Montag, 22. Februar 2016

Mitarbeiterversammlung für die Beschäftigten aus Buchbinderei und Versand!


Geschäftsleitung legt Eckpunktepapier vor!

Erstmals nach der Kündigung des Überleitungstarifvertrages durch die Geschäftsleitung im Juni 2015, machte die Geschäftsleitung nach mehr oder weniger 8 Monaten Blockade erste konkrete Vorschläge.

Nachdem ver.di das Scheitern der Tarifverhandlungen erklärt hatte, wurde der Geschäftsleitung ganz offensichtlich klar, dass ein tarifloser Zustand bezüglich des gekündigten Überleitungstarifvertrages kein befriedigender Zustand sein kann.

Folgende Eckpunkte legte die GL den Beschäftigten in der heutigen Mitarbeiterversammlung vor:

Der gekündigte Überleitungstarifvertrag soll wieder „1:1“ in Kraft gesetzt werden, mit einer Standard- bzw. Tarifarbeitszeit von 35 Stunden pro Woche.

Die Arbeitszeit soll befristet bis zum 31.12.2018 auf 37 Stunden (2 Stunden unbezahlt) pro Woche erhöht werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind für diesen Zeitraum ausgeschlossen.

Die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit bleibt wie bisher bei 37 Stunden pro Woche. Die bisher zum Ausgleich gewährten Freiwochen entfallen.

Die bestehenden Schichtmodelle bleiben erhalten.

Die bestehenden Stundenlöhne werden nicht verändert.

Tarifliche Einmalzahlungen bleiben in der Höhe unverändert.

Der Monatslohn bleibt für alle Mitarbeiter auf Basis der 35 Std./Wo. gleich; Monatslohn und tarifliche Einmalzahlungen verringern sich geringfügig für Beschäftigte, die derzeit 36 Std./Wo arbeiten.

Für die geleisteten unbezahlten 2 Mehrstunden pro Woche werden jedoch die entsprechenden Zuschläge bezahlt.

Betrieb des neuen Bolero-Klebebinders erfolgt mit eigenen Beschäftigten; keine Vergabe in Werkvertrag

Dann kam die Geschäftsleitung wieder einmal mit einer Rolle rückwärts!

Entgegen den bisherigen Zusagen der Geschäftsleitung, sowohl gegenüber den Beschäftigten, gegenüber der Verhandlungskommission und ver.di, sowie gegenüber den Rieser Nachrichten bzw. der Öffentlichkeit, sollen diese Eckpunkte und die Beschäftigungssicherung nun doch nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden, sondern in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat.

Im Gegenzug erwartet die GL jedoch, dass ver.di den gekündigten Überleitungstarifvertrag in abgeänderter Form wieder in Kraft setzt und die GL jederzeitig die Option hat, die Tarifverträge kurzfristig zu kündigen.

In einer anschließenden Abstimmung/Wertung machten die Beschäftigten deutlich, dass sie bereit sind, die Eckpunkte zu akzeptieren, sie wollen dies jedoch in Form eines Tarifvertrages mit ver.di!


 



Dienstag, 16. Februar 2016

Leiharbeit und Werkverträge - zwei Straßenköter


                                                                        Illustration: Thomas Klefisch
 
Warum eigentlich werden reiche Russen oder reiche Ukrainer in unseren Medien stets als finstere Oligarchen bezeichnet, deutsche Reichenclans wie die Piechs, Quandts und Schaefflers hingegen als ehrliche Unternehmer? Schließlich betrieben die Reichen aller Länder gemeinsam dieses eine globale System, das ihnen erlaubt, unendlich viel Geld anzuhäufen und den geringst möglichen Preis für Arbeitskraft zu bezahlen.
Denn darum geht’s: Die einen lassen ihr Geld für sich arbeiten. Die anderen arbeiten genau für dieses Geld. Und je weniger Geld Letztere verdienen, desto mehr Leute können Erstere für ihr Geld arbeiten lassen.

Werkverträge sind dazu ein tolles Werkzeug, denn sie machen aus Arbeitnehmern vielfach selbst Unternehmer. Wer als sein eigener Unternehmer unterwegs ist, muss auch selbst entscheiden, wie viel er in seine Bildung, Gesundheit und Altersversorgung „investiert“. So werden Errungenschaften, die einst von Gewerkschaften erkämpft wurden, einfach outgesourct, weil der Arbeitnehmer via Werkvertrag nun sein eigener Arbeitgeber wird – nur ohne Profit. Immer mehr Menschen müssen immer härter zu immer schlechteren Bedingungen arbeiten, um die Reichen immer reicher zu machen.

Werkverträge und Leiharbeit sind wie zwei Straßenköder, die sich kläffend an den Extrementen beschnüffeln und dabei dauernd im Kreis im Kreis drehen: zu nichts gut und irgendwie obszön.
Im Grundgesetz steht: „ Eigentum verpflichtet“. Zu was? – Zu nichts!

Während früher der Besitzer von Sklaven wenigstens noch eine Rundum-Grundversorgung leisten musste, entledigt sich der moderne Kapitalist selbst noch dieser Pflicht – via Werkvertrag.
Egal, ob Oligarch oder deutscher Reichenclan: In Werkverträgen etwas Positives zu sehen – da kann man auch in ein Cello pinkeln und warten, dass Musik daraus wird. Robert Griess

Robert Griess ist polit. Kabarettist und tritt u. a. am 12/12.03.2016 in der Münchner Lach- und Schießgesellschaft auf. Weitere Infos unter: www.robertgriess.de
 
 

Mittwoch, 10. Februar 2016

Verleger kündigen Manteltarifvertrag für Verlage und Buchhandlungen in Bayern!


Auch Beschäftigte des C.H. Beck Verlages in München betroffen…

Der Arbeitgeberverband für Verlage und Buchhandlungen in Bayern hat zum 31.03.2016 den Manteltarifvertrag gekündigt. Mit dieser Kündigung werden ab 1. April 2016 die wichtigsten Arbeitsbedingungen dieser Branche zur Disposition gestellt.
 
Insbesondere geht es um:
  • 37,5 Stunden-Woche
  • Zusätzliche Leistungen von 150% (zusätzliche Sonderzahlungen in Höhe von 1,5 Monatseinkommen pro Jahr)
  • 30 Tage Urlaub
  • Besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer über 52 Jahre und langjähriger Beschäftigung

Der Manteltarifvertrag des Buchhandels und der Verlage in Bayern ist ab  1. April 2016 in der Nachwirkung.

Welche Strategie fahren die Verleger in Bayern?
Wie verhält sich die Unternehmensleitung in München?

Negativbeispiel C.H. Beck!
Negative Erfahrungen für die Beschäftigten gibt es diesbezüglich bereits im Beck-Konzern. Als Folge der Kündigung des Manteltarifvertrages der Druckindustrie im Frühjahr 2011 nutzten die Unternehmensleitung in München und die Nördlinger Geschäftsleitung die Gunst der Stunde und nötigten die Beschäftigten dazu, (verschlechternde) Zusatzvereinbarungen zu ihren Arbeitsverträgen zu unterschreiben.

Die Folgen waren u. a.:
  • unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit um 3,75 Std. auf 38,75 Stunden/Woche
  • Absenkung der Jahresleistung auf 60 Prozent statt 95 Prozent.
  • Absenkung des zusätzlichen Urlaubgeldes auf 30 Prozent statt 50 Prozent.
  • Streichung der Freischichten für Schichtarbeiter.
  • Streichung von betrieblichen Regelungen wie Essensgeld, freien Tage an Hl. Abend und Sylvester, sowie zusätzlicher Zuschläge für Samstagsarbeit.

Tarifverträge schützen – Tarifverträge nützen!
 
 

Dienstag, 2. Februar 2016

Personalabbau a la Beck…


 
Seit gut eineinhalb Jahren ist in der Druckerei C.H. Beck in Nördlingen ein Personalabbau zu beobachten. Auf den ersten Blick vielleicht gar unspektakulär. Besser gesagt: ein schleichender, aber stetiger Prozess, den die Geschäftsleitung hier vorantreibt.

Aufhebungsvereinbarungen, ordentliche betriebsbedingte Kündigungen und (zunehmend!) personen-  bzw. verhaltensbedingte Kündigungen.

Abteilung Satz im Fokus der Geschäftsleitung!

Klar und deutlich ist zu erkennen, dass im Bereich Satz Beschäftigte abgebaut werden sollen. Allein 8 ArbeitnehmerInnen mussten hier nach dem Willen der Nördlinger Führung ihren Arbeitsplatz aufgeben bzw. haben diesen verloren.

Die Nördlinger Geschäftsleitung hat auch keine Skrupel langjährige Beschäftigte krankheitsbedingt zu kündigen. Ob die Führungskräfte der Druckerei vor Ausspruch solcher krankheitsbedingter Kündigungen alle Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung, z. B. an einem anderen Arbeitsplatz ausgelotet haben, darf bezweifelt werden. Inwieweit sich belastende Arbeitsbedingungen negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter ausgewirkt haben, interessiert offensichtlich auch niemanden.

Langjährige Beschäftigung und Alter schützen nicht vor Kündigung!

Unter den 11 Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, sind allein 6 Beschäftigte die 55 Jahre und älter sind. Auch bei Betriebszugehörigkeiten von über 40 Jahren scheut sich die Geschäftsleitung nicht, solch langjährige Mitarbeiter zu kündigen. Wer hier also in Jahrzehnten für das wirtschaftliche Gedeihen des Betriebes seine Gesundheit in Schicht- und Nachtarbeit verschlissen hat, wird ohne Hemmungen hinausgeworfen.

Der Mohr hat scheine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.

Ein solch rücksichtsloser Umgang mit den Mitarbeitern wäre noch vor 15 oder 20 Jahren undenkbar gewesen!

Altersgerechte Regelungen statt Kündigungen!
Trotz ständig steigender Anforderungen und zunehmender Belastungen, u.a.
  • durch längere Arbeitszeiten,
  • durch Schicht- und Nachtarbeit,
  • durch häufige Überstunden,
  • durch schlechte klimatische Raumverhältnisse,
  • durch schwere körperliche Arbeit,
  • durch teilweise (aus Kostengründen!) fehlende technische Einrichtungen zur Entlastung der Mitarbeiter (wie z.B. fehlende Hebebühnen am „neuen“ Trendbinder),
  • durch immer mehr Arbeitshetze und Leistungsdruck,
  • durch immer mehr Produktion mit immer weniger Personal,
lehnt die GL hartnäckig tarifliche Regelungen für ältere Beschäftigte ab!



Die Forderung nach einem Tarifvertrag zur Altersteilzeit muss deshalb für den Standort Nördlingen ein Thema bleiben!
Insgesamt sind ca. 140 Beschäftigte des Druckstandortes in Nördlingen über 50 Jahre alt. Schicht- und Nachtarbeit, körperlich regelmäßig sehr schwere Arbeit, insbesondere für Frauen, zunehmender Leistungsdruck und erhöhte Anforderungen sind auch hier Alltag.

Ganz offensichtlich gehen hier die Führungskräfte auf Tauchstation und ignorieren dieses Thema.

Kündigungen sind ja auch leichter auszusprechen (und billiger!), als ernsthaft über tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit zu sprechen!

 

 

Mittwoch, 27. Januar 2016

Tarifverhandlungen Buchbinderei und Versand gescheitert!


Geschäftsleitung zeigt keinerlei Kompromissbereitschaft und will Tarifvertrag diktieren!

Der erneute Versuch von ver.di und der Verhandlungskommission mit der Geschäftsleitung im Rahmen einer weiteren Verhandlung eine zukunftssichernde Lösung zu finden, war erfolglos!

Die Geschäftsleitung zeigte sich zuletzt, wie auch in den vergangenen 6 Monaten zu keinem Zeitpunkt kompromissbereit. Auch im Schreiben vom 20.01.2016 brachte die Geschäftsleitung dies nochmals unmissverständlich zum Ausdruck, dass Sie nicht bereit ist, den Beschäftigten bei Ihren wichtigen Anliegen entgegenzukommen.  Damit wurde die Erwartungshaltung der Beschäftigten wieder einmal enttäuscht. Einen gewissen Funken hatten wohl die Beschäftigten,  dass die Nördlinger Führung endlich bereit ist, die einzelnen Zukunftsthemen Punkt für Punkt abzuarbeiten und vernünftige Kompromisse zu finden. Doch weit gefehlt. Das Verhalten der Geschäftsleitung gleicht einem Tarif-Diktat!

Unbezahlte Verlängerungen der Arbeitszeit sind mit ver.di zu regeln.
Die Geschäftsleitung lehnt diese Forderung der Beschäftigten ab!

Regelung zu Werkverträgen und einer Beschäftigungssicherung!
Die Geschäftsleitung lehnt diese Forderung der Beschäftigten ab!

Regelung zu Facharbeit und Facharbeiterentlohnung.
Die Geschäftsleitung lehnt diese Forderung der Beschäftigten ab!

Regelung zur Maschinenbesetzung und zu Eingruppierungen.
Die Geschäftsleitung lehnt diese Forderung der Beschäftigten ab!

Mit so einem Verhalten der Geschäftsleitung machen Verhandlungen derzeit keinen Sinn, so die Mitglieder der Verhandlungskommission und erklärten deshalb das Scheitern der Verhandlungen!
 
 
Damit ist die tarifliche Friedenspflicht erloschen und ver.di kann die Beschäftigten jederzeit zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen!

35-Stunden-Woche gilt weiter!
Der durch die Geschäftsleitung gekündigte Tarifvertrag ist für alle ver.di-Mitglieder in der tariflichen Nachwirkung und gilt weiter.

Ver.di informierte alle Beschäftigten, dass der einzelne Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, abweichende individuelle bzw. schlechtere Vereinbarungen des Arbeitgebers zu unterschreiben!

Sollte die Geschäftsleitung Interesse an weiteren Verhandlungen auf Basis eines fairen Tarifkompromisses haben, steht ver.di dafür zur Verfügung!
 

 

Sonntag, 24. Januar 2016

Tarifabschluss Bavaria Studios

Streikdrohung hat gewirkt!

Nach fast einem dreiviertel Jahr Verhandlungsdauer konnte für die Bavaria Studios wieder ein Gehaltstarifabschluss erzielt werden.

„Die Streikdrohung nach den kurz vor Weihnachten gescheiterten Verhandlungen hat gewirkt und für das entscheidende Umdenken bei der Geschäftsführung gesorgt. Nur so konnten wir diesen guten Abschluss erzielen“, erklärte die ver.di-Verhandlungsführerin Ute Opritescu.

Der Tarifabschluss beinhaltet folgende Kernpunkte:
  • Die Entgelte werden ab 01.02.2016 um zwei Prozent angehoben
  • Alle Mitarbeiter erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro
  • Laufzeit 18 Monate
  • Zusätzlich konnte eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen werden

Die Mitglieder wurden bereits zu dem Abschluss befragt und haben ihn so angenommen.

Ute Opritescu
ver.di Bayern, Fachgruppe Medien

 
 

Mittwoch, 20. Januar 2016

Weiteres Bundesland mit Bildungszeitgesetz

„Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht“

Zum 1. Januar 2016 führt auch das Bundesland Thüringen ein Bildungsfreistellungsgesetz ein, das Beschäftigten ermöglicht, bis zu fünf Tage im Jahr für Bildung freigestellt zu werden. Auszubildende können sich drei Tage befreien lassen. Damit bleiben als „weiße Flecken“ nur noch die Bundesländer Bayern und Sachsen.
„ver.di begrüßt diese Entwicklung - und wir werden nicht aufhören, die Bildungszeit-Diaspora Bayern zu missionieren“, erklärte Linda Schneider, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.

Schneider forderte die Bayerische Staatsregierung auf, dieses Recht endlich auch den Beschäftigten in Bayern zu gewähren und ein Bildungsfreistellungsgesetz einzuführen. „Seit 40 Jahren warten die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun darauf“, so
Linda Schneider: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Bayern in Sachen Bildung Schlusslicht in Deutschland ist und seinen Beschäftigten dieses Recht verweigert. Argumente für mehr Bildung am Arbeitsplatz gibt es schließlich genug.“

Hintergrund:

Das Recht auf Bildungsurlaub geht zurück auf ein im Jahr 1974 verabschiedetes Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (Nr. 140), nach der allen Beschäftigten die Möglichkeit eines bezahlten Bildungsurlaubs einzuräumen ist. Deutschland hat dieses Übereinkommen 1976 unterzeichnet, bislang jedoch nicht umgesetzt.
Stattdessen gibt es in beinahe allen Bundesländern Landesgesetze, die den Beschäftigten dieses Recht einräumen.
ver.di Bayern fordert seit Jahren ein Bildungsfreistellungsgesetz auch für Bayern, scheitert mit seiner Forderung bislang jedoch am Widerstand der Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, wohingegen die Abgeordneten von SPD und GRÜNEN die Forderung von
ver.di unterstützen.


Abstimmen und Mitmachen!

In www.bayerische-staatszeitung.de  wird diese Woche die Frage gestellt, ob es ein Recht auf Bildungsurlaub geben soll.

Beteiligt Euch an der Umfrage und unterstützt bitte die Position von ver.di Bayern!  
Emilia Müller, bayerische Arbeitsministerin, sagt erwartungsgemäß nein und ver.di Bayern selbstverständlich ja.
Es ist sicherlich noch ein langer Weg, bis wir auch in Bayern ein Gesetz zur Bildungsfreistellung (umgangssprachlich Bildungsurlaub genannt) haben werden, aber wir müssen jeden Strohhalm nutzen.

Deswegen bereiten wir jetzt auch eine Beschwerde bei der ILO vor (zur Prüfung, warum eine internationale Vereinbarung - ILO Konvention 140 - zur Einrichtung von Bildungsurlaub aus dem Jahr 1976 von der Bundesrepublik noch nicht umgesetzt wurde, obwohl sie diese Vereinbarung unterschrieben hat; übrigens steht die BRD seit 2013 wegen der Nichtumsetzung eh „unter Beobachtung“ ).
 
 
 

Donnerstag, 14. Januar 2016

Vorschlag der Geschäftsleitung findet bei Beschäftigten der Buchbinderei keine Zustimmung!

Beschäftigte fordern neue Verhandlungsrunde mit Geschäftsleitung!
 
Die Beschäftigten haben sich auf der Informationsversammlung am 9. Januar 2016 entschieden: das von der Geschäftsleitung vorgelegte Papier ist nicht einigungsfähig. Das ablehnende Votum der Abstimmung über die von der GL überreichte Vereinbarung war eindeutig und klar.

Kritisiert wurden von den Kolleginnen und Kollegen vor allem zwei Punkte:

Eventuelle künftige Veränderungen bei der Arbeitszeit bzw. die Einführung von unbezahlter Mehrarbeit bis zu 3 Stunden pro Woche sollen mit dem Betriebsrat, und nicht wie bisher mit ver.di, vereinbart werden können.

Das Problem der ständigen Zunahme von Werkverträgen und die damit verbundene Befürchtung, dass dies betriebsbedingte Kündigungen zur Folge haben könnte. Dieses Thema ist im Entwurf der Geschäftsleitung völlig ausgeblendet.

In einer weiteren Abstimmung machten die Beschäftigten deutlich, was oberste Priorität bei den Beschäftigten hat:

- Wie bisher eine tarifliche Regelung mit ver.di zur Arbeitszeit;
- eine Regelung zum Thema Werkvertragsvergabe und Beschäftigungssicherung.

In dieser zweiten Abstimmung machten die Beschäftigten dann weiter deutlich, welche weiteren Themen sie derzeit bewegen und wo sie zusätzlichen Regelungsbedarf zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen sehen.
 
Dieser Abstimmung zufolge erwarten die Beschäftigten Regelungen zu folgenden, bisher  noch offenen Themen:

- Regelung zur Facharbeit und Facharbeiterentlohnung;
- Regelung zur Maschinenbesetzung und Eingruppierung;
- Regelung der Kündigungsfristen für die Betriebsvereinbarung.
 
Unstrittig zwischen Geschäftsleitung und ver.di sind die Fortschreibung der Besitzstandsregelungen von 2008 zu dem abgelösten Drucktarif und den Drucktarif-Zuschlägen.

Die Beschäftigten erwarten von der Geschäftsleitung, dass sie endlich bereit ist, mit der Verhandlungskommission der Arbeitnehmer die einzelnen Themen Punkt für Punkt zu verhandeln.

Wo tatsächlich auch der Wille vorhanden ist, ist auch ein Kompromiss möglich.

Die ver.di-Verhandlungskommission befürwortet die Verhandlung über alle Themen und wird sich einer Einigung auf Basis eines fairen Kompromisses nicht verweigern!
 
 
 
 
 

Sonntag, 10. Januar 2016

Höhere Krankenkassenbeiträge nur für Beschäftigte!


 
Geteiltes Leid ist halbes Leid!

Millionen Beschäftigte müssen mit Beginn des Jahres 2016 mehr Geld für ihre Gesundheit ausgeben. Im Durchschnitt werden die Krankenversicherungsbeiträge wahrscheinlich um 0,2 Prozentpunkte steigen. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro sind das sechs Euro im Monat.

Ungerecht ist:

Erhöht wird nur der Zusatzbeitrag, den die Versicherten alleine zahlen müssen. Er beträgt bisher schon im Durchschnitt 0,9 Prozent. Für die Arbeitgeber ändert sich nichts. Ihre Beitragssätze wurden auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Angeblich soll diese Deckelung der „Lohnnebenkosten“ Arbeitsplätze schützen. Tatsächlich handelt es sich um eine pure Umverteilung zugunsten der Unternehmer. So werden auch alle künftigen Beitragssteigerungen voll auf die Beschäftigten abgewälzt.

Dabei profitieren auch die Arbeitgeber von einer guten Gesundheitsversorgung, welche die Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten sichert. Und auch die Arbeitgeber sollten einen finanziellen Anreiz haben, dass die Beschäftigten gesund bleiben und die Kosten der Versorgung mit medizinischen Leistungen und Medikamenten nicht explodieren.

Ver.di fordert daher, dass die Arbeitgeber wieder die Hälfte der gesamten Versicherungsbeiträge zahlen. So wie es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Diese paritätische Lastenverteilung würde für alle Beschäftigten spürbar mehr Netto bedeuten, gleichzeitig die Kaufkraft und damit die Konjunktur stärken.

Die Wirtschaft kann sich das leisten - die Profite haben längst wieder Rekordniveaus erreicht.
 
 
 

Montag, 4. Januar 2016

Mitglieder- und Informationsversammlung für Buchbinderei und Versand!


 
Die Geschäftsleitung hat in der 3. Verhandlungsrunde am 11.12.2015 einen Vorschlag für die Wiederinkraftsetzung des alten Überleitungstarifvertrages überreicht. Allerdings bedeutet dies tatsächlich nicht die Übernahme 1:1, sondern beinhaltet wesentliche Änderungen. 

Aus Sicht der Verhandlungskommission müssen wir nun die verschiedenen Optionen dringend miteinander besprechen. Diese verschiedenen Modelle wollen wir euch vorstellen. Ihr habt dann zu bewerten und abzustimmen, wo Risiken, Nach- und Vorteile bestehen, was  in einem Tarifvertrag wichtig ist oder weniger wichtig!

Für alle tariflichen Forderungen ist die Friedenspflicht am 01.01.2016 beendet!

Deshalb laden wir alle ver.di-Mitglieder, interessierte Kolleginnen und Kollegen der Abteilungen Buchbinderei und Versand und die Mitglieder Tarifkommission der Druckerei C.H. Beck, zu dieser wichtigen 

Mitglieder- und Informationsversammlung

am Samstag, 9. Januar 2016 – 9.30 Uhr

 Sportheim in Reimlingen

recht herzlich ein.