Geschäftsleitung legt Eckpunktepapier vor!
Erstmals nach der
Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die Geschäftsleitung im Juni
2015, machte die Geschäftsleitung nach mehr oder weniger 8 Monaten Blockade
erste konkrete Vorschläge.
Nachdem ver.di das
Scheitern der Tarifverhandlungen erklärt hatte, wurde der Geschäftsleitung ganz
offensichtlich klar, dass ein tarifloser Zustand bezüglich des gekündigten
Überleitungstarifvertrages kein befriedigender Zustand sein kann.
Folgende Eckpunkte
legte die GL den Beschäftigten in der heutigen Mitarbeiterversammlung vor:
Der gekündigte
Überleitungstarifvertrag soll wieder „1:1“ in Kraft gesetzt werden, mit einer
Standard- bzw. Tarifarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche.
Die Arbeitszeit soll
befristet bis zum 31.12.2018 auf 37 Stunden (2 Stunden unbezahlt) pro Woche
erhöht werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind für diesen Zeitraum
ausgeschlossen.
Die regelmäßige
betriebliche Arbeitszeit bleibt wie bisher bei 37 Stunden pro Woche. Die bisher
zum Ausgleich gewährten Freiwochen entfallen.
Die bestehenden
Schichtmodelle bleiben erhalten.
Die bestehenden
Stundenlöhne werden nicht verändert.
Tarifliche
Einmalzahlungen bleiben in der Höhe unverändert.
Der Monatslohn bleibt
für alle Mitarbeiter auf Basis der 35 Std./Wo. gleich; Monatslohn und
tarifliche Einmalzahlungen verringern sich geringfügig für Beschäftigte, die
derzeit 36 Std./Wo arbeiten.
Für die geleisteten
unbezahlten 2 Mehrstunden pro Woche werden jedoch die entsprechenden Zuschläge
bezahlt.
Betrieb des neuen
Bolero-Klebebinders erfolgt mit eigenen Beschäftigten; keine Vergabe in
Werkvertrag
Dann kam die
Geschäftsleitung wieder einmal mit einer Rolle rückwärts!
Entgegen den
bisherigen Zusagen der Geschäftsleitung, sowohl gegenüber den Beschäftigten,
gegenüber der Verhandlungskommission und ver.di, sowie gegenüber den Rieser
Nachrichten bzw. der Öffentlichkeit, sollen diese Eckpunkte und die
Beschäftigungssicherung nun doch nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, sondern in
einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
Im Gegenzug erwartet
die GL jedoch, dass ver.di den gekündigten Überleitungstarifvertrag in
abgeänderter Form wieder in Kraft setzt und die GL jederzeitig die Option hat,
die Tarifverträge kurzfristig zu kündigen.







