Freitag, 13. März 2020

Wirtschaftspolitik ver.di aktuell

Fachkräftemangel hausgemacht

In Deutschland gibt es keinen flächendeckenden Fachkräftemangel. In einigen Berufen fehlt aber bundesweit qualifiziertes Personal. Besonders betroffen sind technische Berufe, Bauberufe sowie Gesundheits- und Pflegeberufe und Berufe in Bildung und Erziehung. Die Alterung der Gesellschaft verschärft das Problem.

Doch warum gibt es überhaupt diesen Personalmangel? Aufschluss darüber gibt eine Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach verdienen Beschäftigte in Berufen mit Fachkräfteengpässen oft unterdurchschnittlich. Am schlechtesten werden medizinische Fußpfleger*innen bezahlt, ein „Frauenberuf“. Sie erhalten im Mittel nur 1.826 Euro brutto im Monat. Fleischverarbeiter*innen bekommen nur 2.123 Euro. Insgesamt wird jeder zweite Beruf mit Fachkräfteengpass unterdurchschnittlich entlohnt. 
Auch im öffentlichen Dienst können immer mehr Stellen nicht besetzt werden, weil für qualifiziertes Personal die freie Wirtschaft finanziell oft attraktiver ist. Hier wird bis 2030 eine Lücke von über 800.000 Stellen prognostiziert.
Der Fachkräftemangel ist also hausgemacht! Die Menschen sind nicht bereit, einen anspruchs- und verantwortungsvollen Beruf zu erlernen, der schlecht bezahlt wird. Die Lösung: Höhere Ausbildungsvergütungen, bessere Löhne, mehr Tarifbindung, bessere Arbeitszeiten, gesunde Arbeitsbedingungen und mehr Urlaub.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Montag, 9. März 2020

Wirtschaftspolitik ver.di aktuell

Schwerer Steuerdiebstahl! 

Es ist das größte Wirtschaftsverbrechen dieser Republik. Eine Finanzmafia aus Bankern, Fondsverwaltern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten prellte den Staat mit Steuertricks um mehr als 30 Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt für Bildung, Gesundheit und Soziales.

Der Verbrecherring machte jahrelang so genannte Cum-Ex-Geschäfte. Sie handelten Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Die Banken verkauften vor dem Dividendenstichtag Aktien, die sie nicht besaßen. Nach Dividendenzahlung kaufte die Bank jene Aktien, die sie dem Käufer zugesagt hatte. Der Käufer, ebenfalls ein Finanzdienstleister, erhielt die Aktien erst einige Tage später gutgeschrieben. Solche Leerverkäufe sind legal. Dividenden sind steuerpflichtig. Finanzinstitute können sich diese Steuer zurückerstatten lassen. Dafür brauchen sie einen Steuerbescheid ihrer Depotbank. Zunächst bekam der ursprüngliche Aktienbesitzer diese Steuerbescheinigung. Dann stellte die Depotbank des Käufers einen zweiten Bescheid aus, obwohl er keine Steuer gezahlt hatte. Die Beteiligten ließen sich die einmal gezahlte Steuer mehrmals erstatten. Die Beute teilten sie untereinander auf.

Die kriminellen Geschäfte hätten ohne staatliche Beihilfe nicht funktioniert. Minister, Staatssekretäre, Fachbeamte und Aufseher ignorierten frühzeitige Hinweise. Jetzt muss der Rechtsstaat durchgreifen. Das gestohlene Geld muss mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Freitag, 28. Februar 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – März 2020

 
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue Ausgabe von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:

- Bedeutung von Tarifverträgen für alle

- Stadt Augsburg zu Verhandlungen aufgefordert

- Warnstreiks bei Barmer erfolgreich

- Unser Druck wirkt - Pflegemindestlohn

- Interessante Veranstaltungen in Augsburg

- Für ver.di Mitglieder „All inklusive“

https://augsburg.verdi.de/++file++5e552f2265d58eaef023d95d/download/verdi-kompakt-2020-03.pdf

 Viel Spaß beim Lesen!
Diese Ausgabe und weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg




Freitag, 21. Februar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell

Altschulden-Problem lösen!


Finanzminister Olaf Scholz möchte das Problem kommunaler Altschulden endlich angehen. Damit greift er eine langjährige ver.di-Forderung auf: Überschuldete Kommunen müssen finanziell wieder handlungsfähig werden. Denn um Zinsen und Tilgung finanzieren zu können, stellen sie viel zu oft benötigtes Personal nicht ein, unterlassen sie notwendige Investitionen und bauen sie öffentliche Dienstleistungen ab. Dies gefährdet die soziale Teilhabe vor Ort und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.

In Kommunen mit besonders hohen Schulden leben etwa zehn Millionen Menschen. Betroffen sind Städte, Gemeinden und Kreise vor allem in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die Gründe für ihre finanzielle Misere sind insbesondere eine unzureichende Finanzausstattung, hohe Arbeitslosigkeit und ein wirtschaftlicher Strukturwandel.


Vor diesem Hintergrund kann eine Altschulden-Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder nur ein erster, wenn auch wichtiger Schritt sein. Dem müssen eine allgemeine Verbesserung der Finanzausstattung insbesondere der strukturell finanzschwachen Kommunen, ein Ausbau regionaler Strukturpolitik sowie eine Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge folgen. Manche aber wollen nicht einmal diesen ersten Schritt gehen: Einige Bundesländer, die FDP und Teile von CDU/CSU blockieren. Es wäre fatal, würden sie sich durchsetzen.

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
20_03 Kommunalfinanzen.pdf



Donnerstag, 13. Februar 2020

Die Angriffe abwehren


UNION BUSTING - Wenn Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb beim Einsatz für Beschäftigte behindert werden, sind Solidarität und Unterstützung durch ver.di besonders wichtig

Von Heike Langenberg

Immer wieder erreichen uns Berichte darüber, wie Arbeitgeber versuchen, engagierte Kolleg*innen an ihrem Einsatz für die Rechte der Beschäftigten zu hindern, quer durch alle Branchen, quer durch die Republik. So hatte Aytekin Erayabakan unlängst wieder einmal ­einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Augsburg. Tagtäglich ist er im Lidl-­Zentrallager Graben Angriffen seitens der Geschäftsführung ausgesetzt, seine Vorgesetzten können offenbar nicht damit umgehen, dass er eine der treibenden Kräfte für die erste Betriebsratswahl dort gewesen ist, und wollen ihn deshalb loswerden. Mehrfach hat die Geschäftsführung versucht, ihm zu kündigen. Jetzt versucht sie es erneut. Aber Aytekin Erayabakan erlebt auch viel ­Solidarität und Unterstützung bundesweit, ob persönlich, im Internet oder bei den Verhandlungen. Und er sagt, das gebe ihm viel Kraft im täglichen Kampf.

Grobe Behinderung
Unterstützung benötigen auch die Kolle­g*innen des Callcenters Kikxxl. In Dortmund störten Führungskräfte eine Veranstaltung, bei der ver.di über Betriebs- ratswahlen informierte. ­Eine „grobe Behinderung unserer Gewerkschaftsarbeit“, nennt ver.di-Sekretär Matthias Baumann solches Auftreten.

In Bochum war drei Wochen zuvor drei Mitarbeiter*innen des Callcenters gekündigt worden, die dem Arbeitgeber die Einladung für die Wahlversammlung zur Einleitung einer Betriebsratswahl übergeben hatten. Dagegen hat ver.di bereits Klage eingereicht, ein Wahlvorstand ist seit zwei Wochen im Amt. Auch in München musste ver.di die Gerichte bemühen, damit die Beschäftigten der dortigen Filiale der Textilkette Massimo Dutti einen Betriebsrat wählen können. Es war zu massiven Einschüchterungsversuchen und Schikanen gekommen, eine gekündigte Kollegin erhält Rechtsbeistand von ver.di vor Gericht.

Die Vorgänge führen auch strafrechtlich zu einem Nachspiel, da Urkunden gefälscht wurden und offizielle Erklärungen der Gewerkschaft verschwunden sind. „Im Textilhandel scheint man sich gerade im Wettbewerb um den Titel des härtesten Arbeitgebers zu befinden“, so Felix Bußmann, ver.di-Verantwort­licher für die Betriebsratswahl. Massimo Dutti gehört wie Zara zur spanischen Inditex-Gruppe.

Über das Medizin-Logistikunternehmen trans-o-flex (t-o-f) hat ver.di publik bereits im Frühjahr berichtet. Damals wurde der südhessische Standort Knall auf Fall geschlossen. Jetzt soll in Nordhessen die Betriebsratsvorsitzende Yvonne Langner aus dem Betrieb geklagt werden. Sie soll vor Gericht manipulierte Unterlagen vorgelegt und so dem Arbeitgeber geschadet haben. ver.di hält die Vorwürfe gegen Langner für absurd und den geschilderten Sachverhalt für konstruiert.

Das Vorgehen ist nicht neu: Engagierte Betriebsrät*innen sind dem trans-o-flex Konzern ein Dorn im Auge. Wer nicht kuscht, wird fertiggemacht, ist zu hören. Informationen müssen mühsam eingefordert und Beteiligungsrechte eingeklagt werden. Ständig drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Lohn wird einbehalten, Ansprüche müssen geltend gemacht werden. Das Betriebsratsbüro taugt allenfalls als Besenkammer. Das alles nimmt Yvonne Langner hin. Seit 15 Jahren arbeitet sie bei trans-o-flex. „Vor Problemen wegzulaufen, ist nicht mein Ding. Bevor ich mich aufrege, versuche ich lieber, es zu ändern“, sagt die 43-Jährige.


4.000 Unterschriften
Vor dem Verwaltungsgericht München hat jüngst der Dienststellenleiter der Sparkasse Regen-Viechtach zwei Verfahren verloren. Er wollte die Personalratsvorsitzende aus dem Gremium ausschließen lassen und sich die Zustimmung zu deren außerordentlicher Kündigung ­einholen. ver.di hat die Kollegin unter anderem mit 4.000 gesammelten Unterschriften unterstützt. Die Sicherheitsfirma Kötter hat Ende Oktober versucht, den hauptamtlichen ver.di-Kollegen Özay Tarim mit einer Unterlassungserklärung mundtot zu machen. Er hatte die Arbeitsbedingungen des Sicherheitsdienstleisters am Düsseldorfer Flughafen kritisiert.

Leider hat diese Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Immer wieder werden engagierten Gewerkschafter*innen Steine in den Weg gelegt, wenn sie sich für ihre Kolleg*innen und ihren Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes stark machen. Aber die hier aufgeführten Fälle zeigen, wie wichtig die Unterstützung einer starken Gemeinschaft wie ver.di ist – rechtlich wie solidarisch.



Montag, 3. Februar 2020

Ganz aktuell: ver.di Augsburg kompakt – Januar/Februar 2020

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unsere neue von ver.di Augsburg kompakt ist erschienen.

Diesmal u. a. mit folgenden Themen:

Für ver.di-Mitglieder „All inklusive“
Augsburg Zulage – Übergabe der Unterschriften
Das ändert sich in 2020

Bedarfsgerechte Personalausstattung in Krankenhäusern

Seminare, Senioren aktiv und viele News mehr…


Viel Spaß beim Lesen!
Diese Ausgabe und weitere Informationen findet Ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg


Mittwoch, 22. Januar 2020

Entlastung für Betriebsrenter*innen

 

Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten
Mit den Aktivitäten zur Grundrente wurde eine jahrelange Forderung von ver.di endlich umgesetzt: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG), das zum 1.1.2020 in Kraft trat, wird ein Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen für Betriebsrenten eingeführt.

Zum 1.1.2004 wurde zum Ärgernis der Betriebsrentner*innen in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion der volle Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten erhoben und damit die Aufwendungen ohne Vertrauensschutz verdoppelt. Das konnte nun korrigiert werden.
Die Entlastungen belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Euro jährlich. Für rund 60 % der betroffenen Betriebsrentner*innen bedeutet dies, dass sie künftig maximal die Hälfte des bisherigen Krankenversicherungsbeitrags
leisten müssen. Auch die übrigen rund 40 % der Rentner*innen mit einer Betriebsrente profitieren von dem Freibetrag. Sie werden jährlich um rund 300 Euro entlastet.

Was ändert sich?
Bisher galt bei Betriebsrenten (technisch: Versorgungsbezüge) eine Freigrenze von 1/20 der Bezugsgröße. Sie ist eine dynamische Größe und beträgt im Jahr 2020 159,25 €. Das bedeutete: Wenn die Betriebsrente(n) darunter blieben, mussten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden. Lagen sie darüber, hätten die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen.

Diese Freigrenze wird nun zum 1.1.2020 um einen Freibetrag ergänzt. Bleiben die Versorgungsbezüge unter der Grenze, die sich jährlich ändert, sind nach wie vor keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
Weitere ausführliche Informationen unter:

 
 

Freitag, 17. Januar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell 01/2020

Mindestlohn rauf auf 12 Euro!

Seit fünf Jahren gibt es jetzt den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Seit Jahresanfang 2020 beträgt er 9,35 Euro die Stunde. Im Vorfeld hatten Unternehmerverbände und Neoliberale Horrorgeschichten verbreitet, über eine Million Arbeitsplätze könnten durch den Mindestlohn verloren gehen. Die wirkliche Entwicklung hat sie total blamiert: etwa zehn Prozent mehr Geld für Niedriglohnbeschäftigte und keinerlei negative Beschäftigungseffekte. Lediglich wurden etwa 100.000 Minijobs durch reguläre Jobs ersetzt, was positiv ist.

Allerdings gibt es für Langzeitarbeitslose und Jugendliche immer noch Ausnahmen. Diese müssen abgeschafft werden. Und der Mindestlohn wird in viel zu vielen Fällen missachtet und umgangen. Sonderzahlungen oder Zuschläge werden angerechnet oder die Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst und bezahlt. Die Kontrollen sind viel zu lasch und zu wenige. Es fehlen hier mindestens 3000 Stellen.
 

Vor allem aber ist der Mindestlohn erheblich zu niedrig. Mit weniger als der Hälfte des mittleren Lohns schneidet er auch im internationalen Vergleich schlecht ab, in Frankreich beträgt er über 60 Prozent. Wer Mindestlohn bekommt, liegt immer noch deutlich im Niedriglohnbereich. Das sind in Deutschland fast ein Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse, einer der höchsten Anteile in Europa. ver.di fordert, dass der Mindestlohn bis spätestens zur nächsten Bundestagswahl auf mindestens 12 Euro erhöht wird!

Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
wirtschaftspolitik@verdi.de
http://wipo.verdi.de
 
 

Freitag, 10. Januar 2020

Wirtschaftspolitik aktuell

Kein staatliches Lohndumping!

Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber vergeben jedes Jahr Aufträge an private Unternehmen in Höhe von über 300 Milliarden Euro. Dies entspricht etwa zehn Prozent des Sozialproduktes.

Der Staat kann diese Marktmacht nutzen und sie für seine wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele einsetzen. Hierzu gehören die Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Förderung kleinerer und mittelständischer Firmen, die Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise oder die Einhaltung von Tarifverträgen und anderen sozialen Mindeststandards. Dies befördert zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen und verhindert Schmutzkonkurrenz.
Aktuell haben 14 von 16 Bundesländern Vergabegesetze mit sozialen Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe. Sachsen plant das, nur Bayern und der Bund haben sich bisher verweigert. Sechs Bundesländer haben einen eigenen Vergabemindestlohn. Thüringen bindet die Vergabe öffentlicher Aufträge an Tarifverträge. Das Saarland, Berlin, Bremen und Brandenburg planen eine vergleichbare Regelung. Das ist gut so!

Öffentliche Aufträge dürfen zukünftig nur noch Unternehmen erhalten, die nach Tarif zahlen. Tarifflucht und Ausbeutung dürfen nicht mit Steuergeld unterstützt werden. Deswegen brauchen der Bund und alle Bundesländer ein fortschrittliches Vergabegesetz: öffentliche Aufträge nur mit Tarifverträgen!


Bereich Wirtschaftspolitik
ver.di Bundesverwaltung Berlin
http://wipo.verdi.de


 19_19_Vergabemindestlohn.pdf



Donnerstag, 2. Januar 2020

Ganz aktuell: Druck + Papier

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ganz aktuell unsere neue Ausgabe von Druck + Papier. Diesmal u. a. mit folgenden interessanten Themen:

Tarifhülle statt Tarifvertrag – Arbeitgeber fordern Öffnungsklauseln

Kopfnoten für Drucker

249 Zeitungen in 17 Minuten

 

Weg mit dem Vetorecht – Tarifbedingungen für alle

 

https://augsburg.verdi.de/++file++5df0ff5dac7d8b60c4b802c6/download/dp-5-2019_WEB.pdf

 Viel Spaß beim Lesen!
Die Ausgabe findet ihr auch auf unserer Homepage: www.augsburg.verdi.de

Mit den besten Grüßen
ver.di Bezirk Augsburg