Geschäftsleitung will gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“ wieder
in Kraft setzen…?
Gleich zu Beginn der 3. Verhandlungsrunde machte die Geschäftsleitung
deutlich, dass man wegen der hervorragenden Führung der Buchbinderei und der
Druckerei die Situation der Buchbinderei und damit auch der Druckerei meistern
könne. Alle Probleme, alle Belange will man angehen und meistern!
Deshalb könne die 35-Stunden-Woche beibehalten werden. Es sei derzeit
nicht notwendig, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Woche unbezahlt zu verlängern
und deshalb sei die GL bereit, den gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“
wieder in Kraft setzen. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite waren sichtlich
erfreut, als sie die bereits von der GL unterschriebene Vereinbarung überreicht
bekamen.
Was bedeutet „1:1“ Wiederinkraftsetzung des alten Tarifvertrages
faktisch?
Nach Erhalt der unterschriebenen Vereinbarung musste die
Arbeitnehmerseite allerdings feststellen, dass trotz Zusage der GL den
Tarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft zu setzen, folgende Veränderungen
vorgenommen wurden:
- Entgegen der bisherigen tariflichen Regelung soll künftig nicht ver.di, sondern der Betriebsrat die Arbeitszeit unbezahlt verlängern können.
- Der Ausschluss betriebsdedingter Kündigungen soll bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. Neuabschluss des Überleitungstarifvertrages nicht mehr gelten.
- Entgegen der bisherigen Regelung soll der Überleitungstarifvertrag jederzeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden können (bisher 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Damit wäre der zum 01.01.2016 geschlossene Tarifvertrag faktisch sofort wieder kündbar!
Ein Maßnahmenkatalog der GL und Bereichsleitung soll folgen, so Dr.
Kranert. Auf Nachfrage wie dieser aussehen soll, wurde eine Antwort verweigert!
Wichtige Zukunftsthemen, die für die Beschäftigten wichtig sind, bleiben
nach dem Willen der GL ausgeklammert:
- Facharbeit und Facharbeiterschutz
- Regelungen zur Maschinenbesetzung und Eingruppierungen
- Ausgliederungen und Werkverträge
Tarifvertrag
zur Altersteilzeit - Arbeiten bis 63 plus X, 65, 66 oder 67 Jahren ist für die
GL kein Thema!
Trotz steigender Anforderungen und zunehmender
Belastungen, sowie Schicht- und Nachtarbeit, lehnt die GL tarifliche Regelungen
für ältere Beschäftigte ab! Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur
Altersteilzeit ist deshalb nicht abgehakt. Entscheiden werden dies die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Abteilungsversammlung Buchbinderei
und Versand
Montag, 14. Dezember 2015, 12.30
Uhr
In dieser Abteilungsversammlung gibt es dann ausführliche Informationen
zur 3. Verhandlungsrunde und zu dem mit fragwürdigen Behauptungen und
Halbwahrheiten gespickten „C.H. Beck Intern Info“ der Geschäftsleitung vom 11.
Dezember 2015!
warum kapiert ihr denn das nicht: für unsere GL heißt 1:1 nicht das gleiche wie bisher, sondern sie können es verändern wie es Ihnen beliebt!
AntwortenLöschenwar das nicht klar, mit welchen Tricks die hier arbeiten!
AntwortenLöschenWas ist denn das für ein Gebahren, wenn der Chef der Beck'sche Maßnahmen für die Bubi ankündigt und dann auf Nachfrage die Antwort verweigert!
AntwortenLöschenIm letzten Beck Intern Info von Dr. Kranert und Zoller steht, dass angeblich auch das Gutachten eine unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit empfiehlt.
AntwortenLöschenWarum wurde uns dann eigentlich das Gutachten nicht vorgestellt?
ja genau, wenn das Gutachten im Sinne der Geschäftsleitung ist, hätten sie es uns doch erklären können. Läuft das was verkehrt bzw. ist da was faul?
AntwortenLöschenda ist doch was oberfaul. Gestern sagte unser Boss, dass wir Verluste machen, das Gutachten und die Zahlen werden uns aber verweigert.
AntwortenLöschenEs stehen Maßnahmen für die Bubi an, wir lösen die gemeinsam, konkret sagen tu er nichts.
Er sagt, dass die Buchbinder in der LG 8 bleiben, unterschreiben tut er aber nichts.
Was soll denn das?