Sonntag, 22. Mai 2016

DGB Rechtsschutz erstreitet 34,8 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder

„Gewerkschaft hilft Beschäftigten, nicht nur Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen.“

Die DGB Rechtsschutz GmbH erstritt im Jahr 2015 vor Gericht insgesamt 34,8 Millionen Euro (2014: 33,4 Millionen Euro) für die Gewerkschaftsmitglieder in Bayern.

Die positive Bilanz ist vor allem auf erfolgreich abgeschlossene Verfahren im Arbeitsrecht (27,6 Millionen Euro) zurückzuführen. An zweiter Stelle folgten Streitigkeiten im Sozialrecht (6,8 Millionen Euro). Verfahren im Verwaltungsrecht (0,4 Millionen Euro) spielten im Vergleich dazu eine geringe Rolle.

 Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, lobt die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen: „Recht zu haben und Recht zu bekommen ist bekanntlich nicht dasselbe. Für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos, hilft der DGB Rechtsschutz diesen, vor Gericht auch Recht zu bekommen. Die Summe von 34,8 Millionen Euro, die der DGB-Rechtsschutz alleine in Bayern für die Beschäftigten vor Gericht erstritten hat, lässt erahnen, in welchem Ausmaß sich Arbeitgeber gesetzeswidrig gegenüber ihren Beschäftigten verhalten.“

Die DGB Rechtsschutz GmbH konnte im Jahr 2015 in Bayern 13.560 Fälle vor Gericht abschließen. Davon wurden 8.353 Fälle (62 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 4.825 Fälle (35 Prozent) vor Sozialgerichten und 382 Fälle vor Verwaltungsgerichten (3 Prozent).
Der Großteil der arbeitsrechtlichen Streitfälle waren Verfahren zum Arbeitsentgelt (39 Prozent) und zu betriebsbedingten Kündigungen (24 Prozent).
In der ersten Instanz des Arbeitsrechts erhielt ein klagendes Gewerkschaftsmitglied im Schnitt 3.285 Euro pro abgeschlossenem Verfahren. In der zweiten Instanz lag der Erfolgswert je Verfahren sogar bei 4.935 Euro.

Mit Blick auf den hohen Anteil der Verfahren zu Arbeitsentgelten betont Stephan Sartoris, Leiter des Regionalbüros Bayern der DGB Rechtsschutz GmbH: „Wir betreiben vor allem Entgeltsicherung für die Mitglieder unserer Gewerkschaften.“

Sartoris kritisiert die Arbeitgeber: „Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt darauf, Löhne und Gehälter einzuklagen, die die Arbeitgeber automatisch auszahlen müssten. Diese grundlegenden Rechte der Beschäftigten sollten selbstverständlich sein.“

Die DGB-Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben in allen Instanzen. Im Auftrag der Gewerkschaften vertritt die DGB Rechtsschutz GmbH die Rechte der Mitglieder.

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2 Kommentare:

  1. Ja in der Bubi ist jetzt Unterstützung und rechtliche Unterstützung notwendig. Anscheinend werden hier Beschäftigte von unseren Führungskräften ziemlich unter Druck gesetzt.

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  2. und gekündigt und Eingruppierungen werden verschlechtert.

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