Buchbinderei und Versand der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen im Warnstreik!
Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der
Abteilungen Buchbinderei und Versand mit Beginn der Frühschicht am Dienstag,
31. Mai 2016, ab 5.00 Uhr zu einem
24-stündigen Warnstreik aufgerufen.
Nach Ansicht von
ver.di und der Beschäftigten hat die Nördlinger Geschäfts- und Konzernleitung
in München den Bogen überspannt.
Jetzt reicht‘s - WIR
STREIKEN!
Die Geschäftsleitung hat den Überleitungstarifvertrag
(Besitzstandregelungen aus dem Tarifwechsel 2008 von der Druckindustrie in die
Papierverarbeitung) zum 31.12.2015 gekündigt und verweigert einen Neuabschluss.
Die Geschäftsleitung verweigert den älteren
Beschäftigten einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit, was zur Sicherung der
Arbeitsplätze der jüngeren Kolleginnen und Kollegen förderlich wäre.
Die Geschäftsleitung hat den
Anerkennungstarifvertrag für die Papierverarbeitung zum 31.10.2016 gekündigt.
Die Geschäftsleitung forciert weiter die
Vergabe von Werkverträgen (jetzt aktuell die Fadenheftung).
Kolleginnen und Kollegen sehen sich mit
tariflichen Abgruppierungen und massiven Einkommensverlusten konfrontiert.
Keinerlei Wertschätzung gegenüber
Beschäftigten!
Diese Vorgehensweise
der Geschäftsleitung macht sehr deutlich, dass es der Nördlinger
Druckereileitung an jeglicher Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten fehlt.
Nach 2011 versucht nun auch hier die Geschäftsleitung eine tariffreie Zone in
Buchbinderei und Versand zu schaffen. Somit sollen hier die letzten
Tarifverträge in der Druckerei kaputt gemacht werden und so die Beschäftigten
mit Änderungsverträgen zu knebeln, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.
DAS GRUNDGESETZ SCHÜTZT DIE
STREIKENDEN!
Beck’sche Kommentar zum Arbeitsrecht
„Wiedemann“ Tarifvertragsgesetz:
Ist ein Tarifvertrag wirksam gekündigt (beendet durch
OT-Mitgliedschaft
des Arbeitgebers), so ist ein Arbeitskampf eines neuen
Tarifvertrages
(eventuell auch mit dem gleichen Inhalt) zulässig.
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