Dienstag, 25. November 2014

Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Augsburg wegen Jubiläumszahlung





Kontroverse Diskussion beim Kammertermin des Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2014

Am Dienstag, 25. November 2014 fand vor dem Arbeitsgericht Augsburg in Donauwörth der Kammertermin zu zwei Musterklagen wegen der Jubiläumszahlung in der Druckerei C.H. Beck statt.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  eine Jubiläumszahlung in unterschiedlicher Höhe (1500 Euro für Mitarbeiter mit Zusatzverträgen und 800 Euro für Mitarbeiter mit „Altverträgen“ (d.h. mit nachwirkender Tarifbindung) gewährt.

Dagegen hatten sich die benachteiligten Mitarbeiter mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht gewandt.

Die Kläger trugen vor, dass bei einer Jubiläumszuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Vordergrund stünde; eine Zuwendung in unterschiedlicher Höhe zum Zwecke des Ausgleichs der Nachteile durch unterschiedliche Arbeitsverträge wäre nicht sachgerecht. Hierin sei vielmehr eine rechtswidrige Maßregelung zu sehen.

Die Beklagtenseite berief sich auf die dem Betriebsrat mehr oder weniger abgezwungene Betriebsvereinbarung, in der diese unterschiedliche Höhe der Zuwendung „vereinbart“  wurde, und bekräftigte, dass mit dieser Handhabung der Ausgleich der von der Mehrheit der Belegschaft geleisteten Verzichte beabsichtigt war.

Auf die Nachfrage eines Klägers, warum dann nicht zwei Sonderzahlungen vorgenommen worden seien (eine einheitliche Jubiläumszuwendung an alle Mitarbeiter und eine eigene Sonderzahlung zum Zweck des Nachteilsausgleichs), konnte oder wollte die Beklagte, d.h. die Arbeitgeberseite, nicht Stellung nehmen.

Der Vorsitzende Richter ließ in seinen Ausführungen erkennen, dass nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend zu erkennen sei, dass bei der Zuwendung die Belohnung der Betriebstreue im Mittelpunkt stand. Hierzu wäre auch in der Betriebsvereinbarung keine entsprechender Hinweis zu finden.
Zu dem Aspekt, dass der Betriebsrat beim Abschluss der Betriebsvereinbarung unter erheblichem Druck stand, merkte der Vorsitzende an, dass dies bei Vereinbarungen zu freiwilligen Sonderzahlungen des Arbeitgebers durchaus gang und gäbe wäre. Bei der Beurteilung, ob hier eine rechtswidrige Maßregelung der Kläger vorliege, sei nach der Rechtssprechung ein sehr strenger Maßstab anzulegen; im vorliegenden Fall gebe es hierfür wohl nicht genügend Anhaltspunkte.

Die Kammer setzte als Termin für eine Entscheidungverkündigung den 16.12.14 fest.

Zum Schluss regte der Vorsitzende an, ob es im Sinne des Betriebsfriedens nicht besser wäre, die Klage durch eine Aufstockung der Zuwendung  an die Kläger auf 1000 Euro beizulegen. Hierüber sollten die Betriebsparteien und die Kläger in der Zeit bis zur Urteilsverkündigung nachdenken. 


Donnerstag, 20. November 2014

250 Jahre C.H. Beck: Ungleichbehandlung und Maßregelung bei Jubiläumzahlung…



Kammertermin des Arbeitsgerichts Augsburg am 25. November 2015, 11.00 Uhr in Donauwörth!

Das Arbeitsgericht Augsburg hat für zwei Musterklagen (7. Kammer) anlässlich der Jubiläumszahlung von C.H. Beck den Kammertermin auf Dienstag, 25. November 2014, 11.00 Uhr terminiert.

Das Unternehmen C.H. Beck hatte anlässlich des 250-jährigen Firmenjubiläums  entschieden, allen Mitarbeitern eine freiwillige Sonderzahlung zu gewähren.
Diese Jubiläumszahlung wurde allerdings nur an die Mitarbeiter in voller Höhe von 1.500 Euro gewährt, die im Jahr 2011, anlässlich der Tarifflucht der Druckerei, einen Änderungs- bzw. Zusatzvertrag unterschrieben hatten. Die Kolleginnen und Kollegen, die diese Verträge nicht unterschrieben haben, erhielten eine deutlich geringere Jubiläumszahlung von 800 Euro.

Rolle rückwärts des Arbeitgebers:
Jubiläumszahlung oder Sonderzahlung für Zusatzverträge?

Durch diese Jubiläumszahlung – 250 Jahre C.H. Beck – wurde eindeutig nicht eine Kompensation etwaiger durch Änderungsverträge eingetretener Nachteile angestrebt, sondern vielmehr eine generelle Belohnung für alle Mitarbeiter anlässlich dieses für die Firmengeschichte so bedeutsamen Ereignisses gewährt. Nach dem Zweck dieser Jubiläumszahlung ist eine unterschiedliche Behandlung der Mitarbeiter gerade nicht gerechtfertigt.

Die Arbeitgeberseite versucht nun bei Gericht den Eindruck zu erwecken bzw. das Gericht davon zu überzeugen, dass es sich hier in erster Linie um eine Sonderzahlung handle, die darauf bedacht war, die „geleisteten Verzichte bzw. deren Nachteile auszugleichen“. Bestätigen sollen diese Argumentation vor Gericht nun der Leiter der Nördlinger Druckerei Dr. O. Kranert und die Personalreferentin Anneliese Zinke.

Das Arbeitsgericht hat nun zu entscheiden, ob es sich um eine Jubiläumszahlung der beiden Gesellschafter Dr. Hans Dieter Beck und Wolfgang Beck anlässlich des 250-jährigen Bestehens von C.H. Beck handelt oder um eine Sonderzahlung für abgeschlossene Zusatzverträge, wie die Anwälte der Nördlinger Geschäftsleitung argumentieren.





Samstag, 15. November 2014

Sterben in Raten des Satzes und des Standortes Bergerstraße?



 Schließung Korrektorat und Korrekturversand!

Nach der Entscheidung der Geschäftsleitung, die Zeitschriftenproduktion am Standort in der Bergerstraße nicht mehr von der eigenen Stammbelegschaft produzieren zu lassen, sondern per Werkvertrag durch die Nördlinger Firma Ulrich, folgt nun der nächste Schritt. Die Geschäftsleitung schließt die Bereiche Korrektorat und Korrekturversand spätestens zum 31.08. 2015. Betroffen von der Schließung sind 6 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Wie heißt es u. a. in der Präambel aus dem Zusatzvertrag aus 2011:

„…und insbesondere die Zusammenlegung der Standorte an der Augsburger Straße voranzutreiben mit dem Ziel eines Baubeginns im Jahr 2012“.

Wie geht es weiter Satz?

Nach wie vor, gibt es von der Geschäfts- und Bereichsleitung keinerlei Personalplanung über die weitere Zukunft. Die Beschäftigten lässt man im Ungewissen. Bleibt abzuwarten, ob die Geschäftsleitung den betroffenen Beschäftigten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen anbietet.

So tauchen immer öfters die Fragen auf:

Ist die Bereichsleitung bzw. sind die Führungskräfte mit der künftigen Neuausrichtung des Satzes überfordert?

Wird durch die Bereichsleitung die Fremdvergabe oder Heimarbeit  (mit der der Schließung von Korrektorat und Korrekturversand) noch verstärkt?

Bleibt die Aussage des Nördlinger Betriebsleiters Dr. Kranert auf der letzten Abteilungsversammlung, dass es kein Ziel ist, im Satz Mitarbeiter abzubauen!

 
 

 

Montag, 10. November 2014

Verfassung des Freistaates Bayern!


Landesrecht Bayern!

 
„Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht,

ist als Körperverletzung

strafbar.“

Artikel 167 Abs. 2 der Bayerischen Landesverfassung

 
Recht so, denn die Bürger- und Menschenrechte müssen auch im Arbeitsleben geltend gemacht werden! Wie aber kann es dann geschehen, dass 45 Prozent der Beschäftigten in Deutschland der Meinung sind, dass sie unter ihren derzeitigen Arbeitsanforderungen nicht bis zur Rente durchhalten werden? *


* Ergebnis der bundesweiten Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit 2013. Den Report dazu gibt es unter:
 
 
Gemeinsam für Gute Arbeit!
 
 

Dienstag, 4. November 2014

Mut und Entschlossenheit bei den Streikenden für einen Tarifvertrag!



Warnstreik bei Amazon in Graben!

Graben bei Augsburg, 28.10.2014. Beim zweiten Streiktag der Amazon-Beschäftigten in Graben bei Augsburg zeichnen Mut und Entschlossenheit die morgendliche Streikkundgebung vor dem Haupttor aus. Einstimmig beschlossen die Streikteilnehmer, am Mittwoch, 29.10. nach München, um dort ihren Protest vor die Amazon-Zentrale zu tragen.

„Der Mut und die Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen ist einfach nur toll. Trotz des Drucks der Vorgesetzten und trotz der Angst um den Arbeitsplatz stehen sie geschlossen und solidarisch in der Kälte zusammen“, so Thomas Gürlebeck, ver.di-Streikleiter in Graben.



 
„Es wird Zeit, dass wir den Konflikt auch dorthin tragen, wo die Entscheider von Amazon in Deutschland sitzen“, ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern. 




„Wenn die Geschäftsführung das Weihnachtsgeschäft retten will, wird es Zeit, dass sie den berechtigten Forderungen der Beschäftigten nach existenzsichernden Tarifverträgen endlich nachkommen“, so Gürlebeck weiter.

 3 + 2 Streiktage = 5 Streiktage!

Protest vor der Amazon-Zentrale in München

Am dritten Streiktag beschlossen die streikenden Beschäftigten von Amazon aus Graben ihren  Streik um weitere zwei Tage, also bis Freitag auszuweiten.

 
 
 
 
Rund 150 Streikende aus Graben bei Augsburg besuchten am Mittwoch, an ihrem dritten Streiktag in Folge, die Amazon-Zentrale in München, um ihrem Protest für existenzsichernde Tarifverträge und mehr gute und gesunde Arbeit Nachdruck zu verleihen.

 




 

 
 




 

Stefanie Nutzenberger, ver.di Bundesfachbereichsleiterin Handel, gab Amazon eine letzte Chance, das Weihnachtsgeschäft zu retten.
 

 

„In Bayern weiß man: wer Höchstleistung bringen soll, braucht optimale Bedingungen und eine gute Versorgung. Unsere Kraftnahrung sind existenzsichernde Tarifverträge“, sagte Thomas Gürlebeck, ver.di-Streikleiter in Graben, in seiner Streikrede vor der Amazon-Zentrale.

 
 
Stefanie Nutzenberger erklärte vor den Streikenden: „Die Beschäftigten sind mutig und entschlossen bei ihrem Kampf um mehr gute und gesunde Arbeit. Amazon hat es jetzt in der Hand, endlich über existenzsichernde Tarifverträge zu verhandeln, wie sie in tausenden von Betrieben üblich sind. Ansonsten sind Streiks im Weihnachtsgeschäft unausweichlich.“
 
 

Respekt und Anerkennung den Amazon-Beschäftigten für ihren Kampf um einen Tarifvertrag!

Freitag, 31. Oktober 2014

Streikbetriebe erkämpfen den Durchbruch bei den Tarifverhandlungen!



 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
Lohnerhöhung von 5 Prozent in 2 Schritten:

2,4 Prozent ab 1. Dezember 2014

2,6 Prozent ab 1. November 2015

In der vierten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt, das die ver.di-Verhandlungskommission einstimmig der Tarifkommission zur Annahme empfiehlt.

„Nur durch die Streiks der letzten Tage konnte Bewegung in die Verhandlungen gebracht werden. Die Arbeitgeber konnten nur durch den Druck aus den Betrieben zu Kompromissen bewegt werden“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Die Einigung mit dem Arbeitgeberverband HPV beinhaltet bei einer Laufzeit bis 31. Oktober 2016 (26 Monate) Lohnerhöhungen von insgesamt 5 Prozent. Der erste Erhöhungsschritt mit 2,4 Prozent erfolgt noch in diesem Jahr ab 1. Dezember 2014. Nach elf Monaten, am 1. November 2015, gibt es weitere 2,6 Prozent 2015.

Die Sitzung der Tarifkommission wird am 12. November stattfinden. Die Erklärungsfrist läuft bis 14. November.

Danke! Die ver.di-Verhandlungskommission bedankte sich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die bei Warnstreiks ihre Solidarität und Unterstützung gezeigt hatten – zum Verhandlungstag kamen diese aus folgenden Betrieben (Stand 30. Oktober, 17 Uhr)

Baden-Württemberg: A. Landerer, Neuenstadt; August Faller, Waldkirch; DS Smith, Mannheim; Edelmann, Heidenheim; Edelmann Pharmadruck, Weilheim; Esselte Leitz, Heilbronn; Höhn, Ulm; MMP Schilling, Heilbronn; Smurfit Kappa, St. Leon-Rot;  

Bayern: C.H. Beck, Nördlingen; Mondi Wellpappe, Ansbach; Smurfit Kappa, Feucht; Smurfit Kappa, Neuburg; STI Display + Verpackung, Neutraubling; Stürtz, Würzburg; VG Nicolaus, Kempten;  

Hamburg/Nord: H.O. Persiehl, Norderstedt; Prinovis, Ahrensburg; Smurfit Kappa, Hamburg; Smurfit Kappa, Lauenburg; Smurfit Kappa, Lübeck; Smurfit Kappa, Waren;  

Hessen: A & R Carton, Kriftel; Blei & Guba, Kelkheim; Constantia Ebert, Wiesbaden; Deutsche Rondo, Kelkheim; DS Smith, Hanau; Marburger Tapetenfabrik, Kirchhain; Smurfit Kappa, Heppenheim;  

Niedersachsen-Bremen: Duni, Bramsche; Esselte Leitz, Uelzen; Graphic Packaging Germany, Bremen; 4. Tapetenfabrik Gebr. Rasch, Bramsche;  

 Nordrhein-Westfalen: Artur Theis , Wuppertal; Bischof + Klein, Lengerich; Cofresco, Minden; Coveris, Halle; 5. Deutsche Benkert, Herne; DS Smith, Hövelhof; DS Smith, Minden; DS Smith, Paderborn; Edelmann Leaflet, Leverkusen; Gascogne Laminates, Linnich; Gundlach Verpackung, Oerlinghausen; Melitta Europa Haushaltsprodukte, Minden; MM Graphia, Bielefeld; SIG Combibloc, Linnich; Smurfit Kappa, Brühl; Smurfit Kappa, Düsseldorf; Smurfit Kappa Rapid Corr, Euskirchen; Smurfit Kappa, Jülich; Smurfit Kappa, Lübbecke; 20. Thimm Verpackung, Castrop-Rauxel; Walki Wisa, Steinfurt; Wellpappenfabrik Otto Hampel, Remscheid; Wolf PVG, Spenge; Wolf PVG, Vlotho-Exter;

Rheinland-Pfalz-Saar: Smurfit Kappa, Germersheim; Wellpappe Sausenheim, Grünstadt; 

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: 1. DS Smith, Arenshausen; 
 
 
 
 
Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren!
 
 
 

Mittwoch, 29. Oktober 2014

Seit 20. Oktober erneut Arbeitsniederlegungen in der Papierverarbeitung!




Arbeitgeber der Papierverarbeitung zeigen keine Wertschätzung gegen den Beschäftigten!

Aufruf zum Warnstreik

ver.di fordert für die Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie  eine Lohn- und Gehaltserhöhung
 von 5,5 Prozent
Diese Forderung erheben wir auch gegenüber Unternehmen, die einen Firmentarifvertrag zur Anwendung des zentralen Lohnabkommens mit ver.di abgeschlossen haben.

Zur Durchsetzung dieser Forderung ruft der ver.di-Bundesvorstand die Beschäftigten der Firma

Druckerei C.H. Beck,
Abteilungen Buchbinderei und Versand

 am Donnerstag, 30. Oktober 2014

Früh-, Spät- und Nachtschicht, Normalarbeitszeit
für die Dauer von jeweils einer ganzen Schicht
zum Warnstreik auf.

 
Wir bringen volle Leistung!
Wir lassen uns nicht mit einem Mini-Angebot abspeisen!
 
EINLADUNG an alle Streikteilnehmer: Wir treffen uns am
Donnerstag, 30. Oktober  zwischen 9.00 und 11.00 Uhr
zum Streikfrühstück und zur Streikversammlung
im Gasthof Zum Schlüssel, Augsburger Str. 24 in Nördlingen.
 
Eintragung in die Streiklisten für ver.di-Mitglieder bis 11 Uhr! 
 

Auch Nichtgewerkschaftsmitglieder haben ein Streikrecht und
das Recht, an dem Warnstreik teilzunehmen!

 Gemeinsam für Tarifverträge kämpfen!

ver.di – Bundesvorstand
Fachbereich Medien, Kunst und Industrie
Arbeitskampfleitung

Dienstag, 28. Oktober 2014

Am 30. Oktober findet die nächste Verhandlungsrunde in der Papierverarbeitung statt.


 
2 % der Arbeitgeber sind keine Wertschätzung !

Die Arbeitgeber müssen sich bewegen!

Die durchschnittliche Abschlussrate der in 2014 wirksam werdenden Tarifanhebungen aller Branchen in Deutschland mit Tarifabschlüssen in 2014 beträgt 3,4 Prozent! Der HPV hat bisher 3 Monate mit 0,0 Prozent und ab Dezember 2 Prozent angeboten. Die Beschäftigten haben mehr verdient!
Ver.di mit Augenmaß: 3,7 Prozent für 12 Monate ist die Lösung!

Ver.di hat sich deutlich bewegt und eine Lösung bei 3,7 Prozent und damit 2 Prozent unterhalb der Ursprungsforderung angeboten. Der HPV war zuletzt bei 2 Prozent eingemauert – Jetzt ist Bewegung beim HPV gefordert! Die Beschäftigten sind es wert!
Die Leistung der Beschäftigten steigt!

Die Arbeitsproduktivität, also die Leistung steigt und die Arbeitsverdichtung der Kolleginnen und Kollegen nimmt zu! 
2 % der Arbeitgeber eine Mogelpackung!

Ø  3 Nullmonate vom September bis November 2014

Ø  2 % ab Dezember 2014

Ø  2 % ab Dezember 2015

Ø  Zwei Lohnerhöhungen, aber jeweils ohne Erhöhung des Weihnachtsgeldes

Wer zukünftig gute Leute und gute Facharbeit halten will, muss gute Löhne bezahlen. Das müssen alle einsehen.

Unser Ziel: Schritt halten mit der allgemeinen Lohnentwicklung!
 
 
 
 

Mittwoch, 22. Oktober 2014

Zukunft der Abteilung Satz weiter ungewiss!

Geschäftsleitung entzieht sich konkreten Aussagen!
 
 


Die vom Betriebsrat einberufene Abteilungsversammlung brachte nicht die neuen Erkenntnisse, die sich der Betriebsrat und die Beschäftigten erwartet haben.
 
Arbeitszeit und Arbeitsplatzgarantie aufgekündigt!

Am 27. Mai hat die Geschäftsleitung die bestehende Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit für die Beschäftigten im Satz gekündigt. Mit der Kündigung beabsichtigt die Geschäftsleitung sich der kollektiven Arbeitszeitverkürzung und insbesondere des damit verbundenen Kündigungsschutzes zu entledigen. Bislang hat die Geschäftsleitung dem Betriebsrat keinerlei neue Vorschläge zur Arbeitszeit unterbreitet.

Ausführlich begründete der Betriebsrat auch seinen von Geschäfts- und Bereichsleitung kritisierten Beschluss, sich aus der Arbeitsgruppe der Geschäftsleitung „Agenda Satz/eMedien 2015“ zurückzuziehen. Das Management erwarte vom Betriebsrat, dass er weiterhin im Projekt mitarbeite, auch u. a. zu den Themen Personalanpassung (= Personalabbau) oder einer etwaigen Ausgliederung des Bereiches.

Betriebsrat soll bei Durchsetzung der unternehmerischen Entscheidung mithelfen!

Warum wohl? Das wäre doch eine feine Sache, wenn der Betriebsrat die unternehmerische Entscheidung des Managements zu Lasten der Beschäftigten nicht nur als unter seiner Beteiligung (keine Mitbestimmung!) zustande gekommenes Ergebnis verkündet, sondern gleich auch noch bei der Umsetzung mithilft.
Da werden Erinnerungen an 2011 wach, als die sogenannte „Verhandlungskommission“ sich als sehr nützlich bei der Durchsetzung der Ergänzungsverträge erwiesen hat.

Der Betriebsrat ist nicht der Erfüllungsgehilfe des Managements!

Nein! Es kann nicht die Aufgabe des Betriebsrates sein, den Erfüllungsgehilfen des Managements zu spielen! Seine Aufgabe ist es, die Auswirkungen der zu befürchtenden unternehmerischen Entscheidung für die Arbeitnehmer durch Verhandlungen über einen Interessensausgleich und (gegebenenfalls) einen Sozialplan abzumildern. Auf diesem Gebiet ist der Betriebsrat durch das Betriebsverfassungsgesetz mit eigenen Rechten ausgestattet, die er in der Projektgruppe der Geschäftsleitung nicht hat.

Ablösung des RTS-Tarifvertrages

Woher der Wind weht, wurde auch bei der Forderung des Managements deutlich, dass der Betriebsrat darüber nachdenken und daran mitarbeiten soll, wie denn der den RTS-Tarifvertrag aus dem Jahr 1978 abzulösen sei, was zu erheblichen Einkommenseinbußen für die Beschäftigten im Satz führen würde.
„Man solle sich doch nicht an Urteile des Arbeitsgerichtes Augsburg und an Ausführungen des Landesarbeitsgerichtes München zur unveränderten Gültigkeit dieses Tarifvertrages klammern“, so der Tenor des Managements. Spätestens hier sollte den betroffenen Beschäftigten im Satz klar sein, welche Art von Mitarbeit des Betriebsrats gewünscht wird.

Nur weil der RTS Tarifvertrag, der die Gehälter der Satz-Beschäftigten sichert, aus dem Jahr 1978 und somit 36 Jahre alt ist, muss er nicht abgeschafft werden, auch wenn das Management dies gerne hätte.

Dieser Logik des Managements folgend, müsste dann auch das Grundgesetz abgeschafft werden, nur weil es aus dem Jahr 1949 ist und mittlerweile 65 Jahre alt ist?

Geschäftsleitung lässt entscheidende Fragen offen und verweist auf die Verantwortung der Gesellschafter in München

Aus heutiger Sicht(!) haben wir nicht das Ziel, Mitarbeiter abzubauen, so der Leiter der Druckerei Dr. Kranert. Ebenso weiß er aus heutiger Sicht(!) nicht, ob eine Ausgliederung der Abteilung Satz erfolgen wird. Sofern dies zutreffend wäre, werden Personalanpassungen stattfinden – allerdings ohne dass es eine Personalplanung und eine Planung für die weitere Zukunft des Satzes geben soll. Im Übrigen könne die Geschäftsleitung keinerlei Auskünfte geben, da alle Entscheidungen hinsichtlich Personalabbau und Ausgliederung die Gesellschafter in München treffen.

Donnerstag, 16. Oktober 2014

Höhn in Ulm: Solidaritätsstreik in der Druckerei!

Gemeinsam streiken für Tarifverträge!

Es ist Montag, 29. September, morgens um 4.30 Uhr:

Die ersten Streikenden stehen vor dem Werkstor von Höhn in Ulm. Für sie geht es um noch mehr als die von ver.di geforderten 5,5 Prozent mehr Lohn, Gehalt und Auszubildendenvergütung. Es geht um ihren gesamten Tarifvertrag.

Denn für die Beschäftigten von Höhn Displays und Verpackungen in Ulm gilt die Tarifbindung nur bis Ende dieses Jahres und auch nur deshalb, weil sie in den beiden vergangenen Jahren auf die Hälfte ihres Weihnachtsgelds verzichtet haben.

Sie wollen endlich Sicherheit - Drucker ohne Tarifvertrag!

Doch Höhn ist nur OT-Mitglied (ohne Tarifbindung) im Arbeitgeberverband, wendet somit  den Tarifvertrag der Papierverarbeitung nicht an. Ganz ohne Tarifvertrag sind die rund 40 Beschäftigten der Druckerei. Ein Viertel von ihnen folgt dem Solidaritätsaufruf von ver.di und streikt mit.

Die Folge: Drei der vier Druckmaschinen stehen still. „Das war ein außerordentlich mutiger Schritt“, sagt Karin Hoffmann, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende bei Höhn Displays und Verpackungen in Ulm. Sie ist sich sicher, dass beim nächsten Mal noch mehr Kolleg/innen der Druckerei dem Solidaritätsaufruf folgen werden.

Im Streiklokal treffen sich um die 100 Kollegen und Kolleginnen, von Displays und Verpackungen sowie aus der Druckerei, denn ihr Ziel ist das Gleiche:

Für alle vier Betriebe der Firma Höhn sollen künftig wieder Tarifverträge zur Anwendung kommen!  

Tarifverträge schützen –Tarifverträge nützen!

Und bei C.H. Beck…