Juli 2015 in der Woche 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten.

Betriebsrat und ver.di informieren – Unser Fahrplan:
22. Juni 2015, 12:30 Uhr

Sprechstunde des Betriebsrats für die Beschäftigten der Buchbinderei und des Versands

26. Juni 2015
Abstimmungsgespräch mit der Geschäftsleitung

27. Juni 2015; 9.30 Uhr – Gasthof Gold. Schlüssel, Nördlingen
Einladung zur Informationsversammlung an alle Kolleginnen und Kollegen der Buchbinderei/Versand

Betriebsrat und ver.di werden ohne Rückkoppelung mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und auf deren Rücken keine Vereinbarung treffen!

 
 

Samstag, 13. Juni 2015

Bürgerpost


WIR KÄMPFEN!

GEGEN die Zerschlagung der Deutschen Post

FÜR sichere Arbeitsplätze

Wir sind Beschäftigte bei der Deutschen Post DHL und wenden uns an Sie.

Der weltgrößte Logistikkonzern und der größte Arbeitgeber Deutschlands mit 140.000 Tarifkräften und 38.000 Beamten betreibt mit uns erpresserisches Lohndumping. Wir haben einen Betriebsgewinn von fast 3 Milliarden Euro und eine Rendite von 8,3% erwirtschaftet – aber die Gier des Postvorstands kennt keine Grenzen:

Um die Lohnkosten zu senken, wird Arbeit (Paketzustellung) aus der Deutschen Post AG in 49 Billigtöchter namens DHL Delivery verlagert. Der von uns teuer bezahlte Tarifvertrag zum Ausschluss der Fremdvergabe wird dazu einfach gebrochen. Seit dem 1. April 2015 wird den bis zum 31.3.2015 mit befristeten Verträgen gehaltenen Paketzustellern der Post, nur noch ein Vertrag mit der DHL Delivery angeboten. Das heißt für die Betroffenen: Von Jahr zu Jahr wachsende Lohnverluste bis zu 10.000 Euro im Jahr. Und entgegen aller Beteuerungen der Konzernspitze liegen uns Indizien dafür vor:

Auch die Briefzustellung ist vor einer Verlagerung in die Billigtochter nicht sicher. So sollen wir zahlen für noch mehr Gewinn und noch mehr Rendite. Der Vorstandsvorsitzende Frank Appel aber ließ seine eigenen Bezüge auf 9,6 Millionen Euro im Jahr erhöhen. Die Dividende ist in den letzten 2 Jahren um über 20% gestiegen – die Beschäftigten sollen auf 20% Lohn verzichten. Das ist die einfache Rechnung.

Deswegen wehren wir uns!

Wir sind uns darüber im Klaren: Was uns gerade passiert, passiert tagtäglich in diesem Land. Mit Austöchterungen und Verlagerungen, Leiharbeit, Werkverträgen, Kettenbefristungen und sonstigen Tricksereien werden die Löhne für die Arbeitenden gesenkt, um noch mehr Profit aus ihnen herauszupressen.

Aber das bestärkt uns nur darin, klar und deutlich zu sagen: Damit muss Schluss sein!

Und deswegen wenden wir uns an SIE:

Unterstützen Sie uns! Schreiben Sie an Deutsche Post AG/Frank Appel, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn, Email: F.Appel@DeutschePost.de

Aktuelle und weiterführende Informationen über unsere Tarifauseinandersetzung finden Sie unter:  www.psl-bayern.verdi.de

 
 
 

Montag, 8. Juni 2015

250 Jahre C.H. Beck!


Unterschiedliche Handhabung der Jubiläumszahlung auf dem Prüfstand - Landesarbeitsgericht überprüft Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg!

 
Das Landesarbeitsgericht München hat nun zu entscheiden, ob die unterschiedliche Handhabung der Jubiläumszahlung in 2013 rechtmäßig war oder ob hier ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und zugleich ein Verstoß gegen das Benachteiligungsgebot vorliegt.

Die Parteien streiten um die Bezahlung einer Prämie anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums des Beck Verlages. Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1.500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Aus Sicht der Kläger hat das Arbeitsgericht Augsburg den Charakter der Zahlung einer Prämie anlässlich des Firmenjubiläums, nicht hinreichend berücksichtigt. Das Arbeitsgericht hat hierin keine unzulässige Ungleichbehandlung gesehen, auch einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 612 a BGB hat das Erstgericht nicht gesehen und die Klage abgewiesen.
Insofern wendet sich die Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Augsburg insgesamt und verfolgt den Anspruch des Klägers weiter. Das Arbeitsgericht hat den Charakter der Zahlung, einer Prämie anlässlich des Firmenjubiläums, nicht hinreichend berücksichtigt und ist von einer Unterscheidung in der Betriebsvereinbarung zwischen einem Sockel- oder Grundbetrag und einem Erhöhungsbetrag ausgegangen, der in der Betriebsvereinbarung keinerlei Niederschlag im Wortlaut gefunden hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann ein Arbeitgeber bei Sonderzahlungen grundsätzlich unterschiedliche Arbeitsbedingungen berücksichtigen und einer Gruppe von Arbeitnehmern höhere Sonderzahlungen zukommen lassen, wenn dadurch die laufende geringere Arbeitsvergütung teilweise oder vollständig kompensiert werden soll. Die unterschiedliche Bezahlung verstößt dann nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Dies darf aber nicht zu einer Überkompensation der durch einen Verzicht erreichten Lohneinbußen führen, was hier in Nördlingen allerdings in Einzelfällen eingetreten ist. Dann wäre kein sachlicher Grund mehr vorhanden, der Gruppe von Arbeitnehmern die Leistung vorzuenthalten, die keinen Verzicht erklärt hat.

Die Betriebsvereinbarung ist abgeschlossen zur „Auszahlung einer Prämie anlässlich des 250. Firmenjubiläums im September 2013“.

Alleine die Beschäftigten, die also ihr Recht in Anspruch genommen haben, nach wie vor nach  den nachwirkenden Bedingungen des Tarifvertrages Druck behandelt zu werden, erhalten geringere Jubiläumsprämien. Das ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und zugleich ein Verstoß gegen das Benachteiligungsgebot des § 612 a BGB, weil diese Gruppe der Beschäftigten deshalb benachteiligt wird, weil sie einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen nicht zugestimmt hat.

Die Betriebsvereinbarung legt die Zweckbestimmung der Sonderzahlung fest. Der Charakter der Zahlung ist der einer Belohnung für Betriebstreue gleichzusetzen.

Es ist erfreulich, dass C.H. Beck in 2013 sein 250 jähriges Firmenjubiläum feiern konnte und dass anlässlich des Firmenjubiläums die Beschäftigten eine Gratifikation erhalten haben. Diese darf aber dann nicht in unterschiedlichen Höhen ausgezahlt werden. Der Charakter, der etwa einer Lohnerhöhung zukommt, kann bei einer Prämie anlässlich des Firmenjubiläums nicht angenommen werden.

Das 250-jährige Firmenjubiläum ist kein ernsthaftes wirtschaftliches Ergebnis eines Unternehmens, kein Unternehmensziel im betriebswirtschaftlichen Sinne, das durch Einsparungen gefördert oder erreicht werden könnte. Nur in derartigen Fällen rechtfertigt die o.g. Rechtsprechung des BAG unterschiedliche Zahlungen anhand des Beitrages der Beschäftigten zur Zielerreichung. Das mag noch nachvollziehbar sein, aber es bestehen keinerlei Zusammenhänge zwischen dem Lohnverzicht, dem Wechsel im Tarifbereich oder einer höheren Arbeitszeit mit dem 250-jährigen Firmenjubiläum.
 
Zu diesem Ergebnis haben alle Beschäftigten unabhängig von einem Lohnverzicht beigetragen, sie verdienen auch alle die gleiche Höhe der deshalb ausbezahlten Prämie.
 
 
 
 

Sonntag, 31. Mai 2015

Tipps für den Notfall in der Beck‘sche!


Wenn es überraschend heißt: „Bitte zum Personalgespräch.“

 
Versuchen Sie vor dem Gespräch herauszufinden um, um was es geht. Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen das Thema mindestens einen Tag vor dem Gespräch mitgeteilt wird!

Gehen Sie nach Möglichkeit nicht ohne Zeugen (z. B. Betriebsrat) in das Gespräch. Der Vorgesetzte kann nicht verlangen, dass Sie alleine zu dem Gespräch erscheinen!

Nichts unterschreiben! Nichts ist so eilig und so wichtig, dass Sie es sofort und ohne Beratung unterschreiben müssen. Auf keinen Fall sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben – die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.

Geben Sie keine Erklärungen zu Vorwürfen ab. Es reicht wenn Sie sagen, dass Sie das anders sehen und hierzu später (schriftlich) Stellung nehmen werden. Weisen Sie insbesondere allgemein gehaltene, unspezifische Vorwürfe (z.B.: Wir haben den Eindruck, dass Ihre Arbeitsleitung stark nachgelassen hat oder wir haben den Eindruck, dass es Ihnen aufgrund der vielen Krankheitstage nicht gut geht ) zurück.

Lassen Sie sich nicht provozieren. Je mehr der Arbeitgeber Sie unter Druck setzt, desto besonnener sollten Sie sein.

Machen Sie sich Notizen vom Gesprächsverlauf. Verlangen Sie eine Bedenkzeit (mind. 24 Stunden, Wochenende oder Feiertage berücksichtigen), bevor Sie sich äußern.

Nie sich auf jeden Fall sofort nach dem Gespräch beraten lassen – der Betriebsrat und/oder ver.di helfen Ihnen weiter. In besonderen Fällen kann es auch geboten sein, einen Anwalt einzuschalten.

Wenden Sie sich an einen Betriebsrat ihres Vertrauens oder an ihre ver.di- Geschäftsstelle in Augsburg.

Freitag, 22. Mai 2015

Jetzt auch noch unbezahlte Arbeit bei C.H. Beck!

 

Beschäftigte in der Buchbinderei und im Versand sollen bis zu 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche leisten!

Nach dem Willen der Nördlinger Geschäftsleitung und wohl auch nach den Vorstellungen der Unternehmensleitung in München, sollen die rund 80 Beschäftigten der Buchbinderei und im Versand ab 1. Juli 2015 in der Woche 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten. Begründet wird dies u. a. mit nationaler und internationaler Konkurrenz!

Einstieg in unbezahlte Arbeit bei C.H. Beck!
Mit diesem Wiedereinstieg in die unbezahlte Arbeitszeit - nach den Zusatzverträgen aus 2011 - sind die Beschäftigten wieder einmal eine Art „Versuchskaninchen“ unbezahlte Arbeit in Nördlingen und auch im gesamten Beck-Konzern salonfähig zu machen!

Bei all dem muss man wissen, welche Opfer gerade die Beschäftigten im Versand und der Buchbinderei schon gebracht haben bzw. hinnehmen mussten.
- 2008 Tarifwechsel von der Druckindustrie in die Papierverarbeitung 
         
- Einführung von Leiharbeit

- Vergabe von Maschinen und Aufträgen per Werkvertrag

- Entscheidung der Geschäftsleitung in 2014 - Wegfall der Zeitschriftenproduktion

- Mitgliedschaft der Druckerei im Verband der Papierverarbeitung als OT-Mitgliedschaft  

- und nun noch: 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche

Betriebsrat und die zuständige Gewerkschaft ver.di werden am Mittwoch erstmals gemeinsam die Situation beraten. Ohne Rückkoppelung mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und auf deren Rücken darf es keine Vereinbarung geben!
 
 
 
 

Dienstag, 19. Mai 2015

Wir streiken…!




Beschäftige in den Sozial- und Erziehungsberufen, bei der Post und im Handel  im Streik!


 Auf einer gemeinsamen Streikkundgebung in Augsburg machten die Kolleginnen und Kollegen der drei Branchen deutlich, dass nur gemeinsam und mit Druck Tarifverbesserungen durchsetzbar sind.
 


Die Kolleginnen der Sozial- und Erziehungsberufe befinden sich derzeit in einem 14-tägigen Streik. Die Anforderungen der Beschäftigten steigen stetig an. Um den Bildungsauftrag gewachsen zu sein, müssen die Beschäftigten wertgeschätzt und entsprechend entlohnt werden.
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seit 1. April gibt es Warnstreik bei der Deutschen Post AG für Arbeitszeitverkürzung, bessere Einkommen und für einen Tarifvertrag zum Schutz vor weiterer Fremdvergabe!

 
 
Im Einzelhandel gibt es auf Arbeitgeberseite die meisten Reichen in Deutschland und auf der anderen Seite gibt es in keiner Branche so viele Menschen, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind,  weil ihre Arbeitgeber so wenig zahlen.


 


Deshalb streiken  die Kolleginnen und Kollegen für Lohnerhöhungen!
 

Tarifverträge schützen - Tarifverträge nützen,

gerade auch bei C.H. Beck!




  

 
 

Mittwoch, 13. Mai 2015

Aufwerten jetzt – Geld ist da!


Arbeit mit Menschen muss besser honoriert werden!

In ganz Deutschland kämpfen in diesen Wochen Beschäftigte in Kitas, in der Behindertenhilfe, der Sozialarbeit und anderen Sozial- und Erziehungsberufen für die Aufwertung ihrer Arbeit. Bund, Länder und Kommunen behaupten, für die Umsetzung ihrer Forderungen sei kein Geld da.

Die Fakten sagen anderes. Die Steuereinnahmen wachsen kräftiger als erwartet. Gerade hat die neue Steuerschätzung ergeben, dass Bund, Länder und Gemeinden bis zum Jahr 2019 etwa 38 Milliarden Euro mehr einnehmen werden als bisher geplant. Das sind etwa acht Milliarden Euro pro Jahr. Für die Kommunen bedeutet das unerwartete Mehreinnahmen von knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Allein das reicht aus, die geforderte Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste zu finanzieren.

Finanzminister Schäuble stellt dagegen Steuersenkungen von 1,5 Milliarden pro Jahr in Aussicht. Vorteil für die meisten Steuerzahler: nur wenige Euro im Jahr. Die Prioritäten müssen anders gesetzt werden. Mehr Geld für die Kommunen, bessere Bildung und Erziehung, Pflege und Daseinsvorsorge haben Vorrang!

Berufe wie Erzieher/-in oder Sozialarbeiter/-in sind unterbezahlt, sie müssen attraktiver werden. Sie sollen mit hoher Qualität von Menschen geleistet werden, die sich für diese verantwortungsvolle Arbeit mit ganzer Kraft engagieren.


Dafür wollen sie zu Recht angemessen bezahlt werden!

Das Geld ist da!

 
 

Montag, 4. Mai 2015

Werkverträge und deren Folgen…

Menschen dritter Klasse – der Trick mit dem Werkvertrag!

Auch in der Druckerei C.H. Beck spielen Werkverträge eine immer größere Rolle. Aktuell werden in der Buchbinderei nahezu die kompletten Beck-Fachzeitschriften per Werkvertrag hergestellt. Dies alles in den hauseigenen Räumen der Druckerei C.H. Beck in der Bergerstraße in Nördlingen. Weitere Maschinen der Weiterverarbeitung sollen per Werkvertrag vergeben werden.  

In den nachfolgenden Beiträgen geht es um die Menschen, die von Werkverträgen hautnah betroffen sind…
ZDFzoom: Kollegen dritter Klasse - ZDF.de