Montag, 25. April 2016

Landesarbeitsgericht München bestätigt Kläger!


Streichung der Jahresleistung in 2014 und des Urlaubsgeldes bei Appl in Wemding waren nicht rechtens!
Das Landesarbeitsgericht München bestätigte im Wesentlichen die Urteile des Arbeitsgerichts Augsburg hinsichtlich der Streichung der Jahresleistung und des Urlaubsgeldes in 2014 bei Appl in Wemding.
Weitere Informationen dazu unter:

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1 Kommentar:

  1. Also Leute, ein paar Appl-MitarbeiterInnnen haben es Euch vorgemacht: wehrt Euch! Und: Einigkeit macht stark!

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