Was will die Geschäftsleitung wirklich - tarifvertragliche Lösungen oder
Zusatzverträge?
Betrachtet man alleine
den Zeitablauf seit der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die GL
am 29. Juni 2015, muss man befürchten, dass die Arbeitgeberseite keine
tarifvertraglichen Lösungen will.
Weigerung
der GL zu verhandeln
Die GL verweigert
bisher jegliche inhaltliche Stellungnahme zu den beiden vorgelegten
Tarifverträgen. Bereits nach knapp 50 Minuten war die erste „Tarifverhandlung“
am 10. September 2015 beendet.
Wirtschaftliches
Gutachten für Druckerei
Nach langen
Diskussionen einigte sich die Verhandlungskommission mit der GL, dass ein
wirtschaftliches Gutachten für den Druckereistandort Nördlingen erstellt werden
soll. Dies ist inzwischen geschehen und der Betriebsrat teilte der GL am 21.
Sept. 2015 mit, dass die Präsentation des Gutachtens am 13. Oktober 2015
stattfinden soll und daran neben den Mitgliedern des Betriebsrats auch die
Mitglieder der Verhandlungskommission teilnehmen werden.
Rolle
rückwärts der Geschäftsleitung – Drohungen, Einschüchterungen…
Am 6. Oktober erklärte
die kfm. Leitung gegenüber der Gutachterin nachdrücklich, dass die Präsentation
des Gutachtens nur gegenüber dem BR erfolge dürfe, der Teilnahme der gewählten
Mitglieder der Verhandlungskommission versage sie die Zustimmung. Problematisch
sei auch die Teilnahme des ver.di-Sekretärs. Falls sie sich nicht daran halte,
werde die GL rechtliche Schritte prüfen.
Am 9. Oktober erhielt
der zuständige ver.di-Sekretär Rudi K. eine schriftliche Vereinbarung mit u. a.
folgendem Inhalt zur Unterschrift vorgelegt:
Herr K.
wird über alle ihm zugänglich gemachten Informationen im Rahmen
der Verhandlungen, insbesondere hinsichtlich des wirtschaftlichen Gutachtens
….unbefristet auch nach Ablauf der Tarifverhandlungen gegenüber Dritten
Stillschweigen bewahren.
Für jeden
Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Pflichten ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro zur Zahlung fällig.
Die
Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist hierdurch nicht
ausgeschlossen.
Wie sollen Mitglieder
der Verhandlungskommission, die keine BR-Mitglieder sind, Tarifverträge,
gegebenenfalls auch einschließlich eventueller Sanierungsbeiträge der
Beschäftigten, verhandeln, wenn sie von der Präsentation ausgeschlossen werden
und somit die konkrete wirtschaftliche Situation nicht kennen?
Absolute
Geheimhaltungspflicht – Transparenz Fehlanzeige
Mittlerweile hat sich
bei der GL wohl seit 12. Oktober doch noch die Erkenntnis durchgesetzt, dass
man diesen Personenkreis so nicht ausschließen kann. Das Problem der absoluten
Verschwiegenheitspflicht ist jedoch weiterhin ungelöst. Auch der Betriebsrat wurde zusätzlich nochmals darauf hingewiesen,
dass alle Informationen im Rahmen des Gutachtens als
geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden.
Wie sollen die
Mitglieder der Verhandlungskommission und des Betriebsrats auf Fragen der
Beschäftigten hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation reagieren? Von Anfang
an war klar, dass die Beschäftigten der Buchbinderei und des Versands das
letzte Wort zur Annahme eines Verhandlungsergebnisses haben.
Die Rechnung der GL
kann so nicht aufgehen:
„Wir
verweigern den Kolleginnen und Kollegen alle relevanten Informationen, wollen
aber ohne Einschränkung 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche“!
Was soll diese nicht nachvollziehbare Aufgeregtheit
auf der Arbeitgeberseite.
2011 wurde das im
Auftrag des Betriebsrats erstellte wirtschaftliche Gutachten allen
Beschäftigten im Rahmen einer Betriebsversammlung im Klösterle vorgestellt.
Durchaus vergleichbar mit heute…
GL lehnt
Tarifvertrag zur Altersteilzeit ab und praktiziert Strategie des Schweigens…
Die GL hat den
Tarifvertrag zur Altersteilzeit einseitig, ohne Rücksprache mit der
Verhandlungskommission von der Tagesordnung für die 2. Tarifverhandlung am 20.
Oktober gestrichen. Mit Schreiben vom 12. Oktober machten wir als Verhandlungskommission der AG-Seite erneut
deutlich, dass alle Themen einschließlich des Tarifvertrages zur Altersteilzeit
zu verhandeln sind.
Zu beiden
Tarifverträgen hat sich die GL bis heute nicht geäußert.
Nach rund 14(!) Wochen
des Schweigens erwarten die Beschäftigten endlich inhaltliche Aussagen und
konkrete Gespräche der GL zu allen vorgelegten Tarifverträgen. Wenn dies
geschehen ist, sind wir auch bereit, mit der AG-Seite das Thema Arbeitszeit zu
beraten.
Eine klare Antwort, ob
am Dienstag, 20. Oktober die 2. Tarifverhandlung stattfinden kann, ist bis
heute (18. Oktober) nicht eingegangen. Es heißt nur, grundsätzlich ja, aber…
Zusatzverträge
ab 2016: Ja oder Nein?
In der Buchbinderei
wird nun wieder einmal das Gerücht über Zusatzverträge gestreut. Auch eine
Verbindung zwischen Zusatzverträgen und Kündigungen wird in Latrinenparolen
hergestellt, um die Kolleginnen und Kollegen einzuschüchtern.
Widerspricht die GL
diesen Gerüchten eindeutig? NEIN!
Oder setzt sie diese
Gerüchte sogar selbst in die Welt? Wir wissen es nicht!
Von
unserer Seite zur Klarstellung:
Keine
Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter kann wegen der Weigerung einen Zusatzvertrag
zu unterschreiben gekündigt werden. Das ist definitiv kein
Kündigungsgrund! (Maßregelungsverbot § 612a BGB)
Auch 2011
wurde niemandem wegen der Weigerung, einen Zusatzvertrag zu unterschreiben,
gekündigt. Selbst die Kolleginnen und Kollegen, die über das Arbeitsgericht
ihre Unterschriften unter die Zusatzverträge erfolgreich angefochten haben,
erhielten keine Kündigung!
Vor einigen Wochen wurde ich noch ausgelacht, als ich gewagt habe zu sagen, dass die GL auf Zusatzverträge aus ist und Arbeitszeiten wie in der Rotation haben will. Und wie ist die Situation heute?
AntwortenLöschenSchaut euch doch mal die Zeitabläufe an, das ist doch Verarschung pur von unserem Chef
AntwortenLöschenWarum sollen wir als Beschäftige der Bubi keinerlei Informationen aus dem Gutachten erhalten, wenn es uns an den Kragen gehen soll bzw. wir unbezahlt arbeiten sollen?
AntwortenLöschenEs ist bei inhabergeführten Betrieben meistens so, dass wirtschaftliche Gutachten der Geheimhaltung unterliegen. Das hat mit marktstrategischen Belangen zu tun und ist in Familienbetrieben üblich. Diese Betriebe sind auch nicht verpflichtet Umsatz und Gewinne zu veröffentlichen. Bei börsennotierten AGs ist das anders.Die Geheimhaltung ist also nichts Außergewöhnliches!
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