Montag, 30. März 2015

Erfolgreicher Streikauftakt bei Amazon Graben!




Ostern steht vor der Tür – wir auch!
 
Montag, 23.03.2014:
Kurz vor Ostern, legten die Beschäftigten in Graben ihre Arbeit nieder und setzen ihren Kampf um existenzsichernde Tarifverträge bei Amazon fort. Die Gewerkschaft ver.di zeigte sich erfreut über die tolle Beteiligung und den Mut der Streikenden. Die Streiks sollen in Graben bis Mittwoch fortgesetzt werden, dann wird in einer Streikversammlung über die Fortsetzung der Streiks in dieser Woche entschieden.

 
 
„Es ist schon beeindruckend, wie mutig und engagiert die Streikenden bei Amazon
diesen Arbeitskampf führen. Allen war klar, dass es ein langer Konflikt mit dem multinationalen Konzern werden würde, aber trotzdem verdient die Ausdauer Respekt
und Anerkennung“, so Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.


„Ostern steht vor der Tür und wir auch, das ist die Losung für unsere Streikaktionen
in dieser Woche. Amazon muss begreifen, dass es beim Kampf um gesunde und
existenzsichernde Arbeitsbedingungen solange keine Ruhe gibt, bis wir eine Mindestsicherung durch Tarifverträge erreicht haben“, ergänzte Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.
 


„Rund 450 Kolleginnen und Kollegen sind bei unserer Streikaktion über die Schichten des
ersten Tages dabei gewesen, das ist ein klares Signal an die Amazon Geschäftsführung“,
so Gürlebeck weiter.



Streik bei Amazon Graben wird bis Samstag fortgesetzt!

Graben bei Augsburg, 25.03.2015.
Trotz der morgendlichen Kälte haben die Streikenden in ihrer Streikversammlung mit eindeutigem Votum für die Verlängerung ihres Streiks bis Samstag beschlossen.

 
„Mit unserem Arbeitskampf wollen wir den Druck für existenzsichernde und gute Arbeitsbedingungen erhöhen. Deshalb ist es gut, dass die Beschäftigten den Druck, den sie tagtäglich von einigen Führungskräften erleben, nun mit ihrem Streik zurück geben“, so Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mut und Ausdauer der Streikenden bei Amazon!
 
„Die Streikenden bei Amazon kämpfen nicht nur für ihre Existenzsicherung. Sie kämpfen auch für viele tausende Beschäftigte im Einzelhandel, die durch den gnadenlosen
Verdrängungswettbewerb, der von Großkonzernen wie Amazon betrieben wird, mit ihren Arbeits- und Lebensbedingungen immer mehr unter die Räder kommen“, ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.


 
Warnstreik der Druckerei C.H. Beck 13. Mai 2013!

Frohe Ostern und schöne Osterfeiertage!

 

 

Montag, 23. März 2015

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe!




 Warnstreikauftakt Bayern:

Im Rahmen der Aufwertungskampagne für Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst hatte die Gewerkschaft ver.di am vergangenen Freitag Beschäftigte u.a. in den Kitas im Großraum München, in Nürnberg und Augsburg zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. „Unserem Aufruf sind mehr als 3.500 Beschäftigte gefolgt – das ist weit, weit mehr als wir geplant und erwartet hatten“, so Norbert Flach, stv. Landesbezirksleiter von ver.di Bayern.

 
 

In Nürnberg waren 118 der 145 Kitas betroffen, in Augsburg waren 22 der 30 Kitas geschlossen. Weit über 2.000 TeilnehmerInnen in der Streikversammlung in München – das ist ein starkes Signal an die Arbeitgeber“, erklärte Flach.
 

 
Die kommunalen Arbeitgeber wären nach seinen Worten gut beraten, sich bei der Fortsetzung der Tarifverhandlungen am kommenden Montag zu bewegen. Die Beschäftigten wollen die Eltern nicht über Gebühr strapazieren, „aber die Verantwortung für weitere Streiks liegt dann ganz eindeutig bei den Arbeitgebern“.


 
Mit der Teilnahme an diesen Warnstreiks machen die Beschäftigten  unmissverständlich deutlich, dass sie mit der Verhandlungsführung des kommunalen AG-Verbandes bzw. den Kommunen so nicht einverstanden sind.


Die Beschäftigten in allen Bereichen der Sozial- und Erziehungsdienste leisten wichtige, unverzichtbare und wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Selbst die kommunalen Arbeitgeber erkennen die Bedeutung  der vielen ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, SozialarbeiterInnen, SozialpädagogenInnen, HeilpädagogenInnen, Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung und viele mehr an, sehen aber keinen Grund für eine bessere Bezahlung.


 
 
 
„Wir können weitere Arbeitsniederlegungen nicht ausschließen, wenn die Arbeitgeber weiterhin nur in hohlen Phrasen die Arbeit der Beschäftigten würdigen, aber die dringend notwendige Aufwertung hintertreiben“, so Flach. Wer die Leistungen der Sozial- und Erziehungsberufe Tag für Tag in Anspruch nehmen will, muss den Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten  dafür auch ein gerechtes und vernünftiges Einkommen bezahlen. 


Die Beschäftigten wollen die Eltern nicht über Gebühr strapazieren, „aber die Verantwortung für weitere Streiks liegt jetzt dann ganz eindeutig bei den Arbeitgebern“!
 
 
 

Mittwoch, 18. März 2015

Abteilungsversammlung Bubi und Versand!


Geschäftsleitung kommt Informationspflicht gegenüber Belegschaft und Betriebsrat ganz offensichtlich immer weniger nach…

Zu den folgenden Themen gab es Berichte, Infos aber auch Kritik durch den Betriebsrat und ver.di an dem Verhalten der Geschäftsleitung:

Wegfall der Zeitschriftenproduktion in Nördlingen

Nach der Entscheidung der Nördlinger GL in 2014, die Zeitschriftenproduktion in der Buchbinderei per Werkvertrag zu vergeben, folgt nun der Abzug der Zeitschriftenproduktion am Standort Nördlingen in 2015 für die Bereiche Verkauf, Bogen- und Rollendruck, Buchbinderei und Versand. Wo bleiben die Informationen der Geschäftsleitung (Bringschuld an den Betriebsrat), ob diese Maßnahme zu erheblichen Nachteilen für die Beschäftigten führen könnte. In Frage kommen z. B  Versetzungen, Um-/Abgruppierungen, Arbeitsplatzverlust, Leistungsverdichtung, usw. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat umfassend über die Folgen dieser Maßnahme zu unterrichten und es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang Nachteile für die Arbeitnehmer auszugleichen oder zu mildern sind.

Ausbildung von Hilfskräften auf Facharbeiterstellen

Für den Betriebsrat ist dies im Prinzip eine gute Sache, sofern gewisse Spielregeln eingehalten werden und der Betriebsrat informiert und beteiligt wird. Dies geschah nicht, so der Betriebsrat. Grund für diese Maßnahmen ist auch die dramatische Personalsituation. Ver.di-Sekretär Rudi Kleiber hatte kein Verständnis dafür, dass es aktuell eine dramatische Personalsituation in der Bubi gibt. Gleichzeitig gibt es in der Buchbinderei insgesamt nur einen Azubi und Umschüler. In 2015 soll es in der Bubi keinen neuen Azubi geben!

Angesichts dieser  „Personalplanung“ muss man sich ernsthaft Sorgen um die Zukunft dieser Abteilung machen!

OT-Mitgliedschaft im Verband der Papierverarbeitung

Der bestehende und durch Warnstreiks verlängerte Haustarifvertrag läuft bis 31.12.2015. Kündbar ist dieser erstmals zum 30.06.2015 durch den Arbeitgeber. Durch die Kündigungsfrist von einem halben Jahr und der daraus folgenden zwingenden Tarifbindung ist eine vergleichbare Situation wie in der Druckerei 2012 so nicht gegeben. Sollte die Geschäftsleitung den bestehenden Haustarifvertrag kündigen, versprach Rudi Kleiber umgehend die Kolleginnen und Kollegen zu informieren, um die notwendigen Schritte einzuleiten. Keinerlei Verständnis zeigte der ver.di Sekretär für die Anrechnung der Lohnerhöhung von 2,4 Prozent auf übertarifliche Zulagen zum 01.12.2014.

Leiharbeit und Werkverträge

Die Geschäftsleitung beharrt weiter darauf, dass der Betriebsrat pauschal tausende von Stunden von Leiharbeit vorab genehmigt. Dieses Entgegenkommen gegenüber der Geschäftsleitung hatte der Betriebsrat bis Frühjahr 2014 akzeptiert – bei gleichzeitiger Verpflichtung der Geschäftsleitung bis zum 30.06.2014 keine weiteren Aggregate mit Werkverträgen auszulagern. Eine Folgevereinbarung vom April 2014 enthielt diese Schutz vor Werkverträgen nicht mehr. In der Folge wurden der Sammelhefter und die Adressierung per Werkvertrag vergeben. Weitere Maschinen in der Bubi sollen in 2015 ebenfalls per Werkvertrag folgen! Mittlerweile sieht auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, dass die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeit) nur noch vorübergehend erfolgt! Vor diesem Hintergrund muss der Betriebsrat prüfen, ob er tausende von Leiharbeitsstunden pauschal vorab genehmigt, wenn gleichzeitig die Werkvergabe von Maschinen weitergeht.

Kameraüberwachung und Datenschutz

Die Kameras in der Bubi wurden installiert, ohne der Betriebsrat (wieder einmal) vorab zu informieren und eine mitbestimmungsrechtlich erforderliche Vereinbarung mit ihm zu treffen. Der Betriebsrat hat der Geschäftsleitung inzwischen eine bereits vom Betriebsrat unterschriebene Betriebsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt. Bislang wurde die Betriebsvereinbarung von der Geschäftsleitung nicht unterschrieben. Warum nicht? Nach dem Aushang der Bereichsleitung werden nur die Produktionsbänder überwacht, also keine Mitarbeiter! Wenn dies so zutrifft, gibt es also für die GL keinerlei Gründe, die Vereinbarung zum Schutze der Arbeitnehmer nicht zu unterzeichnen! 

Rechte der Gewerkschaften - Betriebsverfassungsgesetz

Das Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb dient der Unterstützung von BR und ArbN durch Beratung. Es ist Ausdruck der Verbundenheit bei der gemeinsamen Interessensvertretung. Der Arbeitgeber kann die Teilnahme von Vertretern der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften grundsätzlich nicht widersprechen oder sie verhindern. Für die Gewerkschaftsvertreter ist die Teilnahme an der Betriebs- und Abt.-Versammlungen eine eigenständige gesetzliche Aufgabe. Selbst der BR kann die Teilnahme eines Gewerkschaftsbeauftragten nicht verhindern. Der BR hat der Gewerkschaft Zeitpunkt und Tagesordnung der Betriebs- und Abt.-Versammlungen rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen.

 
 

Sonntag, 15. März 2015

Abteilungsversammlung Buchbinderei und Versand!


Der Betriebsrat lädt ein!
 

Am Dienstag, 17. März um 13 Uhr findet für die Bereiche Buchbinderei und Versand die nächste Abteilungsversammlung statt.

Es geht u. a. um folgende Themen:

L Vergabe der eigenen Verlags-Fachzeitschriften
L Leiharbeit
L Werkverträge
L Kameraüberwachung in der Bubi
L OT-Mitgliedschaft und wie sicher sind die Haustarifverträge


Sonntag, 8. März 2015

Beschäftigungsanspruch auch bei Nachtdienstuntauglichkeit!


 
Bundesarbeitsgericht bejaht Anspruch auf Beschäftigung auch ohne Nachtschichten!

Kann eine Krankenschwester aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten, ist sie deshalb nicht arbeitsunfähig krank. Sie hat Anspruch auf Beschäftigung ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

Wird die Arbeitsleistung dem Arbeitgeber mit dieser Einschränkung angeboten, handelt es sich um ein ordnungsgemäßes Angebot gegenüber dem Arbeitgeber nach dem BGB.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2014

Bedeutung für die Praxis

Schichtarbeit und damit auch Nachtschicht greift in der Deutschen Wirtschaft immer mehr um sich.

Das Bedenkliche in diesem Fall ist das Handeln des Arbeitgebers. Nach Jahrzehnten anstandsloser Beschäftigung tritt dann eine gesundheitliche Einschränkung ein. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, wer nur eingeschränkt (nicht mehr nachts) arbeiten kann, der soll (nach Hause) gehen, im wahrsten Sinne des Wortes.

Nach dem vorliegenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht damit die Rechte der Schichtarbeiter/Innen deutlich gestärkt. Dieses Urteil hat eine „wegweisende Wirkung“ für alle Schichtarbeiter und nicht nur in der Krankenpflege, so eine Sprecherin des BAG.

Wenn, wie im vorliegenden Fall, Gesundheitsprobleme eine Arbeit nachts unmöglich machen, so ist der Beschäftigte nicht arbeitsunfähig. Es ist dann Sache des Arbeitgebers die Arbeit so einzuteilen, dass der/die Betroffene tagsüber beschäftigt wird.

Natürlich müssen auch die Besonderheiten des Falles gesehen werden:

Die Arbeitnehmerin war seit ca. 30 Jahren beschäftigt, das Krankenhaus hat ca. 2.000 Beschäftigte. Und die Klägerin hat insofern alles richtig gemacht, als dass sie sich nicht durch Briefe ihrer Vorgesetzten einschüchtern lies, die ihr einreden wollten, sie sei krank. Sie bot ordnungsgemäß ihre Arbeitskraft (schriftlich) an und verwies darauf, dass sie (außer nachts) weiterhin voll arbeitsfähig sei.
 
 

Samstag, 28. Februar 2015

Videoüberwachung von Beck’sche Beschäftigten…?


 
Wohl auf Initiative des neuen Bereichsleiters der Buchbinderei wurden Kameras zur Überwachung am Ratiobinder installiert.

In diesem Zusammenhang stellen sich die Beschäftigten folgende Fragen:
  • Was wird genau überwacht?
  • Welchen Radius erfassen die Kameras?
  • Die Produktionskette plus Beschäftigte?
  • Was ist mit den Kameras technisch möglich?
  • Werden die Daten erfasst und gespeichert?
  • Wer hat Zugriff auf die Daten?
  • Werden gespeicherte Daten gegen Beschäftigte arbeitsrechtlich verwendet?
  • Und was sagt dazu der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Druckerei C.H. Beck?
  • Hat der Datenschutzbeauftragte den Kontakt zum Betriebsrat gesucht?

Missachtung der Informations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats…

Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz:

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung u. a. von technischen Anlagen rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

Die Mitbestimmung des Betriebsrats hat drei Ziele: Es soll in erster Linie als präventiver Schutz rechtlich unzulässige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer bereits im Vorfeld verhindern.

Außerdem sichert es dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht bei der oft schwierigen Ermittlung der Grenze zwischen zulässigen und unzulässigen Eingriffen.

Schließlich gewährleistet es eine Mitgestaltung im Rahmen rechtlich zulässiger Eingriffe.

Wenn der Betriebsrat nach dem Gesetz nicht beteiligt wurde, ist jede Installierung von Kameras rechtswidrig!

Stamen die Kameras aus Restbeständen der Nördlinger Verlags Auslieferung?

 
 
 

Donnerstag, 19. Februar 2015

Beck-Fachzeitschriften künftig ein Fremdwort am Druckstandort Nördlingen?


Wichtige Produktpalette wird aus Nördlingen nahezu komplett abgezogen!

 
In Mitarbeiterbesprechungen wurden die betroffenen Belegschaftsteile bzw. Beschäftigten letzte Woche darüber informiert, dass die Zeitschriftenproduktion für den Beck Verlag ab 01.07.2015 nicht mehr an die Nördlinger Druckerei vergeben wird (ausgenommen die noch  vorhandene Satzproduktion). Aufgrund der Fremdvergabe des Drucks der Zeitschriften wird jedoch der Leistungsdruck der Beschäftigten im Satz weiter steigen. Völlig offen sind auch noch die Auswirkungen durch die Einführung eines neuen Redaktionssystems für Zeitschriften auf die Arbeitsplätze im Satz.

Will die Verlagsleitung die Produktion in Nördlingen zusammenschrumpfen?

Betroffen sind die Bereiche Verkauf, Bogen- und Rotationsdruck, Buchbinderei und Versand. Dies bedeutet wohl für die Druckerei in Nördlingen einen mit Sicherheit hohen 7-stelligen Umsatzverlust.

Die Entscheidung und Verantwortung für diesen Schritt liegt ausnahmslos bei der Verlagsleitung in München, so die Druckerei Verantwortlichen gegenüber den Beschäftigten.

Unter den gegebenen Umständen kann durchaus davon ausgegangen werden und ist seitens des Betriebsrats zu prüfen, ob es sich bei diesem nahezu kompletten Abzug der  Zeitschriftenproduktion um eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Betriebsverfassungsgesetz  handelt.

Zunächst ist zu klären welche Arbeitnehmer/Arbeitsplätze von dieser Betriebsänderung betroffen sind. Sodann ist zu prüfen, welche (erheblichen) Nachteile diese Maßnahme für die Belegschaft zur Folge haben kann. Dies können u. a. sein:

  • Versetzungen
  • Um-/Abgruppierungen
  • Arbeitsplatzverlust
  • Leistungsverdichtungen
  • Qualifikationsverluste durch geringere Anforderungen

Kommt die Geschäftsleitung den rechtlichen Verpflichtungen und auch seiner sozialen Verantwortung nach?

Der Arbeitgeber hat nun den Betriebsrat umfassend über die Folgen zu unterrichten und mit ihm zu beraten, ob und wie die Betriebsänderung durchgeführt wird bzw. ob und in welchem Umfang Nachteile für die ArbN auszugleichen oder zu mildern sind. Der Betriebsrat ist berechtigt hierzu einen Berater hinzuzuziehen.

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass wenn bei einer Betriebsänderung keine Einigung zustande kommt die Einigungsstelle anzurufen ist.
 
 
 
 

Mittwoch, 11. Februar 2015

Bei Amazon gibt es einfach alles – außer…


 
Die Mitarbeiter von Amazon Germany leisten im „weltgrößten Versand- und Onlinehandel“ hervorragende Arbeit, die sich täglich in ihren Erfolgszahlen niederschlägt. Die gute Arbeit ihrer Mitarbeiter verdient Respekt und den Branchentarifvertrag.

Behandeln Sie die Amazon-Mitarbeiter/Innen fair!


 Mitmachen und Petition unterschreiben!

 



Mittwoch, 4. Februar 2015

Druckerei C.H. Beck ist jetzt OT-Mitglied im Verband der Bayerischen Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie!



 
Aktuell keine Auswirkungen für Buchbinderei und Versand!

Die Druckerei C.H. Beck ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 Mitglied ohne Tarifbindung im Verband der Bayerischen Papier, Pappe und kunststoffverarbeitenden Industrie.

Die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) ist eine Variante der Tarifflucht. Die Arbeitgeberverbände, die die Fähigkeit und Aufgabe haben, Tarifverträge abzuschließen, bieten ihren Mitgliedern damit eine neue Form der Mitgliedschaft an, bei der sie nach der Vereinssatzung alle Rechte und Pflichten haben, ohne jedoch an die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge gebunden zu sein.

Was bedeutet dies aktuell für die Druckerei C.H. Beck?
 
Zunächst hat dies keine Auswirkungen für die Beschäftigten der Buchbinderei und für den Versand.

Der abgeschlossene und 2013 verlängerte  (Haus-)Tarifvertrag hat Vorrang und sichert alle tariflichen Rechte und Ansprüche der Beschäftigten. Dieser TV kann erstmals mit sechsmonatiger Frist zum 31.12.2015 gekündigt werden.

Die nächste Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,6 Prozent zum 01.11.2015 ist tariflich gesichert und muss weitergegeben werden.

Was bringt die Zukunft?

Die nun eingegangene OT-Mitgliedschaft der Druckerei lässt jedenfalls ganz klar den Kurs der Geschäftsleitung erkennen, sich in naher Zukunft auch in der Buchbinderei und im Versand von den Tarifverträgen zu trennen. Falls die Geschäftsleitung den Haustarifvertrag zum Jahresende 2015 kündigt, muss man davon ausgehen, dass sie diesen Weg gehen will.

Aber:

Weder eine OT-Mitgliedschaft noch eine mögliche Kündigung des Haustarifvertrages durch die Geschäftsleitung machen die Beschäftigten in der Buchbinderei, im Versand und in der Druckerei wehrlos!
 

Nur Tarifverträge garantieren Schutz und Sicherheit!
 
 

Montag, 26. Januar 2015

Große Koalition frisst Streikrecht!



Es geht um das Streikrecht - ver.di lehnt Gesetzentwurf ab!

In Deutschland wird so wenig gestreikt wie in kaum einem anderen Industrieland. Und ein durchschnittlich bezahlter Beschäftigter hat heute preisbereinigt rund drei Prozent weniger Einkommen als im Jahr 2000. Jetzt stellen sich vor allem Branchengewerkschaften gegen diese Entwicklung.
Plötzlich schreckt die große Koalition (GroKo) auch nicht vor einem direkten Eingriff in das Streikrecht zurück. Da dieses in der Verfassung – ohne Änderungsmöglichkeit – festgelegt ist, betreibt die GroKo einen Verfassungsbruch. Unfassbar ist, dass dabei eine sozialdemokratische Ministerin die Federführung hat.

Das Gesetz sagt: Wenn in einem Betrieb zwei Gewerkschaften unterschiedliche Tarifverträge aushandeln, dann gilt nur der Vertrag der Gewerkschaft, die mehr Mitglieder hat. Damit soll kämpferischen Klein-Gewerkschaften wie der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) die Waffe aus der Hand genommen werden. In Deutschland soll wieder brav gearbeitet werden.

Im Kern handelt es sich hiermit faktisch um einen Eingriff ins Streikrecht.
Wenn nämlich für eine Minderheitsgewerkschaft absehbar ist, dass ein von ihr abgeschlossener Tarifvertrag gar keine Wirksamkeit entfaltet, wird natürlich auch niemand dafür streiken.

Sicher, Tarifeinheit ist eine wichtige Sache. Je einiger die Beschäftigten auftreten, umso mehr Druck können sie machen in Sachen höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Deswegen und aus falsch verstandener Solidarität mit „ihrer“ Arbeitsministerin freunden sich auch einige DGB-Gewerkschaften mit dem Nahles-Gesetz an. Aber das ist komplett verfehlt.

Erstens handelt es sich hier um einen Bruch der Verfassung, der die Gefahr in sich birgt, dass damit generell das Streikrecht unter Beschuss gerät.
Wehret den Anfängen – deshalb lehnen auch ver.di und die NGG den Gesetzentwurf ab.

Zweitens: Tarifeinheit muss durch politische Einigung der Gewerkschaften bzw. der Beschäftigten selbst hergestellt werden und nicht per Gesetz.

Drittens: Künftig soll nur noch der Tarifvertrag gelten, den die Mehrheits-Gewerkschaft in einem Betrieb durchsetzt. Aber welcher ist das?
Darüber bestimmen nicht nur die Mitgliederzahlen, sondern auch die Betriebsführungen. Ihnen dürfte es in vielen Fällen leicht fallen, per Umstrukturierung ihre Betriebe so aufzuteilen, dass die ihnen genehme Gewerkschaft die Mehrheit in einem Betriebsteil hält.

Viertens: Was ist eigentlich die Ursache für die viel beklagte „Tarif-Uneinheit“? Haben die kleinen Berufsgewerkschaften sie produziert? Keineswegs!
Schuld an der Zersplitterung der Tariflandschaft sind jene, die heute am lautesten darüber heulen: SPD, Grüne und die Union. Sie haben den Arbeitsmarkt „flexibilisiert“, Leiharbeit und Werkverträgen Schranken aus dem Weg geräumt. Das haben die Unternehmer genutzt: umstrukturiert, tariffreie Zonen geschaffen, Betriebsteile ausgelagert.
Die Belegschaft eines Betriebs arbeitet heute unter unterschiedlichsten Tarifverträgen. Stammbeschäftigte stehen neben Leiharbeitern und Werkvertrags-Beschäftigten zusammen an einem Band.

Erste Folge: Viele Gewerkschaften sind für einen Betrieb zuständig bzw.
einige Beschäftigtengruppen haben gar keine gewerkschaftliche Interessenvertretung.
Zweite Folge: Durch die gezielte Schwächung der Gewerkschaften im Zuge der Agenda 2010 konnten angemessene Lohnerhöhungen gar nicht mehr durchgesetzt werden. Da ist es kein Wunder, dass, vor ca. 15 Jahren, sich durchsetzungsstarke Berufsgruppen abgespalten haben, um ihre eigenen Kämpfe zu führen.

Wir fordern: Statt Einschränkung des Streikrechtes sollte vielmehr dessen Ausweitung auf der Tagesordnung stehen. Und wir brauchen endlich die Klarstellung, dass politische Streiks uneingeschränkt legal sind! In vielen anderen, zivilisierten Ländern ist das selbstverständlich.

Hände weg vom Streikrecht!