Montag, 5. Oktober 2015

Geschäftsleitung kündigt Betriebsvereinbarung zur Leiharbeit!


 
Geschäftsleitung tut alles, um Tarifgespräche zu erschweren!

Nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die GL erfolgt die nächste Kündigung einer Betriebsvereinbarung. Anscheinend versucht die GL auch mit dieser Kündigung Rechte des Betriebsrats und der betroffenen Arbeitnehmer deutlich einzuschränken oder gänzlich zu streichen. Wie anders ist ein solches Vorgehen zu erklären, ohne dass mit dem Betriebsrat vorher darüber gesprochen wurde.

Es stellen sich somit folgende Fragen:
 
  • Soll die Leiharbeit bei C.H. Beck komplett abgeschafft werden?
  • Sollen im Gegenzug die Werkverträge (alles noch legal?) bei C.H. Beck noch weiter ausgeweitet werden?
  • Oder soll mit der Kündigung in erster Linie der Zweck verfolgt werden, den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen (Teil der Vereinbarung) in der Buchbinderei aufzuheben und dadurch noch mehr Druck auf die Beschäftigten der Buchbinderei auszuüben?
Zusätzliche Belastung der Tarifgespräche durch Geschäftsleitung!

Durch diese Kündigung werden auch die Tarifgespräche zwischen ver.di und der GL zusätzlich belastet, denn beim Thema Leiharbeit wird im vorgelegten Tarifvertrag Bezug auf entsprechende - bislang geltende - Vereinbarungen mit dem Betriebsrat genommen

Es wird sich zeigen, ob die Geschäftsleitung in Nördlingen weiterhin daran arbeitet und alles daran setzt, Rechte des Betriebsrats und der Belegschaft abzubauen und Tarifbedingungen mehr und mehr zu verschlechtern!

Es wird sich zeigen, ob diese Rechnung aufgeht oder ob es gelingt, durch den möglichst geschlossenen Widerstand der Belegschaft einen Strich durch sie zu machen!
 
 
 
 

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