Mittwoch, 22. Oktober 2014

Zukunft der Abteilung Satz weiter ungewiss!

Geschäftsleitung entzieht sich konkreten Aussagen!
 
 


Die vom Betriebsrat einberufene Abteilungsversammlung brachte nicht die neuen Erkenntnisse, die sich der Betriebsrat und die Beschäftigten erwartet haben.
 
Arbeitszeit und Arbeitsplatzgarantie aufgekündigt!

Am 27. Mai hat die Geschäftsleitung die bestehende Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit für die Beschäftigten im Satz gekündigt. Mit der Kündigung beabsichtigt die Geschäftsleitung sich der kollektiven Arbeitszeitverkürzung und insbesondere des damit verbundenen Kündigungsschutzes zu entledigen. Bislang hat die Geschäftsleitung dem Betriebsrat keinerlei neue Vorschläge zur Arbeitszeit unterbreitet.

Ausführlich begründete der Betriebsrat auch seinen von Geschäfts- und Bereichsleitung kritisierten Beschluss, sich aus der Arbeitsgruppe der Geschäftsleitung „Agenda Satz/eMedien 2015“ zurückzuziehen. Das Management erwarte vom Betriebsrat, dass er weiterhin im Projekt mitarbeite, auch u. a. zu den Themen Personalanpassung (= Personalabbau) oder einer etwaigen Ausgliederung des Bereiches.

Betriebsrat soll bei Durchsetzung der unternehmerischen Entscheidung mithelfen!

Warum wohl? Das wäre doch eine feine Sache, wenn der Betriebsrat die unternehmerische Entscheidung des Managements zu Lasten der Beschäftigten nicht nur als unter seiner Beteiligung (keine Mitbestimmung!) zustande gekommenes Ergebnis verkündet, sondern gleich auch noch bei der Umsetzung mithilft.
Da werden Erinnerungen an 2011 wach, als die sogenannte „Verhandlungskommission“ sich als sehr nützlich bei der Durchsetzung der Ergänzungsverträge erwiesen hat.

Der Betriebsrat ist nicht der Erfüllungsgehilfe des Managements!

Nein! Es kann nicht die Aufgabe des Betriebsrates sein, den Erfüllungsgehilfen des Managements zu spielen! Seine Aufgabe ist es, die Auswirkungen der zu befürchtenden unternehmerischen Entscheidung für die Arbeitnehmer durch Verhandlungen über einen Interessensausgleich und (gegebenenfalls) einen Sozialplan abzumildern. Auf diesem Gebiet ist der Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz mit eigenen Rechten ausgestattet, die er in der Projektgruppe der Geschäftsleitung nicht hat.

Ablösung des RTS-Tarifvertrages

Woher der Wind weht, wurde auch bei der Forderung des Managements deutlich, dass der Betriebsrat darüber nachdenken und daran mitarbeiten soll, wie denn der den RTS-Tarifvertrag aus dem Jahr 1978 abzulösen sei, was zu erheblichen Einkommenseinbußen für die Beschäftigten im Satz führen würde.
„Man solle sich doch nicht an Urteile des Arbeitsgerichtes Augsburg und an Ausführungen des Landesarbeitsgerichtes München zur unveränderten Gültigkeit dieses Tarifvertrages klammern“, so der Tenor des Managements. Spätestens hier sollte den betroffenen Beschäftigten im Satz klar sein, welche Art von Mitarbeit des Betriebsrats gewünscht wird.

Nur weil der RTS Tarifvertrag, der die Gehälter der Satz-Beschäftigten sichert, aus dem Jahr 1978 und somit 36 Jahre alt ist, muss er nicht abgeschafft werden, auch wenn das Management dies gerne hätte.

Dieser Logik des Managements folgend, müsste dann auch das Grundgesetz abgeschafft werden, nur weil es aus dem Jahr 1949 ist und mittlerweile 65 Jahre alt ist?

Geschäftsleitung lässt entscheidende Fragen offen und verweist auf die Verantwortung der Gesellschafter in München

Aus heutiger Sicht(!) haben wir nicht das Ziel, Mitarbeiter abzubauen, so der Leiter der Druckerei Dr. Kranert. Ebenso weiß er aus heutiger Sicht(!) nicht, ob eine Ausgliederung der Abteilung Satz erfolgen wird. Sofern dies zutreffend wäre, werden Personalanpassungen stattfinden – allerdings ohne dass es eine Personalplanung und eine Planung für die weitere Zukunft des Satzes geben soll. Im Übrigen könne die Geschäftsleitung keinerlei Auskünfte geben, da alle Entscheidungen hinsichtlich Personalabbau und Ausgliederung die Gesellschafter in München treffen.

7 Kommentare:

  1. Mit Verlaub meine Herren der GL und Bereichsleitung! Man kann es ja versuchen, aber verarschen lasse ich mich (wir uns) nicht!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Wenn der Betriebsrat nur die Vokabel nein kennt und seine Blockadepolitik gegen jegliche Veränderungen im Betrieb weiter betreibt, so kann man das sicherlich tun mit dem Ergebnis, dass die Gesellschafter des Konzern alleine entscheiden und mit Sicherheit nachteilige Folgen für die Belegschaft zu erwarten sind. Aus meiner Sicht wäre Kompromissbereitschaft des Betreibsrates evtl. auch mal eine Option. Mal darüber nachdenken! Auch die Becksche kann sich den Änderungen im Druckbereich nicht entziehen und muss zugegebenermaßen auch schmerzliche Maßnahmen ergreifen zur Sicherung des Standortes und des Großteils der Arbeitsplätze. Auch das gehört nun mal zur unternehmerischen Verantwortung!

      Löschen
  2. Wo soll es eine Kompromissbereitschaft geben, wenn Geschäftsleitung und Bereichsleitung nichts unversucht lassen, einen Keil zwischen Beschäftigte und Betriebsrat zu treiben.....;
    2011 und die OT Mitgliedschaft und Zusatzverträge lassen grüßen!
    Dr. Kranert und Co haben ganz einfach andere Interessen als die Beschäftigten aus dem klassischen Satzbereich!

    AntwortenLöschen
  3. . . . Im Übrigen könne die Geschäftsleitung keinerlei Auskünfte geben, da alle Entscheidungen hinsichtlich Personalabbau und Ausgliederung die Gesellschafter in München treffen. . . . Soll heißen: ICH wasche meine Hände in Unschuld. ICH bin nicht verantwortlich. - Gab es glaube ich schon in der Bibel. Arme (armselige) Leute, die von der GL. Was kann man erwarten bzw. muss man befürchten, wen solche Charaktere einen Großbetrieb leiten?

    AntwortenLöschen
  4. Schaut euch mal die Salami an, dann seht ihr, was unsere GL macht. Die interessiert sich einen Sch.... für unsere Belange!

    AntwortenLöschen
  5. Als Beschäftigte und Betriebsräte sind wir permanent dem Druck der GL ausgeliefert. Die Salamischeiben machen es doch ganz deutlich! Und die GL und unsere Führungskräfte machen immer weiter; sage nur Resturlaubsabnahme im Bereich Druck, oder liege ich da falsch?

    AntwortenLöschen
  6. Ich war mir nicht sicher, ob es die richtige Entscheidung war, dass der Betriebsrat nicht mehr in der Verhandlungsgruppe mitmacht. Nach der Erklärung bei der Abteilungsversammlung bin ich mir sicher, dass es richtig ist! Nach der Reaktion von Kranert und Gehring bin ich mir absolut sicher!!! Die Argumente des Betriebsrats waren klar und nachvollziehbar und nicht so ein Geeiere wie von unseren Führungskräften gewohnt. Wenn eine Führungskraft dem BR vorwirft, dass die Vertretung der Interessen der Mitarbeiter "doch eure Aufgabe" ist, höre ich heraus, dass denen unsere Interessen sch...egal sind! Spätestens jetzt sollte sich jeder fragen, wer unsere Interessen vertritt und warum sie den BR unbedingt dabei haben wollen. Ich hab da so nen Verdacht ...

    AntwortenLöschen

Sie können Ihre Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählen Sie dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Sie unter einem Pseudonym schreiben wollen, wählen Sie die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.