Auch Beschäftigte des C.H. Beck
Verlages in München betroffen…
Der Arbeitgeberverband für Verlage und Buchhandlungen in Bayern hat zum
31.03.2016 den Manteltarifvertrag gekündigt. Mit dieser Kündigung werden ab 1. April 2016 die wichtigsten
Arbeitsbedingungen dieser Branche zur Disposition gestellt.
Insbesondere geht
es um:
-
37,5 Stunden-Woche
- Zusätzliche Leistungen von 150% (zusätzliche Sonderzahlungen in Höhe von 1,5 Monatseinkommen pro Jahr)
- 30 Tage Urlaub
- Besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer über 52 Jahre und langjähriger Beschäftigung
Der Manteltarifvertrag des Buchhandels und der Verlage in Bayern ist
ab 1. April 2016 in der Nachwirkung.
Welche Strategie fahren die Verleger in Bayern?
Wie verhält sich die Unternehmensleitung in München?
Negativbeispiel C.H. Beck!
Negative Erfahrungen für die Beschäftigten gibt es diesbezüglich bereits
im Beck-Konzern. Als Folge der Kündigung des Manteltarifvertrages der
Druckindustrie im Frühjahr 2011 nutzten die Unternehmensleitung in München und
die Nördlinger Geschäftsleitung die Gunst der Stunde und nötigten die
Beschäftigten dazu, (verschlechternde) Zusatzvereinbarungen zu ihren
Arbeitsverträgen zu unterschreiben.
Die Folgen waren u. a.:
-
unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit um 3,75 Std. auf 38,75 Stunden/Woche
- Absenkung der Jahresleistung auf 60 Prozent statt 95 Prozent.
- Absenkung des zusätzlichen Urlaubgeldes auf 30 Prozent statt 50 Prozent.
- Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter.
- Streichung von betrieblichen Regelungen wie Essensgeld, freien Tage an Hl. Abend und Sylvester, sowie zusätzlicher Zuschläge für Samstagsarbeit.
Tarifverträge
schützen – Tarifverträge nützen!
Also geht es jetzt auch den Verlagsmitarbeitern/innen an den Kragen.
AntwortenLöschenEuch im Verlag alles Gute und lasst euch nicht unterkriegen!
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