Sonntag, 23. Juni 2019

Alles Wichtige zum Thema Urlaub

Die populärsten Irrtümer zum Thema „Urlaub“

1. „Alle Beschäftigten in Deutschland haben 6 Wochen Urlaub.“

Richtig ist, dass ein Urlaubsanspruch von 6 Wochen meistens nur in tarifgebundenen Dienststellen und Betrieben besteht. Da sich tendenziell immer mehr Arbeitgeber der Tarifbindung entziehen oder nie tarifgebunden waren, müssen viele Beschäftigte sich mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zufriedengeben. Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich 4 Wochen Urlaub im Jahr (24 Tage bei einer 6-Tage-Woche) vor.

2. „6 Wochen tariflichen Urlaub gibt es schon seit 100 Jahren.“

Richtig ist, dass die erste tarifliche Urlaubsregelung in Höhe von 3 (!) Tagen von Brauereiarbeitern 1903 in Stuttgart erstritten wurde. Verbunden mit vielen Zwischenschritten hatte erst 1975 ca. die Hälfte der Beschäftigten Anspruch auf vier Wochen Tarifurlaub. Erst 1978/79 schafft die westdeutsche Eisen- und Stahlindustrie den Durchbruch in Sachen ‚6 Wochen Tarifurlaub‘.

3. „Mini-Jobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub“

Richtig ist, dass auch geringfügige Beschäftigungen reguläre Arbeitsverhältnisse sind. Damit steht den Beschäftigten also bezahlter Urlaub zu!

4. „Bildungsurlaub steht nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.“

Richtig ist, dass es in Bayern kein Bildungsfreistellungsgesetz (umgangssprachlich ‚Bildungsurlaub‘) gibt (das muss geändert werden!). Richtig ist aber auch, dass ver.di-Mitglieder trotzdem sehr günstig Bildungsurlaub machen können: Bei ver.di-Seminaren übernimmt die Gewerkschaft die Fahrt-, Seminar- und Unterkunftskosten.

5. „Wenn ich lange krank war, steht mir kein Urlaub mehr zu.“

Richtig ist, dass auch bei Langzeiterkrankungen der Urlaub nicht automatisch verfällt. Je nach Fall können dann noch tarifliche oder gesetzliche Urlaubsansprüche bestehen. Dies ist im Einzelfall zu ermitteln.

Quelle: ver.di Landesbezirk Bayern
 
 
 
 

 

Samstag, 15. Juni 2019

Dr. Oliver Kranert wieder Druckereileiter in Nördlingen

Der verlorene Sohn kehrt zurück…

Das biblische Gleichnis vom verlorenen Sohn aus dem Lukasevangelium,  entstanden ca. 80 – 90 n. Christus

Handlung (Kurzfassung)

Der jüngere Sohn verlangt von seinem Vater sein Erbe. Sobald er es erhalten hat, zieht er fort und verprasst das Geld im Ausland. Zum Bettler herabgesunken, arbeitet er als Schweinehirte und hungert dabei so sehr, dass er sich reumütig nach dem Haus seines Vaters zurücksehnt und sich vornimmt, dem Vater seine Sünde zu bekennen und ihn um eine Stelle als geringer Tagelöhner zu bitten.

Satirisch angepasst an das 21. Jahrhundert…

Dr. Oliver Kranert geht nach 3 Jahren und 11 Monaten zu seinem Dienstherrn Dr. Beck und teilt ihm 2016 mit, dass er sein Haus verlassen werde. Als neuer CEO (Deutschland Chef) will er nun  die Verantwortung für CPI Deutschland übernehmen. 
Dr. Oliver Kranert, bringt für CPI ein hohes Maß an Erfahrung aus der Druckbranche ein. Er war in verschiedenen Führungspositionen bei Bertelsmann tätig, unter anderem den arvato-Betrieben in Italien, zuletzt verantwortlich für die Druckerei C.H. Beck in Nördlingen. Oliver Kranert wird mit seinen umfangreichen Kenntnissen aus der Druckindustrie und seiner internationalen Erfahrung das globale CPI Management Team verstärken. CPI ist einer der größten Konkurrenten in der Druckbranche. Auch in der Abteilung Verkauf machten die Beschäftigten dort mit dem neuen Deutschland Chef ihre Erfahrungen (Preistreiberei in der Druckbranche). Offensichtlich wird er als Deutschland Chef bei CPI nicht glücklich. Man hört einiges, vieles bleibt im Dunklen….
Nach 2 Jahren und 6 Monaten sehnt er sich reumütig in das Haus C.H. Beck zurück und nimmt sich vor, dem Vater des Hauses Dr. Beck seine Fehlentscheidung aus 2016 zu bekennen und ihn um eine Stelle in der Druckerei in Nördlingen zu bitten.

Weiter im Lukas Evangelium (Auszug)

Als er dann tatsächlich nach Hause zurückkehrt, ist der Vater so froh über die Rückkehr seines Sohnes, dass er ihn kaum ausreden lässt und sofort wieder bei sich aufnimmt. Er kleidet ihn festlich ein und veranstaltet ein großes Fest. Als sich der ältere Sohn, der dem Vater die ganze Zeit über treu gedient hat, über das Verhalten des Vaters beklagt, entgegnet dieser: „Mein Kind, du bist immer bei mir, und alles, was mein ist, ist auch dein. Aber jetzt müssen wir uns doch freuen und ein Fest feiern; denn dein Bruder war tot und lebt wieder; er war verloren und ist wiedergefunden worden“

Satirisch angepasst an das 21. Jahrhundert…

Als Dr. Kranert tatsächlich wieder nach Nördlingen zurückkehrt, ist der Vater so froh über seine Rückkehr. In einer Botschaft an die Beschäftigten teilt der Dr. Beck mit, dass wir uns sehr freuen, dass der verlorene Sohn wieder zurückkehrt und die Leitung der Druckerei übernehmen wird und wünsche ihm viel Erfolg bei seiner herausfordernden Aufgabe im Hause C.H. Beck in Nördlingen.
 
 

Freitag, 7. Juni 2019

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Juni 2019

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue Ausgabe von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen und hat u. a. folgende aktuelle Themen:
-          Tarifrunde Handel
-          Warnstreiks bringen Entgelterhöhungen im OT Betrieb
-          Pflegekräfte endlich gleich behandeln
-          Senior*innen aktiv
-          Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung
-          Seminare im Bezirk Augsburg
-          Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst


 Viel Spaß beim Lesen!

Die Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen

ver.di Bezirk Augsburg
 
 

Donnerstag, 30. Mai 2019

Warnstreiks bringen Entgelterhöhungen im „OT-Betrieb C.H. Beck“!

 


Das ist euer Erfolg!

Die erfolgreichen vier Warnstreiks zwangen Verleger und Geschäftsleitung zum Nachdenken und Handeln. Geschlossenheit, Mut und Ausdauer der Kolleginnen und Kollegen brachten dann die überfälligen Entgelterhöhungen von durchschnittlich 2 % pro Jahr. Nur so ist es zu erklären, dass das tariflose Unternehmen C.H. Beck jetzt dieses Angebot vorgelegt hat und den Tarifabschluss der Druckindustrie – Entgelterhöhungen von 2,4 %, 2,0 % und 1,0% - zum Vorbild nimmt, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Mit einer Unterschriftenaktion fing alles an. Im Dezember 2018 machten die Beschäftigten der Nördlinger Geschäftsleitung deutlich, dass Entgelterhöhungen überfällig sind. Die letzte Entgelterhöhung gab es im Oktober 2017. Damals waren es je nach Arbeitsvertrag unterschiedliche Erhöhungen von 1,1 oder 2,0 Prozent. Nachdem diese Unterschriftenaktion auf taube Ohren stieß, legten die Beschäftigten am 22. März in einem 24-stündigen Warnstreik erstmals die Arbeit nieder. Drei weitere Warnstreiks, zuletzt am 13. Mai folgten. Dieser letzte Warnstreik brachte dann nach Ansicht der Kolleginnen und Kollegen den Durchbruch. Entgelterhöhungen im Durchschnitt von 2 Prozent.
Der kaufmännische Leiter der Druckerei Herr Zoller ist der Meinung, dass die jetzt angebotenen Lohnerhöhungen bei C.H. Beck über dem bundesweiten Tarifabschluss von ver.di in der Druckindustrie liegen. Das wäre schön und würde mich für die Beschäftigten freuen. Ist aber nicht so, so Rudi Kleiber. Der Branchendurchschnitt liegt bei 2,6 Prozent. Im Gegensatz zum Flächentarifvertrag der Druckindustrie werden bei C.H. Beck Sonderzahlungen weiterhin um bis zu 35% dauerhaft gekürzt. Eine Beschäftigungssicherung wird den Beschäftigten als Gegenleistung für die Verzichte bis heute verweigert.


Haustarif bei Lohn und Gehalt kein Cent an Mehrkosten!

Die Forderung der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag, also einer betrieblichen Regelung lehnt das Management ab. Würde man das aktuelle Lohnangebot in einen Haustarifvertrag z. B. 1:1 übernehmen, würde auf die Druckerei kein Cent an Mehrkosten zukommen. Warum also lehnt das Management so eine betriebliche Regelung bzw. einen Haustarifvertrag ab? Mit rationalen Gründen ist dies wohl kaum zu erklären. Will das Management keinen Verhandlungspartner auf Augenhöhe (oder fürchtet man sich sich so davor)?

Dreiklassengesellschaft „a la Beck“ im 21. Jahrhundert
Seit der Tarifflucht der Druckerei aus den Tarifverträgen der Druckindustrie im Jahr 2011 praktiziert die Druckerei eine Dreiklassengesellschaft bei Löhnen und Gehältern. So wird für die identisch gleiche Arbeit, z. B. zwei Druckern an einer Druckmaschine unterschiedliche Löhne bezahlt. Das gleiche gilt auch für Helferlöhne. Die Helferlöhne bei C.H. Beck beginnen bei 10,33 Euro, der Durchschnitt liegt bei ca. 13,45 Euro. Die Facharbeiterlöhne beginnen bei 16,21 Euro, der Durchschnitt liegt hier bei 18,45 Euro.

Es gibt noch viel zu tun für das Management. Anhebung der Niedriglohn- bzw. Helfergruppen und die Abschaffung der Dreiklassenklassen- gesellschaft sind nur ein Baustein für eine hochmotivierte und engagierte Belegschaft. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit, so Rudi Kleiber.

Wir sind es Wert! 
 
 
 

 

Samstag, 25. Mai 2019

ver.di aktuell

Streikrecht ist Grundrecht!


Die EU-Kommission versucht immer wieder, das Streikrecht zu beschneiden – genau wie der Europäische Gerichtshof. Und das, obwohl das Streikrecht gar nicht in EU-Zuständigkeit fällt. Ihre Begründung: Streiks mit grenzüberschreitenden Forderungen könnten den Binnenmarkt und die grenzüberschreitenden Freiheiten der Unternehmen einschränken.

Bisher haben Proteste des Europäischen Parlaments das Streikrecht weitgehend schützen können. Doch die EU-Kommission versucht weiter, es zu untergraben. Dabei verkennt sie völlig den Sinn und Zweck von Arbeitskämpfen:

Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind das Ergebnis guter Tarifverhandlungen. Damit Beschäftigte und ihre Gewerkschaften sie durchsetzen können, ist der Streik als Druckmittel unverzichtbar. Das Recht zu streiken wurde deshalb in langen Auseinandersetzungen errungen.


 
Streikrecht ist Grundrecht

Und es muss weiter verteidigt werden. Ein Beispiel: Im Sommer 2018 versuchten vier Airlines, das Streikrecht der Fluglotsen mittels einer Beschwerde bei der EU-Kommission drastisch einzuschränken. Das Europäische Parlament hat diesen Vorstoß abgewendet. Doch es wird nicht der letzte Angriff auf das Streikrecht gewesen sein. Auch deswegen ist es wichtig, welche Parteien im Europaparlament künftig das Sagen haben!
 
 

Montag, 20. Mai 2019

Beck aktuell

Warnstreiks zeigen Wirkung  

 Verleger und Geschäftsleitung von Warnstreiks beeindruckt!

Die erfolgreichen Warnstreiks zwangen Verleger und Geschäftsleitung zum Nachdenken und Handeln. Geschlossenheit, Mut und Ausdauer der Kolleginnen und Kollegen haben ganz offensichtlich den Arbeitgeber richtig beeindruckt.
Nur so ist es zu erklären, dass das tariflose Unternehmen C.H. Beck jetzt dieses Angebot für den Standort Nördlingen vorlegt haben und sich hier weitgehend den Tarifabschluss der Druckindustrie zum Vorbild nimmt bzw. den Druckabschluss kopieren will.
 

       Das ist euer Erfolg!
 

Ø  Durch die erfolgreichen 4 Warnstreiks gibt es eine freiwillige Erhöhung von 2 Prozent (Durchschnitt für 12 Monate).  

 
Und das war‘ s dann…

 Wo will der Arbeitgeber keine verbindlichen Lösungen:

Ø  Haustarifvertrag

Ø  Abschaffung Dreiklassengesellschaft

 Faktencheck

Ø  Der Durchschnitt der tariflichen Erhöhungen in den Branchen liegt bei 2,6% (12 Monate).

Ø  Deutlich bessere Leistungen aus den Manteltarifverträgen als bei C.H. Beck                                                                                         

Wie geht’s weiter?

Wir fordern vom Arbeitgeber seinen blumigen

Worten und Versprechungen auch Taten folgen zu lassen:

Zusagen der Geschäftsleitung nicht umgesetzt!
Nach wie vor nicht umgesetzt und somit offen, sind die Zusagen der Geschäftsleitung aus der Mitteilung vom 10. Juli 2013. In der Information der Geschäftsleitung heißt es u. a.:

Für wen gilt das Zukunftssicherungspaket II?
„… Es gilt unmittelbar – also ohne weiteres Zutun von Ihnen – für diejenigen Mitarbeiter, die seit Mai 2011 eingestellt wurden, und für diejenigen Mitarbeiter, die Einzelarbeitsverträge unterschrieben haben“.

Ecklohn/Entgeltentwicklung
„Die künftigen Einkommenserhöhungen sollen jeweils zum 1. Januar erfolgen und prozentual den Flächentariferhöhungen der Lohn- und Gehaltstarifverträge für die Druckindustrie, die im jeweils abgelaufenen Kalenderjahr vereinbart wurden, entsprechen“.

Regelungen für ältere Arbeitnehmer
„Mitarbeiter können ab dem Kalenderjahr, in dem das 55. Lebensjahr vollenden, nur noch zu 5 Samstagsschichten verpflichtend herangezogen werden; ab dem 60. Lebensjahr sind dies nur noch 3.
Die Zuschläge für die Samstags-Flexi-Schichten werden auf 50 % angehoben.
Der Zuschlag kann auf Wunsch des Mitarbeiters in eine Zeitgutschrift auf dem Flexikonto umgewandelt werden. Hierfür streben wir eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat an“.

Freischichten
„Grundsätzlich sollen sämtliche Mitarbeiter, die im 3-Schichtsystem arbeiten, Frei-schichten analog den Regelungen im Manteltarifvertrag erhalten“.

Dr. Oliver Kranert          Ernst Zoller

Mitarbeiter sind das größte Kapital von C.H. Beck,
so der Tenor der Geschäftsleitung auf den Informationsversammlungen am 7. Mai 2019.
                                                                                              

Wir sind es wert! 
 

Montag, 13. Mai 2019

Beschäftigte der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen erneut im Warnstreik!

Aufruf zum Warnstreik

zur Durchsetzung eines Haustarifvertrages

·         Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, inklusive der Ausbildungsvergütungen von 5 Prozent
 

·         Abschaffung unterschiedlicher Bezahlung für identische Tätigkeiten
 

·         Rückkehr zu den Gehaltsgruppeneinteilungen für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011, sowie für die Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wie vor dem 31.10.2016.
 

Die Gewerkschaft ver.di hat die die Beschäftigten der Druckerei C.H. Beck am Standort Nördlingen am Montag, 13. Mai, 5:00 Uhr bis Dienstag, 14. Mai, 5:00 Uhr erneut zu einem befristeten 24-Stunden-Warnstreik aufgerufen.

Fehlende Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten!
Den Wunsch der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag und tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen lehnte die GL gegenüber den Beschäftigten und ver.di mit Schreiben vom 7. Mai erneut ab.
Stattdessen will man Regelungen auf betrieblicher Ebene anstreben, so die Geschäftsleitung. Mit Regelungen dieser Art, haben die Beschäftigten allerdings schon genügend negative Erfahrungen gemacht, so ver.di Sekretär Rudi Kleiber.

Zusagen des Arbeitgebers wurden nicht eingehalten!
So wurden Zusagen der GL aus dem Jahr 2013 „Zukunftssicherungspaket II“ bis heute nicht umgesetzt. Zugesagt wurden in 2013 u. a. tarifliche Lohnerhöhungen und Regelungen/Erleichterungen für Schichtarbeiter und ältere Arbeitnehmer. Aus all diesen Erfahrungen ist die Forderung nach einem Haustarifvertrag nachvollziehbar und legitim.

Mit diesem Warnstreik machen wir deutlich,
dass wir für einen Haustarifvertrag streiken!
 Anderslautende Behauptungen der Geschäftsleitung
entbehren jeglicher Grundlage!

 Nur Tarifverträge sind ein verlässlicher Partner!
 
WIR SIND ES WERT!
 

Mittwoch, 8. Mai 2019

Beck aktuell

 

Fehlende Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten!

Den Wunsch der Beschäftigten nach einem Haustarifvertrag und tariflichen Lohn- und Gehaltserhöhungen lehnt die GL gegenüber ver.di mit Schreiben vom 7. Mai erneut ab.
Auch auf den kurzfristig einberufenen Mitarbeiterversammlungen durch die GL, machte diese deutlich, dass sie dem Wunsch der Beschäftigten nach verlässlichen und damit tariflichen Regelungen nicht nachkommen will. Stattdessen will man Regelungen auf betrieblicher Ebene anstreben, so die GL.
Mit Regelungen dieser Art, haben wir schon genügend negative Erfahrungen gemacht, so der Tenor der Kolleginnen und Kollegen. Sowohl Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat oder auch einzelvertragliche Zusagen bieten nicht die Rechtssicherheit eines Haustarifvertrages.

Bereits Zusagen der GL aus dem Jahr 2013 „Zukunftssicherungspaket II“ wurden bis heute nicht umgesetzt. Aus all diesen Erfahrungen ist der Wunsch und die Forderung nach einem Haustarifvertrag nachvollziehbar und legitim.
 
 

Die Zukunft eines Unternehmens lässt sich nur mit einer zufriedenen, hochmotivierten und engagierten Belegschaft erfolgreich gestalten und nicht gegen sie. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Deshalb:
Haustarifvertrag und tarifliche Entgelterhöhungen jetzt!
Die Kolleginnen und Kollegen bei C.H. Beck in Nördlingen fordern einen Haustarifvertrag und tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen.
 

·         Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, inklusive der Ausbildungsvergütungen von 5 Prozent
 

·         Abschaffung unterschiedlicher Bezahlung für identische Tätigkeiten
 

·         Rückkehr zu den Gehaltsgruppeneinteilungen für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011, sowie für die Papier-, Pappe- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wie vor dem 31.10.2016.
                                                                                             
Wir sind es wert!  
 

Donnerstag, 2. Mai 2019

Beck aktuell

Haustarifvertrag und tarifliche Entgelterhöhungen jetzt!

Die Kolleginnen und Kollegen bei C.H. Beck in Nördlingen fordern einen Haustarifvertrag und tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen. Auf der Streikversammlung am 18. April haben dies die Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dass sie für den kompletten Standort Nördlingen der Druckerei C.H. Beck einen Haustarifvertrag, mit u. a. folgenden Themen fordern:

Tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhungen, sowie die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen. Die Forderungshöhe beträgt 5 Prozent.

Abschaffung der Dreiklassen- bzw. Mehrklassengesellschaft bei Löhnen und Gehältern. Rückkehr zu den Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilungen wie sie für die Druckindustrie wie vor dem 31.03.2011 und für die Papier-, Pappe und Kunststoffe verarb. Industrie vor dem 31.10.2016 bei C.H Beck bestand.

Aufforderung zu Haustarifverhandlungen
Im Auftrag der Kolleginnen und Kollegen fordern wir jetzt mit Schreiben vom 2. Mai die Geschäftsleitung auf, mit ver.di in Verhandlungen über diese tariflichen Forderungen für den kompletten Druckstandort Nördlingen einzutreten. Bereits mit Schreiben vom Dezember 2018 und Februar 2019 haben wir die GL aufgefordert, mit uns in Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen einzutreten. Dem ist die GL leider bis heute nicht nachgekommen. Deshalb auch die befristeten und eintägigen Warnstreiks bis einschließlich 18. April.

Nachdem die GL bereits bezüglich Lohn- und Gehaltserhöhungen an den Betriebsrat herangetreten ist, gehen wir davon aus und spricht eigentlich auch kein vernünftiger Grund dagegen, dass einer zügigen Gesprächsaufnahme nichts entgegensteht.  

In einem Schreiben ging der Brief an die Nördlinger GL auch an den Verleger und Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck. Wir appellieren an Dr. Beck,  die berechtigten Anliegen der Beschäftigten ernst zu nehmen und mit ver.di in Tarifgespräche einzutreten.

Die Zukunft eines Unternehmens lässt sich nur mit einer zufriedenen, hochmotivierten und engagierten Belegschaft erfolgreich gestalten und nicht gegen sie. Dazu gehören auch Tarifverträge und ein Mindestmaß an Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Wir sind es Wert!
 

Freitag, 26. April 2019

Grundrente - eine gute Idee

Wer lange im Niedriglohnbereich oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, muss befürchten eine Rente zu erhalten, die nicht zum Leben reicht. Gleiches gilt für viele, die länger erwerbslos waren, die Erwerbstätigkeit etwa für Kindererziehung unterbrochen haben, oder als Selbstständige nicht rentenversichert waren. Die Senkung des Rentenniveaus durch die Riester-Reformen hat dieses Problem noch verschärft.
Sozialminister Heil will jetzt mit einer neuen Grundrente geringe Rentenansprüche aufwerten. Wer 35 Jahre lang Beiträge gezahlt oder Zeiten für Erziehung oder Pflege vorweisen kann, soll nicht mehr gezwungen sein, bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung zu beantragen. Gerade für viele Frauen wäre dies eine echte Wertschätzung und Würdigung ihrer Lebensleistung. Zusätzlich soll es Verbesserungen beim Wohngeld geben. Wer dennoch Grundsicherung braucht, soll einen Teil der Rente nicht angerechnet bekommen.

ver.di begrüßt diese Pläne, fordert allerdings Verbesserungen. Der Freibetrag bei der Grundsicherung muss höher ausfallen, wie bei Betriebsrenten oder privaten Renten. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit müssen berücksichtigt werden und es muss ein Übergangsbereich für diejenigen geschaffen werden, die die 35 Jahre nicht ganz erreichen. Wichtig ist auch, dass die Grundrente nicht aus Beitragsmitteln der Versicherten bezahlt wird, sondern aus Steuermitteln – also von allen.
 
 
VER.DI BUNDESVORSTAND