Donnerstag, 2. Oktober 2014

3. Verhandlungsrunde Papierverarbeitung – Buchbinderei und Versand!


 

Arbeitgeber mauern sich ein und verschärfen Tarifrunde 2014!

„Es gibt keinen Grund, mit dem HPV einen Tarifabschluss zu machen, bei dem sich die Kolleginnen und Kollegen deutlich schlechter stellen, als in anderen Industriezweigen“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke nach der dritten Verhandlungsrunde für die Papierverarbeitung. „Die Beschäftigten haben mit ihren Warnstreiks Stärke bewiesen und klar gemacht, dass sie sich nicht unter Wert verkaufen werden – auch wenn sich die Arbeitgeber praktisch bewegungslos eingemauert haben“, so Werneke weiter.
 
Im Vorfeld der Verhandlungen laut und öffentlich angekündigt hatten die Arbeitgeber ein „verbessertes Angebot“. Dieses entpuppte sich dann aber wie folgt:
 
§   3 Nullmonate für September, Oktober und November 2014
§   2% ab 1. Dezember 2014
§   2% ab 1. Dezember 2015
§   Laufzeit: 24 Monate (bis 31. August 2016)

Durch die von den Arbeitgebern vorgegebenen Zeitpunkte zum 1. Dezember soll zudem bewusst keine entsprechende Erhöhung der tariflichen Jahresleistung durch einen erhöhten Stundenlohn stattfinden.

Die ver.di-Verhandlungskommission wies dieses Angebot zurück.

Eine Erhöhung von über 4 % wollte die Arbeitgeber danach nur bei extrem langen Tarifvertrags-Laufzeiten von 30 oder 36 Monaten diskutieren. Die ver.di- Verhandlungskommission versuchte dagegen alles, um Wege zu einem tragbaren Kompromiss zu öffnen.

Arbeitgeber verweigern neuen Verhandlungstermin und brüskieren damit die Beschäftigten in den Betrieben!

Am Ende lehnten die Arbeitgeber aber alle unsere Vorschläge ab. Und trotz einer ganzen Reihe von Terminangeboten von ver.di-Seite wurde kein neuer Verhandlungstermin vereinbart.

Jetzt wird die Tarifkommission zusammen mit Vertretern aus den Betrieben über den unbefriedigenden Stand der Verhandlungen beraten – voraussichtlich am 14. Oktober.
 
Einschränkung des Streikrechts bei C.H. Beck und Falschinformation durch Führungskräfte?

Anscheinend haben Gruppenleiter bzw. Führungskräfte Beschäftigten am Montag, 29. Oktober (beim Warnstreik der Buchbinderei und Versand) die Auskunft (Anweisung?) gegeben, wer den Betrieb schon betreten hat bzw. schon im Betrieb ist, darf nicht mehr am Streik teilnehmen!

Diese Auskunft ist falsch!

Richtig ist:

Jeder Beschäftigte der vom Streikaufruf erfasst ist (z. B. nur Buchbinderei und Versand oder z. B. der komplette Betrieb) darf am Streik teilnehmen. Unabhängig davon, ob jemand ver.di-Mitglied ist oder nicht. Streikrecht ist ein Grundrecht, steht im Grundgesetz und gilt für alle!

Jeder Beschäftigte der bereits den Betrieb betreten hat oder erst im Nachhinein bemerkt, dass seine Kollegen streiken, kann zu jeder Zeit den Betrieb verlassen und am Streik teilnehmen.

Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!

6 Kommentare:

  1. Habe ich fast vermutet, aber jetzt weiß ich Bescheid, dass hier mal wieder Besserwisser am Werk waren;

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  2. Das Angebot ist eine Frechheit;
    Wir reißen uns hier den Arsch auf und dann sollen wir so abgespeist werden!

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  3. Die Lohnerhöhungen sind überall höher wie 2%. Wir machen doch nicht den Deppen!

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  4. 2 Prozent erst ab 1. Dezember ist eine Frechheit.

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    1. Na dann lasst mal den starken Worten Taten folgen!

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  5. Ich sags ganz offen, ich streike auch wegen der Werkvergabe des Sammelhefters und der Adressierung. Für mich ist das erst der Anfang. Andere Maschinen und Abteilungen werden folgen. Dr. Kranert ist und bleibt ein Bertelsmann Manger und hat da keinerlei Skrupel.

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