Sonntag, 18. Oktober 2015

Tarifverhandlungen für Buchbinderei und Versand!



Was will die Geschäftsleitung wirklich - tarifvertragliche Lösungen oder Zusatzverträge?

Betrachtet man alleine den Zeitablauf seit der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die GL am 29. Juni 2015, muss man befürchten, dass die Arbeitgeberseite keine tarifvertraglichen Lösungen will.

Weigerung der GL zu verhandeln
Die GL verweigert bisher jegliche inhaltliche Stellungnahme zu den beiden vorgelegten Tarifverträgen. Bereits nach knapp 50 Minuten war die erste „Tarifverhandlung“ am 10. September 2015 beendet.

Wirtschaftliches Gutachten für Druckerei
Nach langen Diskussionen einigte sich die Verhandlungskommission mit der GL, dass ein wirtschaftliches Gutachten für den Druckereistandort Nördlingen erstellt werden soll. Dies ist inzwischen geschehen und der Betriebsrat teilte der GL am 21. Sept. 2015 mit, dass die Präsentation des Gutachtens am 13. Oktober 2015 stattfinden soll und daran neben den Mitgliedern des Betriebsrats auch die Mitglieder der Verhandlungskommission teilnehmen werden.

Rolle rückwärts der Geschäftsleitung – Drohungen, Einschüchterungen…
Am 6. Oktober erklärte die kfm. Leitung gegenüber der Gutachterin nachdrücklich, dass die Präsentation des Gutachtens nur gegenüber dem BR erfolge dürfe, der Teilnahme der gewählten Mitglieder der Verhandlungskommission versage sie die Zustimmung. Problematisch sei auch die Teilnahme des ver.di-Sekretärs. Falls sie sich nicht daran halte, werde die GL rechtliche Schritte prüfen.

Am 9. Oktober erhielt der zuständige ver.di-Sekretär Rudi K. eine schriftliche Vereinbarung mit u. a. folgendem Inhalt zur Unterschrift vorgelegt:

Herr K. wird über alle ihm zugänglich gemachten Informationen im Rahmen der Verhandlungen, insbesondere hinsichtlich des wirtschaftlichen Gutachtens ….unbefristet auch nach Ablauf der Tarifverhandlungen gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Pflichten ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro zur Zahlung fällig.
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

Wie sollen Mitglieder der Verhandlungskommission, die keine BR-Mitglieder sind, Tarifverträge, gegebenenfalls auch einschließlich eventueller Sanierungsbeiträge der Beschäftigten, verhandeln, wenn sie von der Präsentation ausgeschlossen werden und somit die konkrete wirtschaftliche Situation nicht kennen?
 
Absolute Geheimhaltungspflicht – Transparenz Fehlanzeige
Mittlerweile hat sich bei der GL wohl seit 12. Oktober doch noch die Erkenntnis durchgesetzt, dass man diesen Personenkreis so nicht ausschließen kann. Das Problem der absoluten Verschwiegenheitspflicht ist jedoch weiterhin ungelöst. Auch der Betriebsrat  wurde zusätzlich nochmals darauf hingewiesen, dass alle Informationen im Rahmen des Gutachtens als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden.

Wie sollen die Mitglieder der Verhandlungskommission und des Betriebsrats auf Fragen der Beschäftigten hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation reagieren? Von Anfang an war klar, dass die Beschäftigten der Buchbinderei und des Versands das letzte Wort zur Annahme eines Verhandlungsergebnisses haben.

Die Rechnung der GL kann so nicht aufgehen:
„Wir verweigern den Kolleginnen und Kollegen alle relevanten Informationen, wollen aber ohne Einschränkung 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche“!
Was soll diese nicht nachvollziehbare Aufgeregtheit auf der Arbeitgeberseite.

2011 wurde das im Auftrag des Betriebsrats erstellte wirtschaftliche Gutachten allen Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsversammlung im Klösterle vorgestellt. Durchaus vergleichbar mit heute…

GL lehnt Tarifvertrag zur Altersteilzeit ab und praktiziert Strategie des Schweigens…
Die GL hat den Tarifvertrag zur Altersteilzeit einseitig, ohne Rücksprache mit der Verhandlungskommission von der Tagesordnung für die 2. Tarifverhandlung am 20. Oktober gestrichen. Mit Schreiben vom 12. Oktober machten wir als  Verhandlungskommission der AG-Seite erneut deutlich, dass alle Themen einschließlich des Tarifvertrages zur Altersteilzeit zu verhandeln sind.

Zu beiden Tarifverträgen hat sich die GL bis heute nicht geäußert.
Nach rund 14(!) Wochen des Schweigens erwarten die Beschäftigten endlich inhaltliche Aussagen und konkrete Gespräche der GL zu allen vorgelegten Tarifverträgen. Wenn dies geschehen ist, sind wir auch bereit, mit der AG-Seite das Thema Arbeitszeit zu beraten.
Eine klare Antwort, ob am Dienstag, 20. Oktober die 2. Tarifverhandlung stattfinden kann, ist bis heute (18. Oktober) nicht eingegangen. Es heißt nur, grundsätzlich ja, aber…

Zusatzverträge ab 2016: Ja oder Nein?
In der Buchbinderei wird nun wieder einmal das Gerücht über Zusatzverträge gestreut. Auch eine Verbindung zwischen Zusatzverträgen und Kündigungen wird in Latrinenparolen hergestellt, um die Kolleginnen und Kollegen einzuschüchtern.

Widerspricht die GL diesen Gerüchten eindeutig? NEIN!

Oder setzt sie diese Gerüchte sogar selbst in die Welt? Wir wissen es nicht!

Von unserer Seite zur Klarstellung:
Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter kann wegen der Weigerung einen Zusatzvertrag zu unterschreiben gekündigt werden. Das ist definitiv kein Kündigungsgrund! (Maßregelungsverbot § 612a BGB)

Auch 2011 wurde niemandem wegen der Weigerung, einen Zusatzvertrag zu unterschreiben, gekündigt. Selbst die Kolleginnen und Kollegen, die über das Arbeitsgericht ihre Unterschriften unter die Zusatzverträge erfolgreich angefochten haben, erhielten keine Kündigung!
 
 
 
 
 
 

4 Kommentare:

  1. Vor einigen Wochen wurde ich noch ausgelacht, als ich gewagt habe zu sagen, dass die GL auf Zusatzverträge aus ist und Arbeitszeiten wie in der Rotation haben will. Und wie ist die Situation heute?

    AntwortenLöschen
  2. Schaut euch doch mal die Zeitabläufe an, das ist doch Verarschung pur von unserem Chef

    AntwortenLöschen
  3. Warum sollen wir als Beschäftige der Bubi keinerlei Informationen aus dem Gutachten erhalten, wenn es uns an den Kragen gehen soll bzw. wir unbezahlt arbeiten sollen?

    AntwortenLöschen
  4. Es ist bei inhabergeführten Betrieben meistens so, dass wirtschaftliche Gutachten der Geheimhaltung unterliegen. Das hat mit marktstrategischen Belangen zu tun und ist in Familienbetrieben üblich. Diese Betriebe sind auch nicht verpflichtet Umsatz und Gewinne zu veröffentlichen. Bei börsennotierten AGs ist das anders.Die Geheimhaltung ist also nichts Außergewöhnliches!

    AntwortenLöschen

Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.