Dienstag, 26. Juli 2016

Tarifflucht im Beck-Konzern weiter auf dem Vormarsch!


Schweitzer Sortiment begeht Tarifflucht!

Mit Schreiben vom  8. Juni 2016 wurden die Beschäftigten von Schweitzer Sortiment (München) kurz und bündig informiert. "Wir möchten sie auf diesem Wege über eine Änderung bei Schweitzer Sortiment informieren. Schweitzer Sortiment München hat seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband der Buchhandlungen und Verlage in Bayern e.V. mit Wirkung zum 9. September 2016 gekündigt und ist damit als Gesamtunternehmen auch nicht mehr an nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Tarifverträge gebunden."

Schnell versuchten die beiden Unterzeichner dieser "Hausmitteilung" -  Michael Kursiefen ( Leitung Operations) und Daniel Schneider (Leitung Prozesse und Projektmanagement) -  jedoch etwaige durch die Tarifflucht verunsicherte Beschäftigte zu beruhigen: "Für bestehende Arbeitsverträge mit Bezug auf den Tarifvertrag (...) ändert sich grundsätzlich einmal überhaupt nichts (...)".


Um dann aber den Beschäftigten schon mal die Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen:
"Was sich aber ändert ist, dass wir neue Vollzeit-Arbeitsverhältnisse ab dem 10.09.2016 grundsätzlich nur noch mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden begründen werden und die Vergütung jeweils frei aushandeln werden. Ebenso bietet sich uns auch die Möglichkeit bestehende Arbeitsverhältnisse auch mit entsprechendem Lohnausgleich entsprechend anzupassen, wenn  sich beide darüber Seiten (sic!) einig werden. (...)", so der Text der Mitteilung.

Die tarifliche Gesamtsituation im C.H.Beck-Konzern stellt sich zunehmend zerklüftet dar. Rund 90 Prozent der Buchhandlungen in Deutschland unterliegen keinerlei Tarifbindung, hinzu kommt nun ebenfalls noch der Unternehmensteil Schweitzer Sortiment in München mit rund 80 Beschäftigten. Die eigene Verlagsdruckerei flüchtete 2011 aus den Tarifverträgen der Druckindustrie und nun zum 30.10.2016 mit der Buchbinderei und dem Versand aus den Tarifverträgen der Papierverarbeitung. Damit ist der Standort Nördlingen tariflos!
Vorausgegangen waren sowohl in 2011 wie in 2016 massive Einschüchterungen mit Arbeitsplatzverlusten, Ängste um den Arbeitsplatz und weitere Auslagerungen durch Werkverträge.
Der C. H. Beck Verlag in München (noch) weiterhin tarifgebunden und war mit seinem Personalchef Hannes Mühldorfer sogar in der Verhandlungsdelegation des bayerischen Arbeitgeberverbandes Buchhandel und Verlage vertreten.



Dienstag, 19. Juli 2016



Neu auf ver.diTV 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier unser aktueller ver.diTV-Newsletter.

Unsere aktuellen Videos:

150/15 – ver.di schreibt Gewerkschaftsgeschichte
ver.di feiert 2016 nicht nur ihr 15-jähriges Bestehen, sondern auch 150 Jahre Gewerkschaft. Mit dem Verband der Deutschen Buchdrucker, gegründet im Mai 1866, blickt ver.di auch auf ihre Wurzeln und die älteste Gewerkschaft in Deutschland zurück. Mit einem Festakt in Berlin und der Bremer Shakespeare Company wurde diese Geschichte noch einmal zum Leben erweckt.
http://bit.ly/29ny049

Die Kinderreporter: Was ist Personalbemessung?
Unsere Kinderreporterinnen sind einem Begriff auf der Spur, der uns alle betrifft. Aber kaum jemand weiß, was gesetzliche Personalbemessung bedeutet. Elisabeth und Edda wollen es wissen!
http://bit.ly/29NTpDj

Dabei sein zahlt sich aus
Ein- bis zweimal im Jahr ist ver.di in den Betrieben unterwegs, um Gesicht zu zeigen und deutlich zu machen, wofür Beschäftigte die Gewerkschaft brauchen und die Gewerkschaft sie, die Beschäftigen. Denn nichts fällt vom Himmel, keine Tarifverträge, der Urlaub nicht, Weihnachtsgeld auch nicht, kurzum: Gute Arbeit und gute Löhne sind keine Selbstverständlichkeit. Unterwegs mit Frank Bsirske in Düsseldorf
http://bit.ly/29nyyHa

"Vom Zugucken passiert doch nichts!"
„Solidarität fällt nicht vom Himmel“, deshalb haben sich auch in diesem Jahr die Jugendauszubildendenvertreter des Fachbereichs 3 getroffen, um sich bei ihrer JAV-Konferenz auszutauschen und gegenseitig auf den neuesten Stand zu bringen. Es ging um das neue Pflegeberufegesetz und auch die Ausgestaltung und Durchsetzung von Tarifverträgen. Und ganz praktisch darum, wie man richtig Alarm schlägt
http://bit.ly/29hFQiJ

ver.di für dein gutes Recht
Wer sich mit dem Arbeitgeber streitet, ist gut dran, wenn er ver.di-Mitglied ist. Denn in Sachen Arbeits- und Sozialrecht stehen die Fachleute bei ver.di selbst und die Spezialisten des DGB-Rechtsschutzes hinter unseren Gewerkschaftsmitgliedern.
http://bit.ly/1V7guEd

Diese und viele andere interessante Filme rund um das Thema Arbeit und Gewerkschaft gibt es in unserer Mediathek zu sehen:
https://www.verdi.de/verditv

Wir freuen uns über Verbreitung via Facebook, Twitter & Co. und über Anregungen und Hinweise auf interessante Aktionen und Themen.
Auch für Auftragsproduktionen könnt ihr uns gern ansprechen.

Eure
ver.di TV-Redaktion


ver.di Bundesverwaltung
ver.diTV
Berlin

Und nicht vergessen!
Am Dienstag, 26. Juli findet um 13 Uhr im Klösterle eine Betriebsversammlung statt.


Dienstag, 12. Juli 2016

Unser ver.di Blog: eine Erfolgsgeschichte!

Gratulation: 350.000 Seitenaufrufe beim C.H. Beck-ver.di-Blog!


Liebe Kolleginnen und Kollegen bei C.H.Beck,

350.000 Besucherinnen und Besucher auf www.chbeck-verdi.blogspot.com – das ist eine Resonanz, die sich sehen lassen kann: Einen herzlichen Glückwunsch dazu!

Wegen der Tarifflucht der Druckerei hattet Ihr 2011 den Blog gestartet und Euch gegen Willkür, Tarifflucht und Ungerechtigkeit von Seiten des Arbeitgebers und der Anteilseigner zur Wehr gesetzt. Gegen Lohnkürzungen, gegen schlechtere Arbeitsbedingungen, gegen eine Kultur von Angst und Missmut – für gute Arbeit und gute Löhne – diese Haltung prägt seit langem euren Alltag.


Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender
Foto: Kay Herschelmann
Die Leitung des Hauses C.H.Beck verfolgt seit mehreren Jahren eine gegen die Beschäftigten gerichtete Geschäftspolitik. Ihre Kampfansage gipfelte am 3. Juni 2016 in einem Brief an die Beschäftigten in der Buchbinderei und im Versand mit der Aussage: „Wir werden definitiv nicht mehr mit ver.di über Tarifverträge verhandeln!“.

 
Statt gerechte tarifliche Regelungen für alle zu schaffen, hat die Arbeitgeberseite mit allen Mitteln versucht, die Beschäftigten in der Buchbinderei und im Versand zu spalten und ihnen individuelle Ergänzungsverträge abzuringen.
 
Dabei geht es um deutliche Lohnkürzungen und schlechtere Arbeitsbedingungen:
  • die Erhöhung der Arbeitszeit auf 38,75 Wochenstunden – ohne Lohnausgleich: woraus sich eine Absenkung der Stundenlöhne um 10,8 % und in Folge dessen eine Reduzierung der Erschwerniszuschläge (u.a. für Nacht- und Sonntagsarbeit) ergibt,
  • die Kürzung Eurer Jahresleistung auf 70 % bzw. 60 % des Monatslohns (statt der bisherigen 95 %) und
  • die Reduzierung des Urlaubsgeldes auf 30 % eines Monatsverdienstes (statt 50 %).

Dabei seid Ihr dem massiven Druck der Arbeitgeberseite ausgesetzt, die mit Euren Ängsten vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und vor dem Einsatz von Werkverträgen Politik macht.
Mit Warnstreiks habt Ihr deutlich gemacht, dass Ihr gute tarifliche Regelungen wollt. Aufgezwungene Ergänzungsregelungen zu Euren Arbeitsverträgen können kein nachhaltiges Fundament für ein gutes betriebliches Miteinander sein.

Wir unterstützen Euch bei Eurem Kampf für den Erhalt der Tarifverträge und für faire Arbeitsbedingungen. Weiterhin gilt: „Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!“
Neben dem klassischen Instrument des Streiks ist das Herstellen von Öffentlichkeit wichtig – um Arbeitskämpfe wirksam zu begleiten und Angehörige, Interessierte und Medien über den Tarifkonflikt und die Lage im Betrieb auf dem Laufenden zu halten, und um über weitere wichtige überbetriebliche gewerkschafts- und gesellschaftspolitische Themen zu informieren – heutzutage nicht nur über Flugblätter sondern auch mit Hilfe eines Blogs wie www.chbeck-verdi.blogspot.com.

Zum C.H. Beck-Konzern gehören u.a. die Verlagsdruckerei in Nördlingen, der Verlag in München, die Zeitschriftenredaktion in Frankfurt, die Verlagsauslieferung in Nördlingen und zahlreiche Buchhandlungen in ganz Deutschland.

350.000 Zugriffe – das ist eine beeindruckende Wegmarke! Auch weiterhin wünsche ich Euch viel Kraft und Ausdauer bei der Durchsetzung der Forderungen und Ziele, bei all den Höhen und Tiefen unserer täglichen Arbeit für bessere und tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen.

Herzliche und solidarische Grüße,

Frank Bsirske

 

Samstag, 9. Juli 2016

So versuchen Arbeitgeber engagierte Betriebsräte loszuwerden…

m.appl in Wemding kündigt Betriebsratsvorsitzenden!

Die Geschäftsführung der m.appl in Wemding (Teil der Firmengruppe Appl) kündigte dem Betriebsratsvorsitzenden M. Kaag am 2. Juni 2016 außerordentlich fristlos das Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig wurde dem Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot durch den Betriebsleiter erteilt.

Der Arbeitnehmer und Betriebsratsvorsitzende hat eine Betriebszugehörigkeit von 28 Jahren und ist seit 2006 Betriebsrat und Betriebsratsvorsitzender. In all den Jahren hat der Kollege keinerlei Abmahnung für je ein Fehlverhalten erhalten. Das Kündigungsschreiben enthält auch keinerlei Gründe für die Kündigung. Das Betriebsratsgremium wurde im Rahmen der Betriebsverfassung nicht wie vorgeschrieben beteiligt. Das erteilte Hausverbot hinsichtlich der Betriebsratstätigkeit  wurde am 7. Juni wieder zurückgenommen.

Hintergrund dieser außerordentlichen fristlosen Kündigung ist wohl der im Jahr 2014 entstandenen Konflikt um die einseitige Streichung des Urlaubsgeldes und der Jahresleitung (Weihnachtsgeld) durch die Geschäftsführung bei Appl in Wemding.

Eine erste Maßnahme der Geschäftsführung war, dass allen Beschäftigten, die die Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht haben, Aufhebungsverträge und Abfindungen angeboten wurden, um so das Unternehmen zu verlassen oder als Alternative, die neuen und schlechteren Arbeitsverträge zu unterschreiben.
Sieben Beschäftigten – darunter auch der Betriebsratsvorsitzende - wollten die Frage vor dem Arbeitsgericht klären lassen, ob diese einseitige Streichung der Sonderzahlungen korrekt sei.

Streichung der Jahresleistung in 2014 und des Urlaubsgeldes bei Appl in Wemding waren nicht rechtens!
In mehreren Urteilen hat dann das Arbeitsgericht in Donauwörth entschieden, dass die einseitigen Streichungen des Urlaubsgeldes und der Jahresleitung nicht rechtens waren.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte im Wesentlichen die Urteile in erster Instanz und gab so den Klägern recht. In der Kammerverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht sah sich der Vorsitzende Richter, aufgrund des Verhaltens des Geschäftsführers der m.appl GmbH & Co. KG veranlasst, die Sitzung zu unterbrechen. Der Vorsitzende Richter machte gegenüber dem Geschäftsführer unmissverständlich deutlich, dass er im Rahmen der mündlichen Verhandlung keinerlei Ausspruch von Drohungen duldet.

Laufende Betriebsratswahl und Kündigung fallen zusammen!
Wohl auch nicht rein zufällig ist, dass die Kündigung zum Zeitpunkt der derzeit laufenden Betriebsratsneuwahlen ausgesprochen wurde. Der Gekündigte ist Mitglied des Wahlvorstandes und Kandidat für den neuen Betriebsrat. Vom Betriebsratsgremium wurde er am 1. Juli 2016 einstimmig als Betriebsratsvorsitzender wiedergewählt.

Arbeitgeber nimmt Kündigung zurück!
Der ursprünglich für den 5. Juli 2016 anberaumte Termin am Arbeitsgericht in Donauwörth findet nicht statt. Der Arbeitgeber hat mit Schriftsatz vom 4. Juli 2016 die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zurückgenommen.
 
Ein toller Erfolg für die gute Zusammenarbeit
zwischen Beschäftigten, Betriebsrat und ver.di!
 
 

Dienstag, 5. Juli 2016

Tarifloser Druckstandort a la Kranert durchgesetzt!

Die Heuschrecke lässt grüßen:
Druckereileiter verlässt Beck’sche!

Die Spatzen haben es unter vorgehaltenem Flügel schon von den Dächern gepfiffen, dass Dr. Kranert hier in Nördlingen nicht alt wird und er sich zu Höherem berufen fühlt. Seine Hausaufgaben in Nördlingen hat er erfüllt: der komplette Druckstandort ist ohne Tarifvertrag.

Mit Druck, Arbeitsplatzängsten und dem Gespenst weiterer Werkverträge hat die Geschäftsleitung den Weg für die neuen Ergänzungsverträge freigeräumt!

Keinerlei Wertschätzung gegenüber Beschäftigten!
Anfang Juni haben anlässlich der Warnstreiks über 40 Kolleginnen und Kollegen eine gemeinsame Resolution an die Geschäftsleitung verfasst, in welcher die Kolleginnen und Kollegen die Geschäftsleitung aufforderten, mit ver.di in Tarifverhandlungen einzutreten.

Das Verhalten der Geschäftsleitung ist bekannt. Gespräche mit dem Tarifpartner wurden verweigert und die neuen Ergänzungsverträge mit den nachfolgend genannten weitreichenden Verzichten wurden an die Beschäftigten ausgegeben.

In den stattgefundenen Gruppen- und Einzelgesprächen wurde immer wieder übereinstimmend bestätigt, dass Schlagworte wie: „Arbeitsplätze, Arbeitsplatzabbau und Werkverträge“ ins Spiel gebracht wurden und in den darauf folgenden Diskussionen die Runde machten.
Eine freie Entscheidung über Annahme des Ergänzungsvertrages war somit zu keiner Zeit gegeben.

Ergänzungsvertrag wird ab 1. November 2016 wirksam!
Wer den Ergänzungsvertrag unterschrieben hat, muss wissen, dass dieser Ergänzungsvertrag mit allen Verzichten zum 01.11.2016 wirksam wird.

  • 3,75 Stunden unbezahlte Mehrarbeit pro Woche, verbunden mit einer Absenkung der Stundenlöhne um 10,8% (gleichbedeutend mit einer entsprechenden Reduzierung der Erschwerniszuschläge)
  • Reduzierung des Urlaubsgeldes um 20%
  • Reduzierung des Weihnachtsgeldes um 25% in 2016, um 35% ab 2017
Aber:
In Ziffer 7 des Ergänzungsvertrages ist geregelt: „Dieser Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Tarifvertrag gemäß dem Tarifvertragsgesetz (Haus- oder Flächentarifvertrag) auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet“.

Im Klartext heißt dies:
Trotz unterschriebener Ergänzungsverträge können die Beschäftigten jederzeit einen Tarifvertrag fordern. Denn ein Tarifvertrag steht über einem Einzel- bzw. einem Ergänzungsvertrag und würde, sobald er abgeschlossen ist, Anwendung finden und somit die Verzichte des Ergänzungsvertrages außer Kraft setzen.

Nachdem der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sofort mit der Unterschrift unter den Zusatzvertrag greift, ist es rechtlich sogar möglich und nach dem Tarifvertragsgesetz zulässig, in dieser Zeit für einen Tarifvertrag zu kämpfen, bei gleichzeitigem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen! Die Rechtslage zu Gunsten der Beschäftigten ist hier eindeutig.

Nachwirkung der Tarifverträge!
Für alle Kolleginnen und Kollegen, die die neuen Ergänzungsverträge nicht unterschrieben haben, bleibt es bei den bisherigen Konditionen der gekündigten Tarifverträge (im statischen bzw. eingefrorenen Zustand). Ähnlich wie es seit 2011 in der Druckerei praktiziert wird.

Und jetzt der Knaller:
Nur wenige Tage nach der Mitarbeiterversammlung in Buchbinderei und Versand am 29. Juni lässt der Druckereileiter Dr. Kranert die Katze aus dem Sack. Er verlässt Nördlingen, nachdem er hier die Tarifverträge kaputt gemacht und die Belegschaft erfolgreich gespalten hat. Er wechselt zu CPI.

CPI Germany besteht aus den Druckereien Claussen & Bosse in Leck, Ebner & Spiegel in Ulm, Moravia Books in Tschechien und buch bücher.de in Birkach und Pieterlen, Schweiz. CPI produziert in Deutschland an 5 verschiedenen Standorten mit ca. 1.300 Mitarbeitern und ist Marktführer mit rund 165 Millionen produzierten Büchern im Jahr.

Damit ist CPI vermutlich einer oder der größte Konkurrent für die Druckerei C.H. Beck am Druck- und Buchmarkt.

Mal sehen, welche Kunden der Beck’schen Dr. Kranert als Morgengabe zu seinem neuen Arbeitgeber mitbringt?!

Und wir dürfen gespannt sein, welche Laus sich Dr. H.D. Beck als nächstes in den Pelz setzt!

 
 

Dienstag, 28. Juni 2016

Streikrecht ist ein Grundrecht!

Warum gibt es Streik(recht)?

Arbeitskampfmittel bzw. Streiks dienen vornehmlich der Schaffung von Verhandlungsgleichgewicht (auch Kampfparität).

Tarifverhandlungen bei Interessengegensatz ohne das Recht zum Streik sind nicht mehr als „kollektives Betteln“ (BAG vom 10.6.1980).



 Warnstreik am Münchner Flughafen 2016


Warnstreik Augsburger Druck- und Verlagshaus 2016

Warnstreik Augsburger Druck- und Verlagshaus 2016
 
 
Warnstreik Augsburger Allgemeine - Redakteure, 
Volontäre, Drucker und Verlagsangestellte 2016
 

Warnstreik der Rotationer - Augsburger Allgemeine 2016
 

 
Warnstreik und Kundgebung der Redakteure und
Volontäre an Tageszeitungen in Ulm 2016
 

Warnstreik um Erhalt der Tarifverträge 2013
 
 
Kundgebung vor dem C.H. Beck Verlag in München 2012
 
 
 Warnstreik der Buchbinderei und Versand
um den Erhalt der Tarifverträge 2016
 

Grundrecht auf Streik oder kollektives Betteln bei C.H. Beck...
 
 

Dienstag, 21. Juni 2016

Tarifverträge? Immer am Ball bleiben!



GEMEINSAM DURCHSETZEN
Wie gut unsere Arbeitsbedingungen sind und wie gut unsere Arbeit bezahlt wird, das handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber in Tarifverhandlungen aus. Meist sind es harte Verhandlungen – und oftmals ist es sogar nötig, unsere Forderung mit einem Streik zu bekräftigen. Je stärker die Gewerkschaften sind, je mehr Kolleginnen und Kollegen sich in ihnen zusammenschließen, desto bessere Arbeitsbedingungen und desto bessere Löhne können wir gemeinsam durchsetzen und in einem Tarifvertrag absichern.

GUTE LÖHNE, GUTES LEBEN
Und das zahlt sich aus: Wer hierzulande nach einem Tarifvertrag bezahlt wird, verdient in aller Regel deutlich mehr Geld als Beschäftigte, für die kein Tarifvertrag gilt. Das zeigen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes: Beschäftigte mit einem Branchentarifvertrag verdienen im Schnitt 5,6 Prozent mehr Lohn als Beschäftigte ohne gültigen Tarifvertrag.
Und Beschäftigte im Geltungsbereich eines Firmentarifvertrags verdienen sogar rund 8 Prozent mehr als die Beschäftigten ohne einen entsprechenden Tarifvertrag.
Gute Tarifverträge, gute Löhne, gutes Leben. Wer schlecht bezahlt wird, kann sich kein gutes Leben leisten.

ES GEHT UM MEHR
Aber es geht um weit mehr noch als um den guten Lohn. Kürzere und geregelte Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Freistellungen zur Weiterbildung und für Familienangelegenheiten, Zulagen, mehr Arbeitssicherheit oder auch zusätzliche Rente
im Alter – all das kann in Tarifverträgen festgeschrieben werden. Und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat da schon sehr viel erreicht.

DER ERSTE TARIFVERTRAG
Hinter diesen Erfolgen steht ein langer gewerkschaftlicher Kampf – für gute Arbeit, für gute Löhne, für ein besseres Leben. Es war der Verband der Deutschen Buchdrucker, eine Vorläufer- Organisation der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der vor genau 143 Jahren, anno 1873, eine Pausenregelung durchsetzen und in einem Tarifvertrag festschreiben konnte. Es war der erste Tarifvertrag in Deutschland überhaupt. Damals kämpften die Kolleginnen und Kollegen um eine Begrenzung der unerträglich langen Arbeitszeiten. „Die tägliche Arbeitszeit ist eine zehnstündige, incl. eine Viertelstunde Frühstück und eine Viertelstunde Vesper“, heißt es in dem Vertrag.

 
 
 


Donnerstag, 16. Juni 2016

Geschäftsleitung der Druckerei C.H. Beck verweigert jegliche Gespräche und Dialog mit Tarifpartner!



Angst und Verunsicherung ein ständiger Begleiter in der Buchbinderei!

Auf der ver.di-Informationsversammlung am Freitag, 10.06.2016 stand der von der Geschäftsleitung den Beschäftigten der Buchbinderei und des Versandes vorgelegten
Ergänzungsarbeitsverträge im Mittelpunkt der Diskussion. Die GL verlangt, dass bis zum 15. Juni die ausgegebenen Ergänzungsverträge unterschrieben zurückgegeben werden müssen.

Hauptkritikpunkte der Beschäftigten sind:

  • Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 3,75 Std. unbezahlt pro Woche, bei gleichzeitiger Absenkung der Stundenlöhne um 10,8% (= Reduzierung der Schichtzuschläge)
  • Reduzierung des Weihnachtsgeldes bis zu 35%
  • Reduzierung des Urlaubsgeldes um 20%
  • dauerhafte bzw. unbefristete Verzichte der Beschäftigten
  • Arbeitsplatzsicherung nur bis Ende 2018
  • keinerlei Schutz vor weiteren Werkverträgen

Einschüchterung und Ängste um den Arbeitsplatz sind ein  Vertragspartner für die Ergänzungsverträge bei C.H. Beck!
Im Laufe der Diskussion kam klar und eindeutig zum Ausdruck, dass die Beschäftigten wieder einen Tarifvertrag haben wollen und Verzichte, soweit unvermeidbar, per Tarifvertrag mit ver.di geregelt werden sollen. Unverkennbar war aber auch, dass die Angst um den  Arbeitsplatz ein ständiger Begleiter in der laufenden Diskussion ist. Ganz offensichtlich zeigten „die Gespräche mit den Führungskräften“ in den letzten Tagen Wirkung. Wenn die Angst um den Arbeitsplatz auch ein Vertragspartner der Geschäftsleitung ist, man darauf auch noch stolz ist, dann ist es weit gekommen mit der Beck’sche!

Gotteslob – Die neue Lutherbibel - Tarifflucht!
2013 gab es das Zusammentreffen der Produktion des Gotteslobes, des Scheiterns der Tarifverhandlungen für die Druckerei durch die kompromisslose Haltung der Geschäftsleitung und des 250-jährigen Firmenjubiläums.

2016 geht erneut ein kirchlicher Großauftrag an die Druckerei C.H. Beck. Diesmal die neue Lutherbibel, die anlässlich des Lutherjahres 2017 in Nördlingen gedruckt wird.
Das Erscheinen dieser neuen Lutherbibel soll der Höhepunkt des Lutherjahres 2017 werden. Am Donnerstag, 16. Juni 2016 soll der Start des Druckes in Anwesenheit des Landesbischofs und EKD Vorsitzenden Prof. Dr. Bedford-Strohm erfolgen.
 
Brief an den Landesbischof und EKD-Vorsitzenden Prof. Dr. Bedford-Strohm
Mit dem aktuellen Hinweis auf die Tarifflucht, auf massive Einkommensverluste und Ängste der Beschäftigten um den Arbeitsplatz wendet sich die Gewerkschaft ver.di als Arbeitnehmervertretung an den Landesbischof der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Bayern und EKD-Vorsitzenden Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm und bittet hier um Unterstützung. Es geht darum, dass die betroffenen Beschäftigten mit Würde, Respekt und Fairness behandelt werden. Dies schließt auch einen Tarifvertrag mit ein.



Samstag, 11. Juni 2016

2011-2016: 5 Jahre Zusatzverträge - eine Chronik der Schande! Teil II


 
Nach den positiven Urteilen am Arbeitsgericht wollten im Januar 2013 weitere Mitarbeiter ihre Zusatzverträge gerichtlich anfechten. Daraufhin legte die Geschäftsleitung den Beschäftigten einen neuen „Zusatzvertrag 2“ vor, in dem die Mitarbeiter auf juristische Schritte verzichten und dafür mit einer zusätzlichen Entgelterhöhung von 2,8% „entschädigt“ werden (2,5% und 2,8%).


Unter dem Druck der Beschäftigten erklärte die Arbeitgeberseite im Frühjahr 2013 ihre Bereitschaft mit ver.di über einen Haustarifvertrag für die Druckerei zu verhandeln. Obwohl ver.di und die Belegschaft hier zu Kompromissen bereit waren, ließ der Verleger diese Tarifverhandlungen nach elf Verhandlungsrunden im Juli 2013 scheitern.


 
Nachdem das Jubiläumsjahr 2013 (250 Jahre C.H. Beck) vorüber war, verschärften Unternehmens- und Geschäftsleitung ihre Gangart gegenüber den Beschäftigten der Druckerei.

Hier ein kurzer, keineswegs vollständiger Überblick:
  • 2014-2016 massive Werksvertragsvergabe von Buchbindereitätigkeiten (Falzmaschinen, Sammelhefter, Adressierung, Fadenheftung)
  • Januar 2015 Beitritt in die OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) des Arbeitgeberverbandes der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie
  • 2015 Abzug der gesamten Zeitschriftenproduktion in der Weiterverarbeitung am Standort Nördlingen
  • 2015 Schließung des Korrektorats und des Korrekturversands
  • 2015 Kündigung des Überleitungstarifvertrags von 2008 für  Buchbinderei/Versand; Verhandlungen über einen neuen Überleitungs-TV ließ die Arbeitgeberseite scheitern


2016 Kündigung des Anerkennungstarifvertrags für die Buchbinderei und Versand von 2008 zum 31.10.2016. Zusagen des Chefs der Nördlinger Druckerei Dr. Kranert an die Beschäftigten, dass dieser Tarifvertrag nicht gekündigt wird, sind ganz offensichtlich wertlos.

Permanenter, schleichender Personalabbau in unterschiedlichen Bereichen; neuerdings besonders beliebt: verhaltens- und personenbedingte Kündigungen (z.B. wegen Krankheit), siehe Post vom 17.04.2016.

Systematische Senkung des Eingruppierungsniveaus bei Neueinstellungen und neuerdings auch bei langjährigen Beschäftigten

 

Behinderung der Betriebsratsarbeit (u.a. auch durch inszenierte flashmob-Aktionen durch Teile der erfolgreich gespaltenen Belegschaft)

Obwohl sich pausenlos Unternehmensberatungen die Klinke in die Hand geben, wird konsequent auf die Maßnahmen verzichtet, die die Zukunft der Druckerei sichern könnten: Modernisierung des Betriebes durch zukunftsorientierte Investitionen, Optimierung der betrieblichen Prozesse und Verringerung des Wasserkopfes der das Betriebsergebnis mit seinen umgelegten Kosten stranguliert (nichtsdestotrotz werden immer noch schwarze Zahlen geschrieben – ein Zeichen, dass der Betrieb im Kern gesund ist!).
 
Jetzt warten wir schon seit 2012. Wann soll's denn endlich losgehen...?
 
Und und und …

Die Perspektive der Belegschaft kann nur sein:

Überwindung der Spaltung und Rückkehr zur Geschlossenheit!

Den bisher nur zaghaft geführten Kampf gegen dieses ausbeuterische Verhalten wieder aufgreifen und intensivieren!

Gemeinsam kämpfen für eine Rückkehr zur Tarifbindung!

 

Noch ein Hinweis zu Kommentaren:
Als Blogredaktion sind wir der Auffassung, dass jeder, entsprechend dem Grundgesetz das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. 
Das Gesetz sagt aber auch, dass ehrverletzende oder beleidigende Äußerungen nicht Inhalt eines Posts und/oder Kommentars sein dürfen. Bitte achtet darauf!


Dienstag, 7. Juni 2016

Tarifflucht und Ergänzungsverträge!


 
Ich werde den Anerkennungstarifvertrag für die
Buchbinderei und den Versand nicht kündigen…
Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern…

Geschäftsleitung trägt Tarifkonflikt wieder einmal in die Familien!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
 
die Geschäftsleitung wendete sich nun auch in einem Mitarbeiterbrief vom 3. Juni 2016 an alle Beschäftigten der Buchbinderei und dem Versand und deren Familien. Die Geschäftsleitung lässt nichts unversucht, um die Beschäftigten weitern zu Verunsichern und trägt diese betriebliche Tarifauseinandersetzung auch in die Familien. Ziel solcher Schreiben an die Beschäftigten und deren Familien ist es, Menschen zu verunsichern, Ängste zu schüren und die gesetzliche Arbeitnehmervertretung und die Gewerkschaft in Misskredit zu bringen.

Solche Schreiben der GL oder Konzernleitung an die Mitarbeiter und deren Familien haben bei C.H. Beck traurige Tradition und sind ein Mittel, den Druck auf die Beschäftigten und deren Familien weiter zu erhöhen.

Wie auch nicht anders zu erwarten war, sucht die GL die Fehler bzw. den Schuldigen nicht in den eigenen Reihen. Vielmehr müssen wieder einmal Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter für Managementfehler,  schlechtes Krisenmanagement oder vielleicht auch gar Uneinigkeit in der Chefetage herhalten.  In dem Mitarbeiterbrief werden bewusst oder wider besseren Wissens Behauptungen aufgestellt bzw. falsch dargestellt, die der Richtig- und Klarstellung bedürfen.

Löhne und Arbeitszeiten
Bis zum Jahr 2008 unterlagen die Buchbinderei und der Versand den Tarifverträgen der Druckindustrie. Im Jahre 2008 wechselte die Buchbinderei und der Versand in die deutlich schlechteren Tarifverträge der Papierverarbeitung. Verluste bis zu 700 Euro/Monat wären die Folge gewesen. Auch bereits damals übte die GL massiven Druck auf die Beschäftigten aus. Man drohte sogar mit der Schließung bzw. Verlagerung der ganzen Buchbinderei. Trotz aller Gegensätze einigte sich ver.di mit der damaligen GL auf einen Überleitungstarifvertrag, der regelte, dass sich die Einbußen einigermaßen in Grenzen hielten.
Möglich war dieser Überleitungstarifvertrag aber in 2008 nur, weil die Beschäftigten der Buchbinderei und Versand zusammengehalten haben und sich auch damals durch solche Attacken der GL nicht haben einschüchtern lassen.

Dieser Überleitungstarifvertrag wurde nun von der GL zum 31.12.2015 gekündigt. Deshalb gibt es noch auch Altregelungen für ehem. Beschäftigte, die bereits 2008 in der Beck’sche beschäftigt waren.

Falsch ist die Behauptung der GL, dass es keine Buchbinderei mehr mit einer 35-Stunden-Woche gibt.

Die überwiegende Zahl der Beschäftigten in der Druckerei arbeiten deshalb 38,75 Stunden (vorher 35 Stunden), weil die GL in 2011, durchaus vergleichbar mit der heutigen Situation, den Beschäftigten in 2011 Zusatzverträge abgenötigt hat. Die Androhung mit dem Verlust des Arbeitsplatzes war bereits in 2011 ebenfalls ein gängiges Mittel, die Beschäftigten „weichzuklopfen“.  Hinzu kamen Versprechungen, wie z. B. ein Neubau im Werk II, auf deren Versprechungen die betroffenen Kollegen heute noch immer vergeblich warten. Gemachte Zusagen wurden also bis heute nicht eingehalten!
 
Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang auch, auch, dass die damalige GL in 2011 die Beschäftigten informierte, dass 80% der Beschäftigten die Verträge unterschrieben haben.
Das Arbeits- wie auch das Landesarbeitsgericht haben das Auszählungsergebnis der GL der Abstimmung im Nachgang für nicht rechtens erklärt.

Die Geschäftsleitung hat Vereinbarungen mit einer 38- und 37-Stunden-Woche vorgelegt. Zum einen fehlten wichtige Punkte und gemachten Zusagen, welche die GL mündlich gegenüber den Beschäftigten bzw. der Bubi-Arbeitsgruppe gemacht hatte, fanden sich in der Vereinbarung der GL nicht wieder.

Im Klartext: Wesentliche Punkte dieser Zusagen wurden nach Aussagen der Beschäftigten von der GL nicht berücksichtigt.  Z. B. die Punkte: Bolero-Trendbinder und Werkverträge, Arbeitszeitregelung 2 Std. unbezahlt) mit ver.di, Sonderzahlungen, Zuschlagsregelungen, gesetzliche Nachwirkung, usw.
 
Deshalb übergab ver.di im Auftrag der Beschäftigten auf der Betriebsversammlung am 25, Februar 2016 Dr. Kranert eine Vereinbarung u. a. mit einer 37-Stunden-Woche und den von den Beschäftigten geforderten Punkten. Dies alles lehnte Dr. Kranert bereits in der Betriebsversammlung ab (nachzulesen: www.chbeck-verdi.blogspot.vom Post vom 26.02.2016).
 

Verhandlungen und Hinhaltetaktik
 
  • 02.09.2015: Entwürfe der Tarifverträge gehen an GL
  • 10.09.2015: Erste Verhandlungsrunde endete nach 45 Minuten durch die GL
  • 20.10.2015: Zweite Verhandlungsrunde geplant, abgesagt durch GL
  • 20.11.2015: Zweite Verhandlungsrunde
  • 11.12.2015: Dritte Verhandlungsrunde
  • 14.01.2016: Infoversammlung mit den Beschäftigte; diese stimmen darüber ab,  dass die vorgelegte Vereinbarung der GL vom 11.12.15 nicht akzeptiert wird.
 
Das waren nun nach Auffassung der Arbeitgeberseite 13 Monate Verhandlungen und die Hinhaltetaktik von ver.di. Beurteilt nun selbst, wer hier eine Verzögerungs- und Hinhaltetaktik angewandt hat.

Wirtschaftliches Gutachten
Zum einen ist die Gutachterin keine ver.di Gutachterin. Im Gegenteil, die GL war voll des Lobes über die Kompetenz der Gutachterin. Es ist durchaus nicht unüblich, dass wenn von den Beschäftigten Verzichte gefordert werden, dass ein wirtschaftliches Gutachten über den Betrieb erstellt wird und prüft, ob diese notwendig sind. Erst nach langer Weigerung erlaubte dies dann die GL ein Gutachten für die komplette Druckerei.
Das Gutachten stellte in aller Kürze fest, dass die Druckerei in Nördlingen weiterhin schwarze Zahlen schreibt. Aufgrund dem hohen Anteil von betrieblichen Umlagen, insbesondere auch dem  Overhead, kommt die Buchbinderei erst nach diesem enormen hohen Kostenblock in rote Zahlen. Wir wollten, dass das Gutachten oder wenigstens Teile des Gutachtens den Beschäftigten vorgestellt wird, was uns durch die GL nicht gestattet wurde. Übrigens in 2011 wurden Teile des damaligen Gutachtens im Klösterle den Beschäftigten, im Beisein von Dr. Hans Dieter Beck vorgestellt.
 

Kündigung Anerkennungstarifvertrag
Ins absolute Reich der Märchen und Fabeln gehört auch die Behauptung der GL, dass ver.di Sekretär Rudi Kleiber die GL gezwungen hat den Anerkennungstarifvertrag zu kündigen.
Tatsache ist aber, dass der Chef der Druckerei Dr. Kranert mehrmals gegenüber den Beschäftigten, dem Betriebsrat und ver.di ausdrücklich erklärt hat, diesen Tarifvertrag nicht zu kündigen. Das ist somit ein glatter Wortbruch des Chefs der Nördlinger Druckerei.

In der heutigen Zeit scheint es für Arbeitgeber  normal zu sein, sich nicht mehr an Verträge halten zu müssen bzw. diese zu kündigen. Mit erheblichem Druck werden aus unserer Sicht Beschäftige genötigt,  ihre tariflichen Rechte aufzugeben. Dieses radikale Vorgehen der GL ist bedauernswert, da ver.di immer für Verhandlungen zur Verfügung stand. Wir müssen und werden weiter für existenzsichernde Tarifverträge kämpfen.

Rudi Kleiber
Ver.di Augsburg

Einladung zur  
Mitglieder- und Informationsversammlung
am Freitag, 10. Juni 2016 – 17.15 Uhr
Goldener Schlüssel, Augsburger Str. 24, Nördlingen
 
Thema:
  • Rechtsfolgen bezüglich der geltenden Tarifverträge
  • Was ist bei den Ergänzungsverträgen zu beachten?
  • Einzelfragen
Verfasser/Autoren: unbekannt
Der Kriminalroman "Der Dachstuhl brennt" (liegt in der Beck'sche kostenlos aus) ist bedauerlicherweise schlampig recherchiert und beinhaltet eine Anzahl Halb- und Unwahrheiten. Andererseits werden hier Fakten, wie Effektivstundenlöhne und Aussagen über hohe Verluste der Buchbinderei veröffentlicht und kommentiert, die üblicherweise der Geheimhaltung unterliegen. Stellt sich die Frage: Kommen die Verfasser/Autoren gar selbst aus dem Führungskreis der Druckerei oder sind sie Auftraggeber dieses Kriminalromans?
Immer offenkundiger wird, dass der Geschäftsleitung in den Diskussionen mit den Beschäftigten die sachlichen Argumente immer mehr ausgehen. Das letzte Mittel sind ganz offensichtlich nur noch Drohungen mit Arbeitsplatzverlust und weiteren Werkverträgen!