Arbeitgeber mauern sich ein und verschärfen Tarifrunde
2014!
„Es gibt keinen
Grund, mit dem HPV einen Tarifabschluss zu machen, bei dem sich die Kolleginnen
und Kollegen deutlich schlechter stellen, als in anderen Industriezweigen“,
sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke nach der dritten
Verhandlungsrunde für die Papierverarbeitung. „Die Beschäftigten haben mit
ihren Warnstreiks Stärke bewiesen und klar gemacht, dass sie sich nicht unter
Wert verkaufen werden – auch wenn sich die Arbeitgeber praktisch bewegungslos
eingemauert haben“, so Werneke weiter.
Im Vorfeld der Verhandlungen laut und öffentlich
angekündigt hatten die Arbeitgeber ein „verbessertes Angebot“. Dieses entpuppte
sich dann aber wie folgt:
§ 3
Nullmonate für September, Oktober und November 2014
§ 2% ab 1. Dezember 2014
§ 2% ab 1. Dezember 2015
§ Laufzeit: 24 Monate (bis 31. August
2016)
Durch
die von den Arbeitgebern vorgegebenen Zeitpunkte zum 1. Dezember soll zudem bewusst keine entsprechende Erhöhung der
tariflichen Jahresleistung durch einen erhöhten Stundenlohn stattfinden.
Die
ver.di-Verhandlungskommission wies dieses Angebot zurück.
Eine
Erhöhung von über 4 % wollte die Arbeitgeber danach nur bei extrem langen
Tarifvertrags-Laufzeiten von 30 oder 36 Monaten diskutieren. Die ver.di-
Verhandlungskommission versuchte dagegen alles, um Wege zu einem tragbaren
Kompromiss zu öffnen.
Arbeitgeber
verweigern neuen Verhandlungstermin und brüskieren damit die Beschäftigten in
den Betrieben!
Am
Ende lehnten die Arbeitgeber aber alle unsere Vorschläge ab. Und trotz einer
ganzen Reihe von Terminangeboten von ver.di-Seite wurde kein neuer
Verhandlungstermin vereinbart.
Jetzt wird die
Tarifkommission zusammen mit Vertretern aus den Betrieben über den
unbefriedigenden Stand der Verhandlungen beraten – voraussichtlich am 14.
Oktober.
Einschränkung des
Streikrechts bei C.H. Beck und Falschinformation durch Führungskräfte?
Anscheinend
haben Gruppenleiter bzw. Führungskräfte Beschäftigten am Montag, 29. Oktober
(beim Warnstreik der Buchbinderei und Versand) die Auskunft (Anweisung?) gegeben, wer den Betrieb
schon betreten hat bzw. schon im Betrieb ist, darf nicht mehr am Streik
teilnehmen!
Diese Auskunft ist falsch!
Richtig ist:
Jeder
Beschäftigte der vom Streikaufruf erfasst ist (z. B. nur Buchbinderei und
Versand oder z. B. der komplette Betrieb) darf am Streik teilnehmen. Unabhängig
davon, ob jemand ver.di-Mitglied ist oder nicht. Streikrecht ist ein
Grundrecht, steht im Grundgesetz und gilt für alle!
Jeder
Beschäftigte der bereits den Betrieb betreten hat oder erst im Nachhinein
bemerkt, dass seine Kollegen streiken, kann zu jeder Zeit den Betrieb verlassen
und am Streik teilnehmen.
Tarifverträge
schützen – Tarifverträge nützen!
Habe ich fast vermutet, aber jetzt weiß ich Bescheid, dass hier mal wieder Besserwisser am Werk waren;
AntwortenLöschenDas Angebot ist eine Frechheit;
AntwortenLöschenWir reißen uns hier den Arsch auf und dann sollen wir so abgespeist werden!
Die Lohnerhöhungen sind überall höher wie 2%. Wir machen doch nicht den Deppen!
AntwortenLöschen2 Prozent erst ab 1. Dezember ist eine Frechheit.
AntwortenLöschenNa dann lasst mal den starken Worten Taten folgen!
LöschenIch sags ganz offen, ich streike auch wegen der Werkvergabe des Sammelhefters und der Adressierung. Für mich ist das erst der Anfang. Andere Maschinen und Abteilungen werden folgen. Dr. Kranert ist und bleibt ein Bertelsmann Manger und hat da keinerlei Skrupel.
AntwortenLöschen