Freitag, 24. Juli 2015

Unbezahlte Mehrarbeit in der Buchbinderei und im Versand…



Nächstes Sondierungsgespräch mit der Geschäftsleitung am 28. Juli 2015!

Nach einem ersten Sondierungsgespräch am 26. Juni zwischen der Nördlinger Geschäftsleitung, einem Vertreter des Verbandes der bay. Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie und Vertretern der Arbeitnehmerseite (KollegenInnen aus der Buchbinderei, Betriebsrat, ver.di ) gehen die Gespräche um einen neuen Tarifvertrag am Dienstag, 28. Juli, 9.00 Uhr in die zweite Runde.

Nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die Geschäftsleitung wird es in dieser zweiten Gesprächsrunde u. a. um folgende Themen gehen:

Gutachten zur wirtschaftlichen Situation der Druckerei C.H. Beck

Wunsch der Geschäftsleitung nach unbezahlter Mehrarbeit

Neuabschluss eines Überleitungstarifvertrages

Regelungen zur Maschinenbesetzung

Tarifvertrag zur Altersteilzeit

Es geht im Kern um die Frage, ob die Geschäftsleitung bereit ist, tarifliche Absicherungen wieder in Kraft zu setzen, eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten zu gewährleisten und den Anforderungen und Belastungen der Beschäftigten durch Tarifverträge gerecht zu werden.


Gute Arbeit geht nur mit Tarif!
 
 

Dienstag, 21. Juli 2015

Betriebsräte im Visier der Arbeitgeber


Mobbing, Sabotage, Kündigung – Betriebsräte im Visier der Arbeitgeber

Die Story im Ersten: Mobbing, Sabotage, Kündigung 
Angriffe auf Betriebsräte sind keine Einzelfälle

Unwillkommene Gewerkschaftsvertreter
Mobbing, Rufmord, Abmahnungen

Für die betroffenen Betriebsräte allerdings steht häufig ihre Existenz auf dem Spiel, viele werden krank unter diesem Druck. Denn zimperlich sind die Methoden nicht, die zur Verhinderung von Betriebsräten dienen: Mobbing, Rufmord, Ausspähung des Privatlebens, Verleumdungen, Lügen, falsche Abmahnungen, erfundene Kündigungsgründe, unrechtmäßige Kündigungen.
Mobbing, Sabotage und Kündigung von drei Betriebsräten werden in der Dokumentation "Die Story im Ersten" stellvertretend für viele erzählt. Ein Film von Frank Gutermuth und Wolfgang Schoen
 


Diese Sendung wurde vom Westdeutschen Rundfunk produziert (Quelle Das Erste).
 
 

Donnerstag, 16. Juli 2015

Weiteres Bundesland mit Bildungszeitgesetz


 
„Diaspora Bayern missionieren“

Ab heute haben auch die Beschäftigten in Baden-Württemberg einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Weiterbildung im Jahr. Damit bleiben als „weiße Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen. „ver.di begrüßt diese Entwicklung - und wir werden nicht aufhören, die in dieser Hinsicht Diaspora

Bayern zu missionieren“, erklärte Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

„Nun haben bald alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung“, stellte Schneider fest. Sie forderte die Bayerische Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in Bayern zu gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einführen.

„40 Jahre Warten sind wahrlich genug“, so Linda Schneider:
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente dafür gibt es schließlich genug.“

Hintergrund:
Das Recht auf Bildungsurlaub geht zurück auf ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.

Stattdessen gibt es in beinahe allen Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht einräumen. Ausnahmen bilden inzwischen nur noch Bayern, Sachsen und Thüringen. In letzterem ist ein Gesetz jedoch schon auf dem Weg.

ver.di Bayern fordert seit Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von ver.di unterstützen.

 
 

Mittwoch, 8. Juli 2015

Bei ver.di lassen wir NIEMANDEN im Regen stehen!

 
Gute Arbeit – Guter Lohn!

Ohne Tarifvertrag sind Beschäftigte der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert.

42 % aller Beschäftigten in unserem Land arbeiten ohne den Schutz eines Tarifvertrages und sind täglich neu erpressbar.

Ohne Tarifvertrag kann der Arbeitgeber nach Nase bezahlen, nichts ist sicher: weder die Arbeitszeit noch die Bezahlung!

Nur durch Tarifverträge sind z. B. Löhne und Gehälter, zusätzliches Urlaubsgeld, Jahresleistung, 30 Tage Urlaub und Zuschläge für Schichtarbeit und Überstunden abgesichert.

Wir machen uns dafür stark, dass alle Beschäftigten in unseren Branchen nach Tarif bezahlt und behandelt werden!

Nur sichere Arbeit ist gute Arbeit!

Gute Arbeit

geht nur mit Tarif!



 

Dienstag, 30. Juni 2015

Geschäftsleitung kündigt den Überleitungstarifvertrag zum 31.12.2015!


Beschäftigte in der Buchbinderei und im Versand sollen bis zu 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche leisten!

Nun ist die Katze aus dem Sack. Bisher waren es nur Gerüchte, jetzt ist es Tatsache. Die Geschäftsleitung hat den Überleitungstarifvertrag zum 31.12.2015 gekündigt. Mit dem Überleitungstarifvertrag war es der Wille der „alten Geschäftsleitung“, den Tarifwechsel von den Tarifverträgen der Druckindustrie in die Tarifverträge der Papierverarbeitung finanziell abzumildern. Nun steht der nächste Einschnitt bevor. Nach dem Willen der Nördlinger Geschäftsleitung und auch nach den Vorstellungen der Unternehmensleitung in München, sollen die rund 80 Beschäftigten der Buchbinderei und im Versand ab 1. Juli 2015 in der Woche bis zu 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten; das entspricht einem Einkommensverzicht von rund 8,6%.

Beschäftigte der Buchbinderei und im Versand sollen erneut Opfer bringen!
Bei all dem muss man wissen, welche Opfer gerade die Beschäftigten im Versand und der Buchbinderei schon gebracht haben bzw. hinnehmen mussten.

2008 Tarifwechsel von der Druckindustrie in die Papierverarbeitung, Einführung von Leiharbeit, Vergabe von Maschinen und Aufträgen per Werkvertrag, Wegfall der Zeitschriftenproduktion -  Entscheidung der Geschäftsleitung 2014 - und nun noch 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche .
Betriebsrat hat keinerlei Gestaltungsmöglichkeit!

Der Betriebsrat der Nördlinger Druckerei soll eine Betriebsvereinbarung mit 3 Stunden unbezahlter Mehrarbeit unterschreiben, obwohl im Überleitungstarifvertrag eine 35- bzw. 36-Stunden-Woche mit Bezahlung klar geregelt ist. Weitere Gestaltungsräume bzw. Möglichkeiten zur Ausweitung der Arbeitszeit oder gar unbezahlte Mehrarbeit sieht der Tarifvertrag nicht vor. Somit gibt es für den Betriebsrat auch keinerlei Regelungsmöglichkeit.

Die Kolleginnen und Kollegen haben auf einer Mitglieder- und Informationsversammlung beschlossen, dass sie aufgrund der jetzt schon enormen Belastungen (z.B. Schicht- und Nachtarbeit, Überstunden, sehr schwere körperliche Arbeit, die großenteils von Frauen zu bewältigen ist) und der Produktivitätssteigerungen in den letzten Monaten nicht noch zusätzlich unbezahlte Arbeit leisten werden.

Geschäftsleitung ignoriert Verhandlungsangebot von ver.di - wir lassen uns nicht alles gefallen!
Nachdem die Geschäftsleitung das Angebot von ver.di, Verhandlungen in ungekündigten Zustand aufzunehmen, mit der Kündigung des Überleitungstarifvertrages ganz offensichtlich ignoriert, haben die Kolleginnen und Kollegen eigene Tarifforderungen beschlossen.
Es geht u. a. im Wesentlichen um folgende Forderungen:
Neuabschluss eines verbesserten Überleitungstarifvertrages, Regelungen zu den Themen Leiharbeit, Werkverträge, sowie Regelungen zur Maschinenbesetzung. Aufgrund der starken Belastungen, gerade im Schichtbetrieb fordern die Kolleginnen und Kollegen einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit.

Gute Arbeit – Guter Lohn!

Ohne Tarifvertrag sind Beschäftigte

der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert.

  

Donnerstag, 25. Juni 2015

Nur Tarifverträge schützen gegen Arbeitgeberwillkür!


WIR STREIKEN FÜR TARIFVERTRÄGE!

 

Streikende von Handel, Amazon und Post Hand in Hand gemeinsam für Tarifverträge!

 
Einen neuen Höhepunkt im Kampf um existenzsichernde Arbeitsbedingungen bei Amazon und im stationären Handel, sowie gegen die Zerschlagung der Deutschen Post und für sichere Arbeitsplätze, setzt eine gemeinsame Aktion der Streikenden in Augsburg. Dort treffen sich Streikende aus Unter- und Mittelfranken, Kempten, Augsburg und von Amazon Graben.  

 
Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di sind existenzsichernden Tarifverträge im Handel und ihre Allgemeinverbindlichkeit ein wichtiger Schritt gegen den ungehinderten Wettbewerb der Konzerne, der vielfach auf dem Rücken der Beschäftigten aber auch der Kunden ausgetragen wird.

Die Tarifflucht von real,- und Karstadt, die Verweigerung von Amazon, die Ausgliederung an sogenannte selbstständige, aber nicht tarifgebundene Kaufleute von Edeka, sind nur wenige Beispiele wie die Konzerne ihren Verdrängungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten austragen.

 
 
Im Ergebnis wollen sie dann bei den Tarifverhandlungen die Einzelhandelsbeschäftigten zu Arbeitnehmern 2.Klasse machen, auf die, nach einem hartem Arbeitsleben, vielfach Altersarmut wartet“, so Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern. 

 
 
 
 
 
 
 
 
„Dem setzen wir die Solidarität der Beschäftigten für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen stationären wie Internethandel gegenüber. Deshalb ist die heutige Aktion ein wichtiges und zukunftsweisendes Signal“, ergänzt Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Augsburg.










 
Gegen die Zerschlagung der Deutschen Post und für sichere Arbeitsplätze.

 


Um die Lohnkosten zu senken, wird Arbeit (Paketzustellung) aus der Deutschen Post AG in 49 Billigtöchter namens DHL Delivery verlagert.


 
Der weltgrößte Logistikkonzern und der größte Arbeitgeber Deutschlands mit 140.000 Tarifkräften und 38.000 Beamten betreibt mit uns erpresserisches Lohndumping. Wir haben einen Betriebsgewinn von fast 3 Milliarden Euro und eine Rendite von 8,3% erwirtschaftet – aber die Gier des Postvorstands kennt keine Grenzen.

 
 

Mit Ausgliederungen und Verlagerungen, Leiharbeit, Werkverträgen, Kettenbefristungen und sonstigen Tricksereien werden die Löhne für die Arbeitenden gesenkt, um noch mehr Profit aus ihnen herauszupressen.

 


Aber das bestärkt uns nur darin, klar und deutlich zu sagen: Damit muss Schluss sein! 
 
 
 
 
 

Dienstag, 23. Juni 2015

Wir streiken für einen Tarifvertrag!

 


 Streikende stürmen die Tarifmauer!

 Nach dem erfolgreichen Streikauftakt am Montag, 22. Juni  haben die Beschäftigten am Amazon-Standort in Graben bei Augsburg im Kampf um existenzsichernde Arbeitsbedingungen am Dienstag, den 23. Juni, in einer symbolischen Aktion die „Tarifmauer“ durchbrochen.


„Es ist für die Betroffenen einfach unfassbar, mit welcher Engstirnigkeit Amazon
existenzsichernde Mindestbedingungen durch Tarifverträge verweigert. Tarifverträge,
die in vielen tausend Unternehmen im Einzelhandel üblich sind, werden den Beschäftigten vorenthalten“, erklärt Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.

Die Tarifmauer gegen Tarifverträge ist dank der vielen Kolleginnen und Kollegen gefallen. 

„Die bisherigen Streiks haben den Mut und die Entschlossenheit der engagierten
Beschäftigten bei Amazon gezeigt. Deshalb kann sich Amazon auf einen langen
Konflikt einstellen, wenn sie an ihrer bornierten Haltung festhalten“, so Hubert
Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.


„Der Kampf um existenzsichernde Arbeitsbedingungen bei Amazon hat weitreichende
Bedeutung für die Zukunft der Beschäftigten bei Amazon und im gesamten Handel, 
denn ihnen droht massive Altersarmut, wenn sich Konzerne wie Amazon mit ihrer
Verweigerung zu Tarifverträgen durchsetzen. Die Ausdauer der Beschäftigten ist aber eine unserer stärksten Waffen“, erklärte Hubert Thiermeyer.


Amazon Streikende treffen sich in Bad Hersfeld - „Solidarität gegen Engstirnigkeit“

Am Mittwoch, den 24.06. machen sich die Streikenden von Amazon in Graben mit mehreren Bussen zum Amazon-Standort in Bad Hersfeld auf. Dort treffen sie sich mit Streikenden aus anderen Amazon-Standorten Deutschlands. 

Solidarität und Gemeinsamkeit setzen die Beschäftigten gegen die Entscheidung eines einzelnen Eigentümers. Deshalb treffen sich in Bad Hersfeld knapp 2.000 Streikende aus mehreren Amazon-Standorten in Deutschland, um ein deutliches Signal an den Eigentümer und die Entscheider in den USA zu senden.

 
Nur Tarifverträge geben Sicherheit!
Mit Einzelarbeitsverträgen sind die Beschäftigten
der Willkür der Arbeitgeber ausgesetzt!
 

Freitag, 19. Juni 2015

Unbezahlte Arbeit bei C.H. Beck, weitere Werkverträge und was kommt als Nächstes…




Beschäftigte in der Buchbinderei und im Versand sollen bis zu 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche leisten!

Nach dem Willen der Nördlinger Geschäftsleitung und wohl auch nach den Vorstellungen der Unternehmensleitung in München, sollen die rund 80 Beschäftigten der Buchbinderei und im Versand ab 1. Juli 2015 in der Woche 3 Stunden unbezahlte Mehrarbeit leisten.

Betriebsrat und ver.di informieren – Unser Fahrplan:
22. Juni 2015, 12:30 Uhr

Sprechstunde des Betriebsrats für die Beschäftigten der Buchbinderei und des Versands

26. Juni 2015
Abstimmungsgespräch mit der Geschäftsleitung

27. Juni 2015; 9.30 Uhr – Gasthof Gold. Schlüssel, Nördlingen
Einladung zur Informationsversammlung an alle Kolleginnen und Kollegen der Buchbinderei/Versand

Betriebsrat und ver.di werden ohne Rückkoppelung mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und auf deren Rücken keine Vereinbarung treffen!

 
 

Samstag, 13. Juni 2015

Bürgerpost


WIR KÄMPFEN!

GEGEN die Zerschlagung der Deutschen Post

FÜR sichere Arbeitsplätze

Wir sind Beschäftigte bei der Deutschen Post DHL und wenden uns an Sie.

Der weltgrößte Logistikkonzern und der größte Arbeitgeber Deutschlands mit 140.000 Tarifkräften und 38.000 Beamten betreibt mit uns erpresserisches Lohndumping. Wir haben einen Betriebsgewinn von fast 3 Milliarden Euro und eine Rendite von 8,3% erwirtschaftet – aber die Gier des Postvorstands kennt keine Grenzen:

Um die Lohnkosten zu senken, wird Arbeit (Paketzustellung) aus der Deutschen Post AG in 49 Billigtöchter namens DHL Delivery verlagert. Der von uns teuer bezahlte Tarifvertrag zum Ausschluss der Fremdvergabe wird dazu einfach gebrochen. Seit dem 1. April 2015 wird den bis zum 31.3.2015 mit befristeten Verträgen gehaltenen Paketzustellern der Post, nur noch ein Vertrag mit der DHL Delivery angeboten. Das heißt für die Betroffenen: Von Jahr zu Jahr wachsende Lohnverluste bis zu 10.000 Euro im Jahr. Und entgegen aller Beteuerungen der Konzernspitze liegen uns Indizien dafür vor:

Auch die Briefzustellung ist vor einer Verlagerung in die Billigtochter nicht sicher. So sollen wir zahlen für noch mehr Gewinn und noch mehr Rendite. Der Vorstandsvorsitzende Frank Appel aber ließ seine eigenen Bezüge auf 9,6 Millionen Euro im Jahr erhöhen. Die Dividende ist in den letzten 2 Jahren um über 20% gestiegen – die Beschäftigten sollen auf 20% Lohn verzichten. Das ist die einfache Rechnung.

Deswegen wehren wir uns!

Wir sind uns darüber im Klaren: Was uns gerade passiert, passiert tagtäglich in diesem Land. Mit Austöchterungen und Verlagerungen, Leiharbeit, Werkverträgen, Kettenbefristungen und sonstigen Tricksereien werden die Löhne für die Arbeitenden gesenkt, um noch mehr Profit aus ihnen herauszupressen.

Aber das bestärkt uns nur darin, klar und deutlich zu sagen: Damit muss Schluss sein!

Und deswegen wenden wir uns an SIE:

Unterstützen Sie uns! Schreiben Sie an Deutsche Post AG/Frank Appel, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn, Email: F.Appel@DeutschePost.de

Aktuelle und weiterführende Informationen über unsere Tarifauseinandersetzung finden Sie unter:  www.psl-bayern.verdi.de

 
 
 

Montag, 8. Juni 2015

250 Jahre C.H. Beck!


Unterschiedliche Handhabung der Jubiläumszahlung auf dem Prüfstand - Landesarbeitsgericht überprüft Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg!

 
Das Landesarbeitsgericht München hat nun zu entscheiden, ob die unterschiedliche Handhabung der Jubiläumszahlung in 2013 rechtmäßig war oder ob hier ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und zugleich ein Verstoß gegen das Benachteiligungsgebot vorliegt.

Die Parteien streiten um die Bezahlung einer Prämie anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums des Beck Verlages. Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1.500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Aus Sicht der Kläger hat das Arbeitsgericht Augsburg den Charakter der Zahlung einer Prämie anlässlich des Firmenjubiläums, nicht hinreichend berücksichtigt. Das Arbeitsgericht hat hierin keine unzulässige Ungleichbehandlung gesehen, auch einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 612 a BGB hat das Erstgericht nicht gesehen und die Klage abgewiesen.
Insofern wendet sich die Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Augsburg insgesamt und verfolgt den Anspruch des Klägers weiter. Das Arbeitsgericht hat den Charakter der Zahlung, einer Prämie anlässlich des Firmenjubiläums, nicht hinreichend berücksichtigt und ist von einer Unterscheidung in der Betriebsvereinbarung zwischen einem Sockel- oder Grundbetrag und einem Erhöhungsbetrag ausgegangen, der in der Betriebsvereinbarung keinerlei Niederschlag im Wortlaut gefunden hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann ein Arbeitgeber bei Sonderzahlungen grundsätzlich unterschiedliche Arbeitsbedingungen berücksichtigen und einer Gruppe von Arbeitnehmern höhere Sonderzahlungen zukommen lassen, wenn dadurch die laufende geringere Arbeitsvergütung teilweise oder vollständig kompensiert werden soll. Die unterschiedliche Bezahlung verstößt dann nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Dies darf aber nicht zu einer Überkompensation der durch einen Verzicht erreichten Lohneinbußen führen, was hier in Nördlingen allerdings in Einzelfällen eingetreten ist. Dann wäre kein sachlicher Grund mehr vorhanden, der Gruppe von Arbeitnehmern die Leistung vorzuenthalten, die keinen Verzicht erklärt hat.

Die Betriebsvereinbarung ist abgeschlossen zur „Auszahlung einer Prämie anlässlich des 250. Firmenjubiläums im September 2013“.

Alleine die Beschäftigten, die also ihr Recht in Anspruch genommen haben, nach wie vor nach  den nachwirkenden Bedingungen des Tarifvertrages Druck behandelt zu werden, erhalten geringere Jubiläumsprämien. Das ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und zugleich ein Verstoß gegen das Benachteiligungsgebot des § 612 a BGB, weil diese Gruppe der Beschäftigten deshalb benachteiligt wird, weil sie einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen nicht zugestimmt hat.

Die Betriebsvereinbarung legt die Zweckbestimmung der Sonderzahlung fest. Der Charakter der Zahlung ist der einer Belohnung für Betriebstreue gleichzusetzen.

Es ist erfreulich, dass C.H. Beck in 2013 sein 250 jähriges Firmenjubiläum feiern konnte und dass anlässlich des Firmenjubiläums die Beschäftigten eine Gratifikation erhalten haben. Diese darf aber dann nicht in unterschiedlichen Höhen ausgezahlt werden. Der Charakter, der etwa einer Lohnerhöhung zukommt, kann bei einer Prämie anlässlich des Firmenjubiläums nicht angenommen werden.

Das 250-jährige Firmenjubiläum ist kein ernsthaftes wirtschaftliches Ergebnis eines Unternehmens, kein Unternehmensziel im betriebswirtschaftlichen Sinne, das durch Einsparungen gefördert oder erreicht werden könnte. Nur in derartigen Fällen rechtfertigt die o.g. Rechtsprechung des BAG unterschiedliche Zahlungen anhand des Beitrages der Beschäftigten zur Zielerreichung. Das mag noch nachvollziehbar sein, aber es bestehen keinerlei Zusammenhänge zwischen dem Lohnverzicht, dem Wechsel im Tarifbereich oder einer höheren Arbeitszeit mit dem 250-jährigen Firmenjubiläum.
 
Zu diesem Ergebnis haben alle Beschäftigten unabhängig von einem Lohnverzicht beigetragen, sie verdienen auch alle die gleiche Höhe der deshalb ausbezahlten Prämie.