Freitag, 11. Dezember 2015

3. Tarifverhandlung für Buchbinderei und Versand!


 
Geschäftsleitung will gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft setzen…?

Gleich zu Beginn der 3. Verhandlungsrunde machte die Geschäftsleitung deutlich, dass man wegen der hervorragenden Führung der Buchbinderei und der Druckerei die Situation der Buchbinderei und damit auch der Druckerei meistern könne. Alle Probleme, alle Belange will man angehen und meistern!

Deshalb könne die 35-Stunden-Woche beibehalten werden. Es sei derzeit nicht notwendig, die Arbeitszeit um 3 Stunden pro Woche unbezahlt zu verlängern und deshalb sei die GL bereit, den gekündigten Überleitungstarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft setzen. Die Vertreter der Arbeitnehmerseite waren sichtlich erfreut, als sie die bereits von der GL unterschriebene Vereinbarung überreicht bekamen.

Was bedeutet „1:1“ Wiederinkraftsetzung des alten Tarifvertrages faktisch?

Nach Erhalt der unterschriebenen Vereinbarung musste die Arbeitnehmerseite allerdings feststellen, dass trotz Zusage der GL den Tarifvertrag „1:1“ wieder in Kraft zu setzen, folgende Veränderungen vorgenommen wurden:

  • Entgegen der bisherigen tariflichen Regelung soll künftig nicht ver.di, sondern der Betriebsrat die Arbeitszeit unbezahlt verlängern können.
  • Der Ausschluss betriebsdedingter Kündigungen soll bei einer Wiederinkraftsetzung bzw. Neuabschluss des Überleitungstarifvertrages nicht mehr gelten.
  • Entgegen der bisherigen Regelung soll der Überleitungstarifvertrag jederzeit mit 6-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden können (bisher 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres). Damit wäre der zum 01.01.2016 geschlossene Tarifvertrag faktisch sofort wieder kündbar!
Ein Maßnahmenkatalog der GL und Bereichsleitung soll folgen, so Dr. Kranert. Auf Nachfrage wie dieser aussehen soll, wurde eine Antwort verweigert!

Wichtige Zukunftsthemen, die für die Beschäftigten wichtig sind, bleiben nach dem Willen der  GL ausgeklammert:

- Facharbeit und Facharbeiterschutz

- Regelungen zur Maschinenbesetzung und Eingruppierungen

- Ausgliederungen und Werkverträge

Tarifvertrag zur Altersteilzeit - Arbeiten bis 63 plus X, 65, 66 oder 67 Jahren ist für die GL kein Thema!

Trotz steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, sowie Schicht- und Nachtarbeit, lehnt die GL tarifliche Regelungen für ältere Beschäftigte ab! Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit ist deshalb nicht abgehakt. Entscheiden werden dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Abteilungsversammlung Buchbinderei und Versand

Montag, 14. Dezember 2015, 12.30 Uhr

In dieser Abteilungsversammlung gibt es dann ausführliche Informationen zur 3. Verhandlungsrunde und zu dem mit fragwürdigen Behauptungen und Halbwahrheiten gespickten „C.H. Beck Intern Info“ der Geschäftsleitung vom 11. Dezember 2015!
 
 
 
 

6 Kommentare:

  1. warum kapiert ihr denn das nicht: für unsere GL heißt 1:1 nicht das gleiche wie bisher, sondern sie können es verändern wie es Ihnen beliebt!

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  2. war das nicht klar, mit welchen Tricks die hier arbeiten!

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  3. Was ist denn das für ein Gebahren, wenn der Chef der Beck'sche Maßnahmen für die Bubi ankündigt und dann auf Nachfrage die Antwort verweigert!

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  4. Im letzten Beck Intern Info von Dr. Kranert und Zoller steht, dass angeblich auch das Gutachten eine unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit empfiehlt.
    Warum wurde uns dann eigentlich das Gutachten nicht vorgestellt?

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  5. ja genau, wenn das Gutachten im Sinne der Geschäftsleitung ist, hätten sie es uns doch erklären können. Läuft das was verkehrt bzw. ist da was faul?

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  6. da ist doch was oberfaul. Gestern sagte unser Boss, dass wir Verluste machen, das Gutachten und die Zahlen werden uns aber verweigert.
    Es stehen Maßnahmen für die Bubi an, wir lösen die gemeinsam, konkret sagen tu er nichts.
    Er sagt, dass die Buchbinder in der LG 8 bleiben, unterschreiben tut er aber nichts.
    Was soll denn das?

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